Das Dreieck: Krankenkasse, Kanton, du
Kurz: Seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2011 gilt für Heim und Spitex dasselbe Prinzip. Die Krankenkasse zahlt einen fixen Beitrag pro Pflegestufe, die Bewohnenden zahlen einen begrenzten Anteil, und den Rest der Pflegekosten – die sogenannte Restfinanzierung – übernimmt der Kanton oder die Gemeinde (Art. 25a KVG).
Was oft übersehen wird: Dieses Dreieck gilt nur für die Pflege im engeren Sinn, also für ärztlich angeordnete Pflegeleistungen wie Körperpflege, Medikamentenabgabe oder Wundversorgung. Alles andere – Zimmer, Essen, Wäsche, Aktivierung, Begleitung – fällt nicht darunter und wird privat bezahlt.
- Krankenkasse: fixer Beitrag je Pflegestufe
- Bewohnende: höchstens 20 % des höchsten Kassenbeitrags
- Kanton/Gemeinde: Restfinanzierung der Pflege
Welche Kosten privat bleiben
| Kostenblock | wer zahlt | Richtwert pro Tag |
|---|---|---|
| Pflege (nach Stufe) | Kasse, Kanton, Eigenanteil | Eigenanteil max. CHF 23.00 |
| Betreuung | privat | CHF 20–CHF 60 |
| Hotellerie | privat | CHF 120–CHF 220 |
| Persönliche Auslagen | privat | individuell |
Mit mittleren Tarifen ergibt das rund CHF 223.00 pro Tag oder CHF 6’779 pro Monat (30.4 Tage). Bei einer typischen Rente von CHF 4’200 bleibt eine Lücke von CHF 2’579 im Monat.
Woher das fehlende Geld kommt
Reichen Renten und laufende Einnahmen nicht, wird zuerst das Vermögen eingesetzt. Danach greifen die Ergänzungsleistungen (EL). Sie sind ein Rechtsanspruch der AHV/IV und decken im Heim die vom Kanton anerkannte Tagestaxe plus einen Betrag für persönliche Auslagen. In vielen Kantonen leben über die Hälfte der Heimbewohnenden mit EL.
Zusätzlich kann eine Hilflosenentschädigung der AHV beantragt werden, wenn jemand dauerhaft Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen braucht. Bei mittlerer Hilflosigkeit sind das CHF 630 pro Monat (2026), ab 2027 CHF 640. Sie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet.
Spitex statt Heim: dieselbe Logik
Auch bei der Pflege zu Hause zahlt die Krankenkasse einen Stundenansatz für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege, der Kanton übernimmt die Restkosten, und die gepflegte Person trägt einen begrenzten Anteil. Hauswirtschaftliche Leistungen wie Putzen, Einkaufen oder Kochen sind dagegen nicht versichert und werden nach Tarif der Organisation verrechnet.
Wer eine Zusatzversicherung mit Haushaltshilfe hat, erhält dafür manchmal Beiträge. Ein Blick in die Police lohnt sich, bevor die erste Rechnung kommt.
Ein Beispielhaushalt durchgerechnet
Frau M., 86, zieht nach einem Sturz in ein Heim in der Agglomeration. Ihre AHV-Rente und eine kleine Pensionskassenrente ergeben CHF 4’200 im Monat, auf dem Sparkonto liegen CHF 60'000. Die Heimrechnung weist für Hotellerie und Betreuung CHF 200 pro Tag aus, dazu den Pflegeanteil von CHF 23.00. Pro Monat zahlt sie damit rund CHF 6’779.
Die Lücke von CHF 2’579 pro Monat zehrt das Sparkonto in rund zwei Jahren auf. Weil ihr Vermögen aber schon heute unter der Schwelle von CHF 100’000 liegt, besteht sofort ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen; angerechnet wird ein Teil des Vermögens über dem Freibetrag. Mit EL und einer Hilflosenentschädigung schrumpft die monatliche Lücke deutlich, und das Ersparte bleibt länger erhalten. Der wichtigste Schritt war, den EL-Antrag im Eintrittsmonat einzureichen – nicht erst, wenn das Konto leer ist.
Was du jetzt organisieren kannst
Die Pflegefinanzierung ist kantonal unterschiedlich geregelt, etwa bei der Höhe des Eigenanteils oder der anerkannten Taxen für die EL. Die kantonale Ausgleichskasse und Pro Senectute beraten kostenlos. Vor dem Heimeintritt lohnen sich vier Schritte: Einnahmen und Vermögen auflisten, EL-Anspruch prüfen, Hilflosenentschädigung beantragen und einen Vorsorgeauftrag erstellen, solange das noch möglich ist.
Wer die Finanzen eines Elternteils mitverwaltet, behält in BudgetHub Renten, Heimrechnung und Ergänzungsleistungen in einem eigenen Hub im Blick – getrennt vom eigenen Budget und für Geschwister teilbar.
