Vom Bruttolohn zum Nettolohn
Die Lernenden rechnen eine Schweizer Lohnabrechnung nach und verstehen, wohin die Differenz zwischen dem verhandelten und dem ausbezahlten Lohn geht.
Lernziele
- Die Lernenden benennen die vier Sozialversicherungsabzüge auf einer Schweizer Lohnabrechnung und erklären, wogegen jeder versichert.
- Die Lernenden berechnen aus einem Bruttolohn den ungefähren Nettolohn mit einem Abzugssatz von rund 13 Prozent.
- Die Lernenden erklären, warum die Steuern in der Schweiz normalerweise nicht vom Lohn abgezogen werden und was daraus für die eigene Planung folgt.
- Die Lernenden schätzen ab, wie stark sich eine Bruttolohnerhöhung von 500 Franken auf den ausbezahlten Betrag auswirkt.
Ablauf
Schreiben Sie zwei Zahlen an die Tafel: den vereinbarten Monatslohn und den Betrag, der auf dem Konto ankommt. Fragen Sie, wohin die Differenz geht, und sammeln Sie Vermutungen ungeordnet. Erfahrungsgemäss wird zuerst «Steuern» genannt — genau dieser Irrtum trägt die ganze Lektion.
AHV/IV/EO (Alter, Invalidität, Erwerbsersatz), ALV (Arbeitslosigkeit), berufliche Vorsorge nach BVG (zweite Säule) und Nichtberufsunfallversicherung. Wichtiger als die genauen Prozentsätze ist das Prinzip: Es sind Versicherungen, keine Abgaben ins Nichts. Nennen Sie zu jedem Abzug eine konkrete Situation, in der er greift.
Arbeitsblatt 1, Aufgaben 1 bis 3, in Zweiergruppen. Die Lernenden rechnen einen Lehrlingslohn und einen Einstiegslohn nach der Lehre durch. Der Vergleich der beiden ist der eigentliche Erkenntnismoment.
In der Schweiz zahlen die meisten Erwerbstätigen die Steuern selbst per Rechnung, nicht über den Lohnabzug; Ausnahme ist die Quellensteuer. Der Nettolohn auf der Abrechnung ist also noch nicht das, was zum Leben bleibt. Diskutieren Sie, was das für jemanden bedeutet, der zum ersten Mal einen vollen Lohn erhält.
Jede Person notiert für sich: Wie viel bliebe mir bei meinem Wunschlohn netto, und wie viel davon müsste ich für Steuern zurücklegen? Aufgabe 4 als Hausaufgabe.
Material
- — Arbeitsblatt 1 (Aufgaben 1–4), ausgedruckt oder digital
- — Taschenrechner oder Mobiltelefon
- — Optional: eine echte, anonymisierte Lohnabrechnung
Arbeitsblatt 1
Lena ist im 3. Lehrjahr und verdient CHF 1'100 brutto im Monat. Die Sozialabzüge betragen rund 13 Prozent. Wie viel erhält sie ungefähr ausbezahlt?
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CHF 1'100 × 0.13 = CHF 143 Abzüge. Ausbezahlt rund CHF 957. Hinweis für die Besprechung: Lena zahlt möglicherweise noch keine BVG-Beiträge — die berufliche Vorsorge ist erst ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 obligatorisch. Ihr effektiver Abzug liegt deshalb eher tiefer.
Nach der Lehre verdient Lena CHF 4'800 brutto. Wie viel bleibt netto? Und wie gross ist der Unterschied zum Lehrlingslohn — brutto und netto?
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Netto rund CHF 4'176. Unterschied brutto CHF 3'700, netto rund CHF 3'219. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten ist der Anteil, der in die Sozialversicherungen fliesst.
Lena bekommt ein Angebot mit 500 Franken mehr Bruttolohn. Wie viel mehr hat sie am Monatsende wirklich — bevor sie an die Steuern denkt?
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500 × 0.87 = rund CHF 435. Zusatz für die Diskussion: Weil die Steuern progressiv sind, bleibt nach Steuern noch weniger — bei mittleren Einkommen häufig nur etwa die Hälfte der Bruttoerhöhung. Das ist kein Argument gegen Lohnverhandlungen, aber eines dagegen, mit dem Bruttobetrag zu planen.
Warum steht auf einer Schweizer Lohnabrechnung normalerweise kein Steuerabzug — und was heisst das für jemanden im ersten Berufsjahr?
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Die meisten Erwerbstätigen mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C zahlen die Steuern selbst per Rechnung, meist im Folgejahr. Nur bei der Quellensteuer wird direkt abgezogen. Folge fürs erste Berufsjahr: Die Steuerrechnung kommt verzögert und trifft auf ein Budget, das sich bereits an den vollen Nettolohn gewöhnt hat. Wer monatlich zurücklegt, umgeht das Problem.
Fast alle Klassen nennen zuerst «Steuern» als Erklärung für die Differenz. Diesen Irrtum nicht sofort korrigieren, sondern bis zur Vertiefungsphase stehen lassen — die Auflösung bleibt dann hängen.
Lehrplan 21, WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt): Kompetenzbereich Geld und Konsum. Für die Berufsfachschule anschlussfähig an den Rahmenlehrplan ABU, Aspekt «Geld und Kauf».
