Vorsorge

AHV-Ehepaarrente: Plafonierung auf 150 %

Kurz beantwortet: Verheiratete erhalten zusammen höchstens 150 % der AHV-Maximalrente – 2026 CHF 3’780, ab 2027 CHF 3’840 pro Monat. Zwei Maximalrenten von je CHF 2’560 werden damit um CHF 1’280 pro Monat gekürzt. Betroffen sind vor allem Paare, bei denen beide lange und gut verdient haben.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

So funktioniert die Plafonierung

Kurz: Sobald beide Ehepartner eine AHV-Rente beziehen, addiert die Ausgleichskasse die beiden Einzelrenten. Liegt die Summe über 150 % der Maximalrente, werden beide Renten im gleichen Verhältnis gekürzt, bis die Summe genau dem Plafond entspricht. Dasselbe gilt für eingetragene Partnerschaften und für die Kombination aus AHV- und IV-Rente.

Beispiel 2027: Die Einzelrenten betragen CHF 2’560 und CHF 2’265, zusammen CHF 4’825. Ausbezahlt werden CHF 2’037 und CHF 1’803, also CHF 3’840 – CHF 985 weniger pro Monat oder CHF 12’805 pro Jahr inklusive 13. AHV-Rente.

  • Plafond 2026: CHF 3’780 (150 % von CHF 2’520)
  • Plafond 2027: CHF 3’840 (150 % von CHF 2’560)
  • Beide Renten werden proportional gekürzt

Wer wie stark betroffen ist

Einzelrenten (2027)Summe ohne PlafondausbezahltKürzung pro Monat
CHF 2’560 + CHF 2’560CHF 5’120CHF 3’840CHF 1’280
CHF 2’560 + CHF 2’265CHF 4’825CHF 3’840CHF 985
CHF 2’100 + CHF 1’700CHF 3’800CHF 3’800keine

Paare mit mittleren Einkommen oder mit Erwerbsunterbrüchen sind oft gar nicht betroffen, weil ihre Renten zusammen unter dem Plafond bleiben. Die Kürzung trifft Doppelverdiener mit langer, voller Erwerbsbiografie – und sie wirkt jeden Monat, ein Leben lang.

Was Ehepaare im Gegenzug erhalten

Die Plafonierung ist Teil eines Gesamtpakets. Verheiratete profitieren vom Einkommenssplitting, von der Witwen- und Witwerrente, vom Verwitwetenzuschlag von 20 % auf der eigenen Rente und davon, dass ein nicht erwerbstätiger Ehepartner keine eigenen Beiträge zahlen muss, wenn der andere mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet.

Konkubinatspaare sind nicht plafoniert, erhalten dafür aber keine Hinterlassenenleistungen der AHV. Ob die Ehe oder das Konkubinat für die AHV günstiger ist, hängt deshalb stark vom Gesundheitszustand, vom Altersunterschied und von den Einkommen beider ab. Für die Pensionskasse und die Erbschaftssteuer gelten wieder eigene Regeln.

Plafonierung und 13. AHV-Rente

Die 13. AHV-Rente beträgt ein Zwölftel der effektiv ausbezahlten Jahresrente. Für plafonierte Ehepaare bedeutet das: Auch die 13. Rente ist gekürzt. Wer sein Rentenbudget plant, rechnet deshalb mit der plafonierten Summe mal dreizehn, nicht mit den theoretischen Einzelrenten.

Die Plafonierung ist politisch umstritten; Vorstösse zur Lockerung oder Abschaffung werden regelmässig diskutiert. Für die Planung gilt das geltende Recht, bis eine Änderung beschlossen und in Kraft ist.

Wenn nur eine Person schon Rente bezieht

Ist der eine Partner bereits pensioniert und der andere noch erwerbstätig, gibt es zunächst keine Plafonierung. Sie greift erst ab dem Monat, in dem auch die zweite Rente beginnt. In dieser Phase berechnet die Ausgleichskasse die erste Rente zudem provisorisch und nimmt das Splitting erst beim zweiten Rentenfall vor – die erste Rente kann sich dann nochmals verändern.

Für die Budgetplanung heisst das: Wer zwei bis drei Jahre Altersunterschied hat, sollte zwei Phasen rechnen – zuerst Lohn plus eine ungekürzte Rente, danach zwei plafonierte Renten. Der Sprung ist oft grösser als erwartet.

Was du tun kannst

Die Plafonierung selbst lässt sich nicht umgehen. Planbar ist aber, wie die Lücke geschlossen wird: mit Pensionskasse, Säule 3a und freiem Vermögen. Ehepaare mit hohen Einkommen sollten in den letzten Erwerbsjahren besonders die 3a-Konten beider Partner ausschöpfen und PK-Einkäufe prüfen. Eine Rentenvorausberechnung für beide Partner zeigt, wie stark die Kürzung tatsächlich ausfällt.

In BudgetHub legst du 3a-Dauerauftrag, PK-Einkauf und Sparziele als Planposten an und siehst im Vermögensverlauf, wie deine Vorsorge Jahr für Jahr wächst.

Der Koordinationsabzug bei Teilzeit

Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.

Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.

AHV-Lücken früh erkennen

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.

Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.

Die grosse Säule 3a für Selbstständige

Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.

Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale AHV-Ehepaarrente 2027?+

CHF 3’840 pro Monat, also 150 % der Maximalrente von CHF 2’560. Dazu kommt die 13. AHV-Rente auf der plafonierten Summe.

Ab wann gilt die Plafonierung?+

Sobald beide Ehepartner eine AHV- oder IV-Rente beziehen. Solange nur eine Person eine Rente bezieht, wird nicht gekürzt.

Gilt die Plafonierung für Konkubinatspaare?+

Nein. Konkubinatspaare erhalten zwei ungekürzte Einzelrenten, dafür keine Witwen- oder Witwerrente der AHV.

Wird die Plafonierung bei einer Scheidung aufgehoben?+

Ja. Nach der Scheidung erhält jede Person wieder ihre eigene, ungekürzte Rente auf Basis des Splittings.

Wird die 13. AHV-Rente auch plafoniert?+

Indirekt ja, weil sie ein Zwölftel der effektiv ausbezahlten, also plafonierten Jahresrente beträgt.

Wie stark kürzt die Plafonierung bei zwei Maximalrenten?+

2027 um CHF 1’280 pro Monat, also CHF 16’640 pro Jahr inklusive 13. Rente.

Was ist der Verwitwetenzuschlag?+

Verwitwete Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Zuschlag von 20 % auf ihre eigene Rente, höchstens bis zur Maximalrente.

Warum trifft Teilzeit die Vorsorge überproportional?+

Weil der Koordinationsabzug ein fixer Betrag ist und bei kleinem Pensum einen grösseren Anteil des Lohns wegnimmt.

Wie oft soll ich meinen AHV-Kontoauszug prüfen?+

Alle fünf Jahre – das ist genau die Frist, innerhalb derer sich eine entdeckte Beitragslücke noch schliessen lässt.

Wie viel dürfen Selbstständige in die 3a einzahlen?+

20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer höheren Obergrenze als bei Angestellten mit Pensionskasse.

Plan dein Budget für die Zeit danach

AHV und Pensionskasse zusammen ersetzen selten den vollen Lohn. Wer die Lücke früh kennt, hat noch Handlungsspielraum – wer sie spät entdeckt, nicht mehr.