Wohnen

Fürs Eigenheim sparen: Eigenkapital aufbauen

Kurz beantwortet: Für Wohneigentum brauchst du mindestens 20 Prozent Eigenkapital, davon mindestens die Hälfte aus eigenen Mitteln ohne Pensionskassengeld. Bei einem Kaufpreis von CHF 900'000 sind das CHF 180'000, davon CHF 90'000 hart.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wie viel Eigenkapital nötig ist

Mindestens 20% des Kaufpreises, davon mindestens 10% «hartes» Eigenkapital (nicht aus der Pensionskasse). Prüfe die Tragbarkeit früh.

Quellen kombinieren

Sparkonto, Säule 3a (vorbezug möglich) und allenfalls PK-Mittel. Die 3a eignet sich besonders, weil sie nebenbei Steuern spart.

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Hartes und weiches Eigenkapital

Als hartes Eigenkapital gelten Ersparnisse, Säule-3a-Guthaben, Schenkungen und Erbvorbezüge. Pensionskassengeld zählt als weich und darf höchstens die zweite Hälfte abdecken.

Ein Vorbezug aus der Pensionskasse senkt die spätere Rente und kann den Risikoschutz reduzieren. Die Verpfändung ist häufig die bessere Variante: Sie erhält den Vorsorgeschutz, erhöht aber die Belehnung.

Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen

Zur Nettomiete kommen Nebenkosten von CHF 150 bis 300, dazu Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen nochmals CHF 120 bis 220 im Monat.

Wer mit der Inseratsangabe plant, unterschätzt die Wohnkosten deshalb regelmässig um CHF 300 bis 500. Für die Drittel-Regel zählt die Bruttomiete, nicht der Nettomietzins.

Nebenkosten prüfen lohnt sich

Verrechnet werden dürfen nur Positionen, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung selbst und Amortisationen gehören nicht dazu.

Du darfst die Originalbelege einsehen, nicht nur die Zusammenfassung. Bei CHF 200 monatlichen Nebenkosten geht es um CHF 2'400 im Jahr – zwanzig Minuten Prüfung lohnen sich.

Sanierungen und das Zeitfenster bis 2028

Bis Ende 2028 sind Unterhaltskosten bei selbstbewohntem Eigentum noch abziehbar, danach auf Bundesebene nicht mehr. Wer ohnehin sanieren muss, hat ein klar begrenztes Fenster.

Wer nur wegen des Abzugs saniert, sollte gegenrechnen: Ein erwarteter Nachfrageschub kann die Handwerkerpreise treiben und den Steuervorteil neutralisieren.

Schenkung und Erbvorbezug als Eigenkapital

Beide zählen als hartes Eigenkapital und sind in der Schweiz ein verbreiteter Weg zum Wohneigentum. Wichtig ist die schriftliche Festhaltung: Ein Erbvorbezug wird bei der späteren Erbteilung angerechnet, eine Schenkung je nach Ausgestaltung ebenfalls.

Ohne Dokument entsteht der Streit Jahre später, wenn niemand mehr nachfragen kann. Bei Geschwistern lohnt es sich, alle einzubeziehen – auch wenn nur eine Person profitiert.

Häufige Fragen

Kann ich die Säule 3a fürs Eigenheim nutzen?+

Ja, für selbstbewohntes Wohneigentum ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung der 3a möglich.

Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Haus?+

Mindestens 20 Prozent des Kaufpreises, davon mindestens die Hälfte aus eigenen Mitteln. Bei CHF 900'000 also CHF 180'000, davon CHF 90'000 hart.

Zählt die Säule 3a als Eigenkapital?+

Ja, und zwar als hartes Eigenkapital. Sie kann für selbstbewohntes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden.

Vorbezug oder Verpfändung der Pensionskasse?+

Die Verpfändung erhält den Vorsorgeschutz und die spätere Rente, erhöht aber die Belehnung und damit die Zinskosten. Der Vorbezug senkt die Schuld, aber auch die Rente.

Wie lange dauert es, Eigenkapital anzusparen?+

Bei CHF 180'000 Ziel und CHF 1'500 monatlich rund zehn Jahre. Säule-3a-Guthaben verkürzt den Weg erheblich, weil es als hartes Eigenkapital zählt.

Wie spare ich das Eigenkapital am besten an?+

Über einen Dauerauftrag auf ein separates Konto plus die volle Säule 3a, weil sie doppelt wirkt: Steuerersparnis heute und hartes Eigenkapital später. Bei CHF 1'500 monatlich dauert CHF 180'000 rund zehn Jahre.

Was kommt zur Nettomiete dazu?+

Nebenkosten von CHF 150 bis 300 sowie Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen CHF 120 bis 220 im Monat.

Welche Nebenkosten sind unzulässig?+

Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung und Amortisationen von Anlagen. Sie sind mit dem Nettomietzins abgegolten.

Bis wann sind Unterhaltskosten abziehbar?+

Bis und mit Steuerjahr 2028. Ab 2029 entfällt der Unterhaltsabzug bei selbstbewohntem Wohneigentum auf Bundesebene.

Zählt eine Schenkung der Eltern als Eigenkapital?+

Ja, als hartes Eigenkapital. Wichtig ist die schriftliche Festhaltung, weil ein Erbvorbezug später bei der Erbteilung angerechnet wird.

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