Warum ein fixer Abzug kleine Pensen härter trifft
Der Koordinationsabzug soll verhindern, dass der von der AHV bereits gedeckte Lohnteil doppelt versichert wird. Weil er als fixer Frankenbetrag vom Lohn abgezogen wird, frisst er bei einem kleinen Pensum einen viel grösseren Anteil weg als bei einem grossen.
Bei einem 40-Prozent-Pensum kann der versicherte Lohn dadurch auf einen Bruchteil zusammenschrumpfen – und die Sparbeiträge fallen entsprechend klein aus, obwohl über Jahrzehnte gearbeitet wurde.
Was du prüfen kannst
Nicht alles davon liegt in deiner Hand, aber mehr als die meisten annehmen:
- Wie handhabt deine Pensionskasse den Koordinationsabzug? Immer mehr Kassen kürzen ihn anteilig zum Pensum – das ist ein erheblicher Unterschied.
- Bei mehreren Arbeitgebern: Eine freiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung ist möglich, wenn die einzelnen Löhne unter der Eintrittsschwelle liegen.
- Vorsorgeausweis prüfen: Steht dort ein Einkaufspotenzial, kann es später steuerwirksam genutzt werden.
- Säule 3a als Ausgleich, bis CHF 7’258 pro Jahr – der Betrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Der Punkt, der bei Paaren zählt
Wenn ein Teil Vollzeit arbeitet und der andere Teilzeit für die Familienarbeit, entsteht eine Vorsorgeasymmetrie, die im Alltag unsichtbar bleibt. Bei einer Trennung wird sie plötzlich sehr sichtbar.
Für die Ehejahre gleicht das PK-Splitting einen Teil aus. Im Konkubinat gibt es diesen Ausgleich nicht – dort trägt die teilzeitarbeitende Person die Lücke allein. Das ist der stärkste finanzielle Unterschied zwischen den beiden Lebensformen und wird selten so deutlich benannt.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
Was sich konkret tun lässt
Erstens der anteilige Koordinationsabzug: Viele Pensionskassen kennen ihn, wenden ihn aber teilweise nur auf Anfrage an. Bei einem Abzug von rund 26’460 entscheidet das über einen erheblichen Teil des versicherten Lohns – die Frage an die Kasse kostet nichts und kann jährlich mehrere hundert Franken Altersgutschrift bringen.
Zweitens die Säule 3a: Sie ist unabhängig vom Pensum und erlaubt bis 7’258 pro Jahr. Bei reduziertem Pensum ist sie oft die einzige Stellschraube, die voll nutzbar bleibt. Drittens der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse, sobald das Einkommen es wieder zulässt – er ist steuerlich abziehbar und schliesst genau die Beitragslücken, die durch die Reduktion entstanden sind.
Der Zeitpunkt, an dem die Entscheidung fällt
Bei mehreren Teilzeitstellen greift ein zusätzlicher Effekt: Die Eintrittsschwelle von 22’680 gilt pro Anstellung. Wer bei drei Arbeitgebern je CHF 15'000 verdient, ist nirgends obligatorisch versichert – trotz CHF 45'000 Gesamtlohn.
Der Ausweg ist die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, entweder für den Gesamtlohn oder für einzelne Anstellungen. Sie muss aktiv beantragt werden. Wer das beim Wechsel in mehrere Teilzeitpensen gleich mitregelt, verliert keine Beitragsjahre – wer es später merkt, kann sie nicht nachholen.
