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Vorsorge

Erziehungs- und Betreuungsgutschriften: CHF 45’360 pro Jahr – aber nur eine davon kommt automatisch

Kurz beantwortet: Beide Gutschriften erhöhen dein für die AHV-Rente massgebendes Einkommen um CHF 45’360 pro Jahr. Der entscheidende Unterschied liegt im Verfahren: Die Erziehungsgutschrift für Kinder unter 16 kommt automatisch, die Betreuungsgutschrift für pflegebedürftige Angehörige muss JÄHRLICH beantragt werden – sonst ist sie weg.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Vorsorgelücke bei Teilzeit schliessen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was eine Gutschrift überhaupt ist

Kein Geld. Es ist ein fiktives Einkommen, das bei der Berechnung deiner AHV-Rente zu deinem tatsächlichen Einkommen addiert wird. Der Betrag entspricht dem Dreifachen der jährlichen Mindestrente – aktuell CHF 45’360 pro Jahr.

Der Effekt zeigt sich also erst bei der Pensionierung, in Form einer höheren Rente. Genau deshalb wird die Sache im Alltag übersehen: Es fehlt das unmittelbare Signal.

Erziehungsgutschrift: automatisch, aber teilbar

Anspruch besteht für jedes Jahr, in dem du die elterliche Sorge für ein Kind unter 16 hattest. Ein Antrag ist nicht nötig – die Anrechnung erfolgt bei der Rentenberechnung.

Bei Verheirateten wird die Gutschrift für die Ehejahre hälftig geteilt. Bei alleiniger elterlicher Sorge wird sie ganz angerechnet. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamer Sorge können schriftlich vereinbaren, wie geteilt wird – und genau diese Vereinbarung ist der Punkt, an dem etwas schiefgehen kann. Bewahre sie auf; bei der Rentenanmeldung wird sie verlangt.

Betreuungsgutschrift: gleich hoch, aber sie verfällt

Sie gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Verwandter und wird laufend im individuellen Konto verbucht. Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen:

  • Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung von AHV, IV, Unfall- oder Militärversicherung.
  • Ihr wohnt weniger als 30 km auseinander oder die Wegzeit beträgt unter einer Stunde.
  • Es besteht ein enges Verwandtschaftsverhältnis – auch Lebenspartner nach mindestens fünf Jahren gemeinsamen Haushalts zählen.
  • Die Betreuung dauert mindestens 180 Tage im Jahr.
  • Für Kinder unter 16 besteht kein Anspruch, weil dort bereits die Erziehungsgutschrift greift.

Der teuerste Irrtum

Die Betreuungsgutschrift muss jedes Jahr bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Wer sie für automatisch hält wie die Erziehungsgutschrift, verliert sie Jahr für Jahr – und rückwirkend ist nur beschränkt etwas zu holen.

Bei fünf Jahren Angehörigenpflege geht es um CHF 226’800 an angerechnetem Einkommen. Für ein Formular pro Jahr.

In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.

Wo die Lücke entsteht

Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.

Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.

Die Säule 3a im Jahresablauf

Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.

Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.

Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist

Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.

Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften?+

Beide betragen CHF 45’360 pro Jahr – gesetzlich das Dreifache der jährlichen Mindestrente von CHF 15’120. Es ist kein Geld, sondern ein fiktives Einkommen in der Rentenberechnung.

Muss ich Erziehungsgutschriften beantragen?+

Nein, sie werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. Wichtig ist nur, allfällige Teilungsvereinbarungen zwischen unverheirateten Eltern aufzubewahren.

Muss ich Betreuungsgutschriften beantragen?+

Ja, und zwar jedes Jahr neu bei der Ausgleichskasse. Ohne Anmeldung wird die Gutschrift nicht angerechnet – das ist der wichtigste Unterschied zur Erziehungsgutschrift.

Kann ich beide Gutschriften gleichzeitig erhalten?+

Pro Jahr wird nur eine angerechnet, sie sind nicht kumulierbar. Für Kinder unter 16 gilt die Erziehungsgutschrift, danach kann bei Pflegebedürftigkeit die Betreuungsgutschrift greifen.

Zählen auch Lebenspartner als Verwandte?+

Ja, nach mindestens fünf Jahren ununterbrochenem gemeinsamem Haushalt. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Enkelkinder und Stiefeltern.

Wie prüfe ich meine Vorsorgelücke?+

Über den Vorsorgeausweis der Pensionskasse und den kostenlosen AHV-Kontoauszug. Zusammen ergeben sie in zwanzig Minuten ein realistisches Bild.

Bis wann muss die 3a-Einzahlung erfolgen?+

Bis zum 31. Dezember gutgeschrieben. Der Zeitpunkt der Überweisung genügt nicht – zwischen den Feiertagen ist das ein reales Risiko.

Was ist die Dreijahresfrist beim PK-Einkauf?+

Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf lässt dessen Steuerabzug rückwirkend entfallen.

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