Warum ein fixer Abzug kleine Pensen härter trifft
Der Koordinationsabzug soll verhindern, dass der von der AHV bereits gedeckte Lohnteil doppelt versichert wird. Weil er als fixer Frankenbetrag vom Lohn abgezogen wird, frisst er bei einem kleinen Pensum einen viel grösseren Anteil weg als bei einem grossen.
Bei einem 40-Prozent-Pensum kann der versicherte Lohn dadurch auf einen Bruchteil zusammenschrumpfen – und die Sparbeiträge fallen entsprechend klein aus, obwohl über Jahrzehnte gearbeitet wurde.
Was du prüfen kannst
Nicht alles davon liegt in deiner Hand, aber mehr als die meisten annehmen:
- Wie handhabt deine Pensionskasse den Koordinationsabzug? Immer mehr Kassen kürzen ihn anteilig zum Pensum – das ist ein erheblicher Unterschied.
- Bei mehreren Arbeitgebern: Eine freiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung ist möglich, wenn die einzelnen Löhne unter der Eintrittsschwelle liegen.
- Vorsorgeausweis prüfen: Steht dort ein Einkaufspotenzial, kann es später steuerwirksam genutzt werden.
- Säule 3a als Ausgleich, bis CHF 7’258 pro Jahr – der Betrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt.
Der Punkt, der bei Paaren zählt
Wenn ein Teil Vollzeit arbeitet und der andere Teilzeit für die Familienarbeit, entsteht eine Vorsorgeasymmetrie, die im Alltag unsichtbar bleibt. Bei einer Trennung wird sie plötzlich sehr sichtbar.
Für die Ehejahre gleicht das PK-Splitting einen Teil aus. Im Konkubinat gibt es diesen Ausgleich nicht – dort trägt die teilzeitarbeitende Person die Lücke allein. Das ist der stärkste finanzielle Unterschied zwischen den beiden Lebensformen und wird selten so deutlich benannt.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
