Wie Lücken entstehen
Nicht durch Nachlässigkeit, sondern durch Lebensläufe. Beitragspflichtig ist man ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter – auch ohne Erwerbstätigkeit.
- Studium oder Weiterbildung ohne Nebenerwerb nach dem 20. Altersjahr.
- Auslandaufenthalte, Weltreise oder Sabbatical.
- Erwerbspause für Kinderbetreuung ohne Anmeldung als Nichterwerbstätige.
- Zuzug aus dem Ausland – die Jahre davor fehlen und lassen sich nicht nachkaufen.
- Arbeitgeber, der Beiträge nicht korrekt abgerechnet hat.
Der Kontoauszug ist der erste Schritt
Bei der Ausgleichskasse lässt sich ein Auszug aus dem individuellen Konto verlangen – kostenlos und für alle bei dir geführten Konten. Er zeigt Jahr für Jahr, welche Beiträge erfasst sind.
Prüfe ihn spätestens alle 5 Jahre. Das ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern exakt die Frist, innerhalb derer sich eine entdeckte Lücke noch schliessen lässt.
Was eine Lücke kostet
Bei einer vollen Beitragsdauer von 44 Jahren kürzt jedes fehlende Jahr die Rente um rund ein 44stel. Bei einer Rente nahe dem Maximum sind das grob CHF 700 weniger pro Jahr – ein Leben lang, und bei mehreren Lücken entsprechend mehr.
Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige liegt deutlich unter dem, was eine Lücke später kostet. Die Rechnung geht fast immer zugunsten des Beitrags aus – vorausgesetzt, man merkt es innerhalb der 5 Jahre.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
Zuerst wissen, ob eine Lücke besteht
Der individuelle AHV-Kontoauszug ist kostenlos und lässt sich bei jeder Ausgleichskasse anfordern, an die je Beiträge geflossen sind – am einfachsten online über das Formular der Ausgleichskassen. Er zeigt jedes Beitragsjahr einzeln.
Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent. Bei einer Maximalrente von CHF 2520 pro Monat sind das gut CHF 700 pro Jahr – lebenslang. Nachzahlen lässt sich höchstens 5 Jahre rückwirkend; ältere Lücken bleiben bestehen.
Die drei häufigsten Ursachen
Erstens Studienjahre ohne Erwerbstätigkeit ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag: Wer nicht arbeitet, muss den Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige selbst zahlen. Zweitens Auslandaufenthalte – dort besteht meist keine AHV-Pflicht, und die Jahre fehlen. Drittens Erwerbsunterbrüche für Betreuungsaufgaben.
Für den dritten Fall gibt es eine Entlastung, die oft übersehen wird: Erziehungsgutschriften werden für Jahre mit Kindern unter 16 angerechnet und verbessern die Rentenberechnung, auch ohne Erwerbseinkommen. Sie müssen nicht beantragt werden, sollten aber beim Rentenvorbezug geprüft werden – Fehler bei der Zuteilung zwischen den Eltern kommen vor.
