Vorsorge

Erziehungs- und Betreuungsgutschriften: CHF 45’360 pro Jahr – aber nur eine davon kommt automatisch

Kurz beantwortet: Beide Gutschriften erhöhen dein für die AHV-Rente massgebendes Einkommen um CHF 45’360 pro Jahr. Der entscheidende Unterschied liegt im Verfahren: Die Erziehungsgutschrift für Kinder unter 16 kommt automatisch, die Betreuungsgutschrift für pflegebedürftige Angehörige muss JÄHRLICH beantragt werden – sonst ist sie weg.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Vorsorgelücke bei Teilzeit schliessen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Was eine Gutschrift überhaupt ist

Kein Geld. Es ist ein fiktives Einkommen, das bei der Berechnung deiner AHV-Rente zu deinem tatsächlichen Einkommen addiert wird. Der Betrag entspricht dem Dreifachen der jährlichen Mindestrente – aktuell CHF 45’360 pro Jahr.

Der Effekt zeigt sich also erst bei der Pensionierung, in Form einer höheren Rente. Genau deshalb wird die Sache im Alltag übersehen: Es fehlt das unmittelbare Signal.

Erziehungsgutschrift: automatisch, aber teilbar

Anspruch besteht für jedes Jahr, in dem du die elterliche Sorge für ein Kind unter 16 hattest. Ein Antrag ist nicht nötig – die Anrechnung erfolgt bei der Rentenberechnung.

Bei Verheirateten wird die Gutschrift für die Ehejahre hälftig geteilt. Bei alleiniger elterlicher Sorge wird sie ganz angerechnet. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamer Sorge können schriftlich vereinbaren, wie geteilt wird – und genau diese Vereinbarung ist der Punkt, an dem etwas schiefgehen kann. Bewahre sie auf; bei der Rentenanmeldung wird sie verlangt.

Betreuungsgutschrift: gleich hoch, aber sie verfällt

Sie gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Verwandter und wird laufend im individuellen Konto verbucht. Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen:

  • Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung von AHV, IV, Unfall- oder Militärversicherung.
  • Ihr wohnt weniger als 30 km auseinander oder die Wegzeit beträgt unter einer Stunde.
  • Es besteht ein enges Verwandtschaftsverhältnis – auch Lebenspartner nach mindestens fünf Jahren gemeinsamen Haushalts zählen.
  • Die Betreuung dauert mindestens 180 Tage im Jahr.
  • Für Kinder unter 16 besteht kein Anspruch, weil dort bereits die Erziehungsgutschrift greift.

Der teuerste Irrtum

Die Betreuungsgutschrift muss jedes Jahr bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Wer sie für automatisch hält wie die Erziehungsgutschrift, verliert sie Jahr für Jahr – und rückwirkend ist nur beschränkt etwas zu holen.

Bei fünf Jahren Angehörigenpflege geht es um CHF 226’800 an angerechnetem Einkommen. Für ein Formular pro Jahr.

In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.

Der Koordinationsabzug bei Teilzeit

Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.

Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.

AHV-Lücken früh erkennen

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.

Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.

Die grosse Säule 3a für Selbstständige

Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.

Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften?+

Beide betragen CHF 45’360 pro Jahr – gesetzlich das Dreifache der jährlichen Mindestrente von CHF 15’120. Es ist kein Geld, sondern ein fiktives Einkommen in der Rentenberechnung.

Muss ich Erziehungsgutschriften beantragen?+

Nein, sie werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. Wichtig ist nur, allfällige Teilungsvereinbarungen zwischen unverheirateten Eltern aufzubewahren.

Muss ich Betreuungsgutschriften beantragen?+

Ja, und zwar jedes Jahr neu bei der Ausgleichskasse. Ohne Anmeldung wird die Gutschrift nicht angerechnet – das ist der wichtigste Unterschied zur Erziehungsgutschrift.

Kann ich beide Gutschriften gleichzeitig erhalten?+

Pro Jahr wird nur eine angerechnet, sie sind nicht kumulierbar. Für Kinder unter 16 gilt die Erziehungsgutschrift, danach kann bei Pflegebedürftigkeit die Betreuungsgutschrift greifen.

Zählen auch Lebenspartner als Verwandte?+

Ja, nach mindestens fünf Jahren ununterbrochenem gemeinsamem Haushalt. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Enkelkinder und Stiefeltern.

Warum trifft Teilzeit die Vorsorge überproportional?+

Weil der Koordinationsabzug ein fixer Betrag ist und bei kleinem Pensum einen grösseren Anteil des Lohns wegnimmt.

Wie oft soll ich meinen AHV-Kontoauszug prüfen?+

Alle fünf Jahre – das ist genau die Frist, innerhalb derer sich eine entdeckte Beitragslücke noch schliessen lässt.

Wie viel dürfen Selbstständige in die 3a einzahlen?+

20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer höheren Obergrenze als bei Angestellten mit Pensionskasse.

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