Wohnen

Erste eigene Wohnung: Das Budget für den Auszug

Kurz beantwortet: Für die erste eigene Wohnung brauchst du einmalig CHF 5'000 bis 9'000 – Kaution von bis zu drei Monatsmieten, Möbel, Umzug und Anschlussgebühren. Laufend gilt die Drittel-Regel: höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert November 2025Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Einmalige Kosten

Mietkaution (meist 1–3 Monatsmieten), Umzug, Möbel und Haushaltsgrundausstattung. Plane realistisch mehrere tausend Franken ein.

Laufende Kosten nicht unterschätzen

Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, Serafe – vieles wird beim ersten Mal vergessen.

In BudgetHub siehst du deine Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen – und damit, wie viel Spielraum eine Veränderung wirklich bringt.

Die einmaligen Startkosten

Für die erste eigene Wohnung brauchst du neben der Miete einiges an Startkapital:

  • Mietzinsdepot (bis 3 Monatsmieten)
  • Möbel & Einrichtung
  • Umzug & Material
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen

Zur Nettomiete kommt regelmässig mehr dazu, als das Inserat zeigt:

  • Nebenkosten: je nach Wohnung und Heizsystem CHF 150 bis 300 im Monat
  • Strom, falls nicht enthalten: CHF 40 bis 80
  • Serafe-Abgabe: rund CHF 28 pro Monat und Haushalt
  • Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung: zusammen CHF 20 bis 40
  • Internet und allenfalls TV: CHF 50 bis 100

Der Referenzzinssatz als Sparhebel

Beruht dein Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem aktuellen, besteht Anspruch auf eine Herabsetzung – rund 2,91 Prozent je Viertelprozentpunkt. Bei CHF 1'800 Nettomiete sind das etwa CHF 52 im Monat je Stufe.

Der Anspruch verjährt nicht, wirkt aber nie rückwirkend. Jeder Monat Zuwarten ist damit endgültig verloren – und verlangt werden muss die Senkung von der Mieterschaft, sie kommt nicht von selbst.

Nebenkosten prüfen lohnt sich

Verrechnet werden dürfen nur Positionen, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung selbst und Amortisationen gehören nicht dazu.

Du darfst die Originalbelege einsehen, nicht nur die Zusammenfassung. Bei CHF 200 monatlichen Nebenkosten geht es um CHF 2'400 im Jahr – zwanzig Minuten Prüfung lohnen sich.

Mietzinserhöhung prüfen statt hinnehmen

Eine Erhöhung ist nur gültig mit amtlichem kantonalem Formular, Begründung und Einhaltung der Ankündigungsfrist. Fehlt eines davon, ist sie nichtig.

Anfechten musst du innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde – kostenlos und ohne Anwalt. Die bisherige Miete zahlst du weiter, bis entschieden ist.

Die Wohnungsbewerbung vorbereiten

Verlangt werden meist Betreibungsregisterauszug, Lohnausweise oder Arbeitsvertrag, Kopie der Identitätskarte und eine Mieterselbstauskunft. Der Auszug kostet rund CHF 17 und ist beim Betreibungsamt erhältlich.

Bei knappem Einkommen hilft eine Solidarbürgschaft der Eltern. Sie bedeutet allerdings volle Mithaftung für die gesamte Miete – das gehört vorher besprochen, nicht nachher entdeckt.

Was gleichzeitig fällig wird

Depot von höchstens 3 Monatsmieten, erste Miete, oft eine Woche Doppelmiete zum Überschneiden, Umzug und Grundausstattung. Bei CHF 1'400 Miete sind das CHF 6'000 bis 8'000 innert weniger Wochen.

Das Depot ist nicht verloren, aber gebunden: Es liegt auf einem Sperrkonto und wird erst nach der Wohnungsabgabe frei, in der Praxis ein bis drei Monate danach. Wer aus einer Wohnung in die nächste zieht, hat deshalb zeitweise zwei Depots blockiert – der häufigste Grund für einen unerwarteten Engpass beim Wohnungswechsel.

Die laufenden Kosten neben der Miete

Im Inserat steht die Nettomiete plus Nebenkosten akonto. Nicht enthalten sind Strom als separater Vertrag, Serafe, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sowie Internet – zusammen je nach Wohnung CHF 200 bis 350 pro Monat.

Die Akontozahlung für Nebenkosten ist zudem eine Schätzung, keine Obergrenze. Die Abrechnung kommt jährlich und kann nachfordern; bei CHF 200 Akonto sind Nachzahlungen von CHF 300 bis 600 nicht ungewöhnlich. Plane die erste Nebenkostenabrechnung deshalb als eigene Rückstellung ein, statt sie als Überraschung zu erleben.

Häufige Fragen

Wie viel Erspartes brauche ich für die erste Wohnung?+

Je nach Miete oft CHF 5’000 bis 10’000 für Depot, Möbel und Umzug zusammen.

Was kostet die erste eigene Wohnung?+

Einmalig CHF 5'000 bis 9'000 für Kaution, Möbel und Umzug. Laufend die Bruttomiete plus CHF 150 bis 250 für Strom, Serafe, Versicherungen und Internet.

Wie hoch ist die Mietkaution?+

Höchstens drei Nettomonatsmieten. Sie liegt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen, und die Zinsen fallen dir zu.

Was brauche ich für die Wohnungsbewerbung?+

Betreibungsregisterauszug, Lohnausweise oder Arbeitsvertrag, Kopie der Identitätskarte und häufig eine Mieterselbstauskunft.

Brauche ich eine Hausratversicherung?+

Sie ist nicht obligatorisch, aber praktisch immer sinnvoll. Zusammen mit der Privathaftpflicht kostet sie rund CHF 20 bis 40 im Monat und deckt Schäden, die man selbst nicht tragen könnte.

Habe ich Anspruch auf eine Mietzinssenkung?+

Wenn dein Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz beruht als dem aktuellen, ja – rund 2,91 Prozent je Viertelprozentpunkt. Verlangt werden muss sie von dir.

Welche Nebenkosten sind unzulässig?+

Reparaturen, Verwaltungshonorare für die Abrechnung und Amortisationen von Anlagen. Sie sind mit dem Nettomietzins abgegolten.

Wie lange kann ich eine Mietzinserhöhung anfechten?+

30 Tage ab Erhalt, bei der kantonalen Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist im Mietrecht kostenlos.

Was brauche ich für eine Wohnungsbewerbung?+

Betreibungsregisterauszug, Lohnausweise oder Arbeitsvertrag, Ausweiskopie und oft eine Mieterselbstauskunft.

Wie viel Geld brauche ich für die erste eigene Wohnung?+

Vier bis fünf Monatsmieten für den Einzug: Depot von höchstens 3 Monatsmieten, erste Miete, Umzug, Grundausstattung. Dazu laufend CHF 200 bis 350 pro Monat für Strom, Serafe, Versicherungen und Internet, die im Inserat nicht stehen.

Wie hoch darf die Miete im Verhältnis zum Lohn sein?+

Als Richtwert höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens – gerechnet auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten und Strom, nicht auf die Nettomiete aus dem Inserat. Viele Verwaltungen prüfen zusätzlich, ob der Bruttojahreslohn mindestens dem Dreissigfachen der Monatsmiete entspricht.

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