Maximal ein Drittel des Einkommens
Eine verbreitete Tragbarkeitsregel: Die Bruttomiete sollte nicht mehr als ein Drittel des Netto-Einkommens betragen. Bei CHF 6'000.– netto wären das maximal CHF 2'000.– Miete.
Nebenkosten und Rückstellungen
Nebenkosten (Heizung, Wasser, Allgemeinstrom) kommen on top. Plane zudem eine Reserve für die jährliche Nebenkostenabrechnung ein.
In BudgetHub siehst du deine Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen – und damit, wie viel Spielraum eine Veränderung wirklich bringt.
Die Mietzins-Faustregel
Als Richtwert sollte die Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) rund einen Drittel des Netto-Einkommens nicht übersteigen. Viele Verwaltungen erwarten zudem ein Einkommen von mindestens dem Dreifachen der Jahresmiete. Plane das Mietzinsdepot (meist bis 3 Monatsmieten) als einmalige Hürde ein.
Was zur Bruttomiete gehört
Die Drittel-Regel bezieht sich auf die Bruttomiete, also Nettomietzins plus Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.
Nicht enthalten sind Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung. Zusammen kommen dort nochmals CHF 120 bis 220 dazu – die realistische Wohnbelastung liegt deshalb spürbar über der Bruttomiete.
Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen
Zur Nettomiete kommen Nebenkosten von CHF 150 bis 300, dazu Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen nochmals CHF 120 bis 220 im Monat.
Wer mit der Inseratsangabe plant, unterschätzt die Wohnkosten deshalb regelmässig um CHF 300 bis 500. Für die Drittel-Regel zählt die Bruttomiete, nicht der Nettomietzins.
Die Drittel-Regel und ihre Grenze
Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.
Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.
Die Kaution und ihre Regeln
Höchstens drei Nettomonatsmieten, auf einem Sperrkonto auf deinen Namen – die Zinsen fallen dir zu. Es ist dein Vermögen, nur vorübergehend blockiert.
Meldet die Vermieterschaft innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch und leitet kein Verfahren ein, kannst du die Freigabe allein bei der Bank verlangen.
Wenn die Wohnkosten zu hoch sind
Über 40 Prozent des Nettoeinkommens wird es strukturell schwierig – dann hilft keine Sparsamkeit bei anderen Posten mehr, weil der verbleibende Spielraum zu klein ist, um Schwankungen aufzufangen.
Die realistischen Wege sind eine Mietzinssenkung, wenn der Referenzzinssatz sie hergibt, Untervermietung eines Zimmers mit Zustimmung der Vermieterschaft oder ein Wohnungswechsel. Alle drei brauchen Vorlauf.
