Vorsorge

Wie viel Rente bekomme ich in der Schweiz?

Aus der AHV kommen bei voller Beitragsdauer zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat; die Pensionskasse legt je nach Guthaben und Umwandlungssatz einen etwa gleich grossen Betrag dazu. Zusammen erreichen die beiden Säulen bei mittleren Einkommen rund 60 % des letzten Lohns – bei hohen Einkommen deutlich weniger, weil die AHV nach oben gedeckelt ist.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert September 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die AHV: gedeckelt nach oben, garantiert nach unten

Kurz: Die AHV-Altersrente beträgt bei lückenloser Beitragsdauer mindestens CHF 1’260 und höchstens CHF 2’520 pro Monat. Zwischen diesen beiden Werten entscheidet dein durchschnittliches Erwerbseinkommen über die Jahre. Die Maximalrente erreicht, wer über die gesamte Beitragsdauer ein hohes Durchschnittseinkommen hatte – mehr geht auch bei sehr hohen Löhnen nicht.

Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gilt zusätzlich ein Plafond: Zusammen erhalten sie höchstens CHF 3’780 pro Monat, auch wenn beide einzeln Anspruch auf die Maximalrente hätten. Das überrascht viele Paare beim ersten Rechnen und ist einer der Gründe, warum die Lücke bei Doppelverdienern grösser ausfällt als erwartet.

  • Minimalrente CHF 1’260, Maximalrente CHF 2’520 pro Monat
  • Ehepaar-Plafond CHF 3’780 – gemeinsam, nicht je Person
  • Referenzalter 65; Vorbezug kürzt um 6,8 % pro Jahr, dauerhaft
  • Massgebend: durchschnittliches Erwerbseinkommen und lückenlose Beitragsjahre

Die Pensionskasse: dein Guthaben mal Umwandlungssatz

Die zweite Säule rechnet anders. Über dein Erwerbsleben sammelt sich ein Altersguthaben an; bei der Pensionierung wird es mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Jahresrente umgerechnet. Im obligatorischen Teil beträgt dieser Satz 6,8 %. Aus einem Guthaben von CHF 400’000 werden damit rund CHF 2’267 Rente pro Monat.

Der überobligatorische Teil – alles, was über das gesetzliche Minimum hinaus versichert ist – wird von vielen Kassen mit einem tieferen Satz umgewandelt. Die Zahl auf deinem Vorsorgeausweis berücksichtigt das bereits; eine eigene Rechnung mit 6,8 % auf das Gesamtguthaben fällt deshalb meist zu optimistisch aus.

  • Formel: Altersguthaben × Umwandlungssatz ÷ 12 = Monatsrente
  • Obligatorium: 6,8 %
  • Überobligatorium: kassenabhängig, meist tiefer
  • Der Vorsorgeausweis rechnet beides bereits richtig zusammen

Was die beiden Säulen zusammen ergeben

Die Verfassung nennt als Ziel, dass AHV und Pensionskasse die gewohnte Lebenshaltung «in angemessener Weise» fortsetzen. In der Praxis wird mit rund 60 % des letzten Lohns gerechnet. Bei einem Einkommen um CHF 80’000 wird diese Quote häufig erreicht. Bei CHF 150’000 nicht mehr, weil die AHV gedeckelt ist und die Pensionskasse den Unterschied nicht allein auffängt.

Was in dieser Rechnung nicht enthalten ist: die Säule 3a. Sie ist freiwillig und kommt obendrauf – mit maximal CHF 7’258 pro Jahr für Personen mit Pensionskasse. Wer eine Lücke hat, schliesst sie in aller Regel über die dritte Säule oder über Einkäufe in die zweite.

Trag deine drei Säulen einmal ins Vorsorge-Cockpit ein – dann siehst du die Lücke in Franken pro Monat statt als Gefühl, und jede Änderung wirkt sofort sichtbar. Kostenlos starten, ohne Bankverbindung.

  • Zielgrösse rund 60 % des letzten Bruttolohns
  • Mittlere Einkommen erreichen die Quote meist, hohe nicht
  • Säule 3a: bis CHF 7’258 pro Jahr, kommt zusätzlich
  • Ergänzungsleistungen greifen erst, wenn die Rente das Existenzminimum nicht deckt

Die drei Papiere, die du brauchst

Alles oben sind Grössenordnungen. Deine eigenen Zahlen stehen in drei Dokumenten, und alle drei bekommst du kostenlos: den AHV-Kontoauszug bei deiner Ausgleichskasse, den Vorsorgeausweis von deiner Pensionskasse, und den Kontostand deiner Säule 3a bei der Bank oder Versicherung.

Bestell den AHV-Kontoauszug zuerst. Er ist der einzige, der rückwirkend etwas aufdeckt – fehlende Beitragsjahre – und der einzige, bei dem eine Korrektur zeitlich begrenzt ist.

  • AHV-Kontoauszug: Ausgleichskasse, kostenlos, zeigt Beitragslücken
  • Vorsorgeausweis: Pensionskasse, jährlich, Feld «voraussichtliche Altersrente»
  • Säule 3a: Kontostand bei Bank oder Versicherung
  • Lücken nur 5 Jahre rückwirkend schliessbar – deshalb zuerst prüfen

Wo die Lücke entsteht

Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.

Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.

Die Säule 3a im Jahresablauf

Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.

Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.

Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist

Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.

Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.

Häufige Fragen

Wie viel AHV-Rente bekomme ich?+

Bei voller Beitragsdauer zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat, abhängig vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Plafond von CHF 3’780.

Wie berechnet sich die Pensionskassenrente?+

Altersguthaben mal Umwandlungssatz, geteilt durch zwölf. Im Obligatorium beträgt der Satz 6,8 %, im Überobligatorium oft weniger.

Reichen AHV und Pensionskasse zusammen aus?+

Bei mittleren Einkommen erreichen sie häufig rund 60 % des letzten Lohns. Bei hohen Einkommen sinkt die Quote, weil die AHV nach oben gedeckelt ist.

Was passiert bei einem Vorbezug der AHV?+

Die Rente wird dauerhaft gekürzt, um 6,8 % pro vorbezogenem Jahr. Die Kürzung bleibt auch nach dem Referenzalter bestehen.

Zählt die Säule 3a in diese Rechnung hinein?+

Nein, sie kommt zusätzlich. Der Maximalbetrag mit Pensionskasse liegt bei CHF 7’258 pro Jahr.

Wo bekomme ich meine persönlichen Zahlen?+

AHV-Kontoauszug bei der Ausgleichskasse, Vorsorgeausweis bei der Pensionskasse, Kontostand der Säule 3a bei Bank oder Versicherung. Alle drei sind kostenlos.

Wie prüfe ich meine Vorsorgelücke?+

Über den Vorsorgeausweis der Pensionskasse und den kostenlosen AHV-Kontoauszug. Zusammen ergeben sie in zwanzig Minuten ein realistisches Bild.

Bis wann muss die 3a-Einzahlung erfolgen?+

Bis zum 31. Dezember gutgeschrieben. Der Zeitpunkt der Überweisung genügt nicht – zwischen den Feiertagen ist das ein reales Risiko.

Was ist die Dreijahresfrist beim PK-Einkauf?+

Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf lässt dessen Steuerabzug rückwirkend entfallen.

Plan dein Budget für die Zeit danach

AHV und Pensionskasse zusammen ersetzen selten den vollen Lohn. Wer die Lücke früh kennt, hat noch Handlungsspielraum – wer sie spät entdeckt, nicht mehr.