Alter und Pflege

Pflegeheim-Kostenrechner: Eigenanteil pro Monat

Kurz beantwortet: Für einen Pflegeheimplatz zahlen Bewohnende typischerweise CHF 4’864 bis CHF 9’211 pro Monat selbst – für Hotellerie, Betreuung und einen Pflegeanteil von höchstens CHF 23.00 pro Tag. Bei mittleren Tarifen sind es rund CHF 6’779. Mit CHF 4’200 Rente bleibt eine Lücke von CHF 2’579 im Monat, die meist Vermögen oder Ergänzungsleistungen decken.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Pflegeheim-Kostenrechner
Eigenanteil pro TagCHF 223.00
Eigenanteil pro MonatCHF 6’779
Ungedeckt pro MonatCHF 2’579
Ungedeckt pro JahrCHF 30’948

Pflegekosten selbst trägt die Krankenkasse mit dem Kanton; du zahlst höchstens 20 % des höchsten Kassenbeitrags (rund CHF 23 pro Tag, kantonal oft weniger). Bei einer Lücke Ergänzungsleistungen prüfen – sie sind ein Rechtsanspruch.

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Woraus die Heimrechnung besteht

Kurz: Jede Heimrechnung hat drei Teile. Die Pflege bezahlen Krankenkasse und Kanton grösstenteils. Betreuung und Hotellerie bezahlst du selbst – und genau dort entsteht die Lücke zwischen Rente und Rechnung.

Die Hotellerie (auch Pensionstaxe) umfasst Zimmer, Essen, Reinigung und Wäsche; sie liegt je nach Heim und Region bei rund CHF 120 bis CHF 220 pro Tag. Die Betreuung deckt Alltagsbegleitung, Aktivierung und Präsenz ab, typischerweise CHF 20 bis CHF 60 pro Tag. Die Pflegekosten selbst sind nach Pflegestufe abgestuft; dein Anteil daran ist gesetzlich auf 20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags begrenzt (Art. 25a KVG).

  • Hotellerie: selbst bezahlt
  • Betreuung: selbst bezahlt
  • Pflege: Krankenkasse + Kanton, Eigenanteil max. CHF 23.00/Tag

Drei Beispielrechnungen

Tarifpro Tagpro MonatLücke bei CHF 4'200 Rente
Günstig (ländlich, Mehrbettzimmer)CHF 160.00CHF 4’864CHF 664
MittelCHF 223.00CHF 6’779CHF 2’579
Teuer (Stadt, Einzelzimmer)CHF 303.00CHF 9’211CHF 5’011

Der Monat ist mit 30,4 Tagen gerechnet. Nicht enthalten sind persönliche Auslagen wie Coiffeur, Kleidung, Fusspflege oder Telefon – plane dafür zusätzlich einige hundert Franken pro Monat ein.

Wie die Lücke gedeckt wird

Reicht die Rente nicht, wird zuerst das Vermögen eingesetzt. Liegt es unter CHF 100’000 (Ehepaare CHF 200’000), besteht in der Regel Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie decken im Heim die anerkannte Tagestaxe plus einen Betrag für persönliche Auslagen – das ist ein Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe.

Wer im Alltag regelmässig Hilfe braucht, kann zusätzlich eine Hilflosenentschädigung der AHV erhalten; bei mittlerer Hilflosigkeit sind das CHF 630 pro Monat (2026). Trag sie im Rechner ein, denn sie verkleinert die Lücke direkt.

Pflegestufen und was sie für dich bedeuten

Bei Eintritt und danach regelmässig wird der Pflegebedarf mit einem Instrument wie BESA oder RAI erfasst und in eine von zwölf Stufen eingeteilt – jede Stufe entspricht 20 Minuten Pflege pro Tag. Je höher die Stufe, desto höher die Pflegekosten insgesamt. Für dein Budget ist das aber weniger dramatisch, als es klingt: Dein Pflegeanteil ist gedeckelt, den Rest tragen Krankenkasse und Kanton.

Was sich mit dem Pflegebedarf stärker verändert, ist oft die Betreuungstaxe, etwa auf einer Demenzabteilung. Frag beim Heim nach der vollständigen Taxordnung und lass dir zeigen, welche Leistungen in der Hotellerie enthalten sind und welche separat verrechnet werden. Wäsche mit Namensschildern, Telefon und Fernsehanschluss sind klassische Zusatzposten.

Was Angehörige wissen sollten

Kinder haften nicht für die Heimkosten ihrer Eltern. Eine Verwandtenunterstützungspflicht besteht nur bei Sozialhilfe und nur für Verwandte in auf- und absteigender Linie, die in günstigen Verhältnissen leben – sie greift in der Praxis selten. Was Angehörige oft unterschätzen, ist die Verwaltungsarbeit: Rechnungen, EL-Antrag, Steuererklärung, Krankenkasse.

Vor dem Heimeintritt lohnt sich deshalb eine Liste aller Einnahmen und festen Ausgaben der Eltern, ein Vorsorgeauftrag und eine Vollmacht für die Bank. Der Rechner hilft, die Grössenordnung zu klären, bevor die erste Rechnung kommt.

Wer die Finanzen eines Elternteils mitverwaltet, behält in BudgetHub Renten, Heimrechnung und Ergänzungsleistungen in einem eigenen Hub im Blick – getrennt vom eigenen Budget und für Geschwister teilbar.

Vom Richtwert zur Budgetposition

Ein Richtwert wird erst nützlich, wenn er zu einer Zeile im Budget wird – mit einem Betrag, der monatlich reserviert ist. Alles andere bleibt eine Information ohne Folge.

Bei unregelmässig anfallenden Posten gehört der Jahresbetrag durch zwölf geteilt und als Rückstellung geführt. Sonst sprengt er den Monat, in dem er auftritt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?+

Gesamtkosten inklusive Pflege rund CHF 6'000 bis 12'000; der selbst bezahlte Teil liegt meist zwischen CHF 4’864 und CHF 9’211 pro Monat.

Wie viel Pflege muss ich selbst bezahlen?+

Höchstens 20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags, also rund CHF 23.00 pro Tag. Viele Kantone verlangen weniger oder staffeln nach Pflegestufe.

Muss das Haus verkauft werden?+

Nicht zwingend. Bei Ergänzungsleistungen wird Liegenschaftsvermögen aber angerechnet, und die EL können aus dem Nachlass zurückgefordert werden. Frühzeitig Fachberatung einholen.

Zahlen die Kinder das Pflegeheim?+

Nein, nicht direkt. Eine Unterstützungspflicht kann nur bei Sozialhilfe und guten finanziellen Verhältnissen der Kinder entstehen; Ergänzungsleistungen lösen keine solche Pflicht aus.

Sind Heimkosten steuerlich abziehbar?+

Der pflegebedingte Teil ja, als Krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten. Die Hotellerie gilt weitgehend als Lebenshaltung und ist nur teilweise abziehbar.

Wann lohnt sich ein EL-Antrag?+

Sobald die Rente die Heimkosten nicht deckt und das Vermögen unter der Schwelle liegt. Der Antrag wirkt erst ab dem Monat der Einreichung – nicht warten.

Wie mache ich aus einem Richtwert eine Budgetposition?+

Als eigene Zeile mit monatlich reserviertem Betrag. Bei unregelmässigen Posten den Jahresbetrag durch zwölf teilen.

Halt das Ergebnis fest

Eine einmalige Berechnung beantwortet die Frage von heute. Interessant wird es, wenn du in drei Monaten siehst, ob sich etwas bewegt hat.