Wie viel Eigenkapital nötig ist
Mindestens 20% des Kaufpreises, davon mindestens 10% «hartes» Eigenkapital (nicht aus der Pensionskasse). Prüfe die Tragbarkeit früh.
Quellen kombinieren
Sparkonto, Säule 3a (vorbezug möglich) und allenfalls PK-Mittel. Die 3a eignet sich besonders, weil sie nebenbei Steuern spart.
Sparziel mit Frist
Setze ein konkretes Sparziel mit Zielbetrag und Datum und spare automatisch darauf.
In BudgetHub siehst du deine Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen – und damit, wie viel Spielraum eine Veränderung wirklich bringt.
Hartes und weiches Eigenkapital
Als hartes Eigenkapital gelten Ersparnisse, Säule-3a-Guthaben, Schenkungen und Erbvorbezüge. Pensionskassengeld zählt als weich und darf höchstens die zweite Hälfte abdecken.
Ein Vorbezug aus der Pensionskasse senkt die spätere Rente und kann den Risikoschutz reduzieren. Die Verpfändung ist häufig die bessere Variante: Sie erhält den Vorsorgeschutz, erhöht aber die Belehnung.
Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen
Zur Nettomiete kommen Nebenkosten von CHF 150 bis 300, dazu Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen nochmals CHF 120 bis 220 im Monat.
Wer mit der Inseratsangabe plant, unterschätzt die Wohnkosten deshalb regelmässig um CHF 300 bis 500. Für die Drittel-Regel zählt die Bruttomiete, nicht der Nettomietzins.
Nebenkosten prüfen lohnt sich
Verrechnet werden dürfen nur Positionen, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung selbst und Amortisationen gehören nicht dazu.
Du darfst die Originalbelege einsehen, nicht nur die Zusammenfassung. Bei CHF 200 monatlichen Nebenkosten geht es um CHF 2'400 im Jahr – zwanzig Minuten Prüfung lohnen sich.
Sanierungen und das Zeitfenster bis 2028
Bis Ende 2028 sind Unterhaltskosten bei selbstbewohntem Eigentum noch abziehbar, danach auf Bundesebene nicht mehr. Wer ohnehin sanieren muss, hat ein klar begrenztes Fenster.
Wer nur wegen des Abzugs saniert, sollte gegenrechnen: Ein erwarteter Nachfrageschub kann die Handwerkerpreise treiben und den Steuervorteil neutralisieren.
Schenkung und Erbvorbezug als Eigenkapital
Beide zählen als hartes Eigenkapital und sind in der Schweiz ein verbreiteter Weg zum Wohneigentum. Wichtig ist die schriftliche Festhaltung: Ein Erbvorbezug wird bei der späteren Erbteilung angerechnet, eine Schenkung je nach Ausgestaltung ebenfalls.
Ohne Dokument entsteht der Streit Jahre später, wenn niemand mehr nachfragen kann. Bei Geschwistern lohnt es sich, alle einzubeziehen – auch wenn nur eine Person profitiert.
