Welche Abzüge der Rechner berücksichtigt
Kurz: AHV, IV und EO kosten Arbeitnehmende zusammen 5.3 % des Bruttolohns, die Arbeitslosenversicherung 1.1 % bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200. Dazu kommen die Nichtberufsunfallversicherung (Richtwert 1 %, je nach Versicherer anders) und häufig eine Krankentaggeldversicherung (Richtwert 0.5 %).
Der grösste variable Posten ist die Pensionskasse. Pflicht ist sie ab einem Jahreslohn von CHF 22’680; versichert wird der Lohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26’460, höchstens bis CHF 90’720. Die Beiträge steigen mit dem Alter – der Rechner nimmt deshalb dein Alter und die Grosszügigkeit des Plans als Eingabe.
- AHV/IV/EO: 5.3 %
- ALV: 1.1 % bis CHF 148’200 pro Jahr
- NBU: Richtwert 1 %, Krankentaggeld: Richtwert 0.5 %
- Pensionskasse: nach Alter und Plan
Nettolohn nach Lohnhöhe – Richtwerte
Die Tabelle zeigt, was bei typischen Bruttolöhnen netto bleibt: in der Mitte für 35 Jahre und einen durchschnittlichen Pensionskassenplan, daneben die Spanne zwischen einem jungen Minimalplan und einem älteren, grosszügigen Plan. Die Unterschiede entstehen fast ausschliesslich bei der Pensionskasse.
| Brutto/Monat | Netto (typisch) | Spanne je nach Alter/Plan |
|---|---|---|
| CHF 4’000 | CHF 3’550 | CHF 3’360 – CHF 3’620 |
| CHF 5’000 | CHF 4’400 | CHF 4’100 – CHF 4’510 |
| CHF 7’024 | CHF 6’110 | CHF 5’600 – CHF 6’300 |
| CHF 8’000 | CHF 6’970 | CHF 6’400 – CHF 7’180 |
| CHF 10’000 | CHF 8’810 | CHF 8’250 – CHF 9’020 |
Teilzeit: warum der Nettolohn nicht proportional sinkt
Bei einer Pensumsreduktion sinken AHV, ALV und NBU im gleichen Verhältnis wie der Lohn. Die Pensionskasse verhält sich anders: Weil vom Jahreslohn ein fixer Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen wird, sinkt der versicherte Lohn überproportional – der Nettolohn fällt deshalb etwas weniger stark als der Bruttolohn.
Die Kehrseite ist die Vorsorge: Weniger versicherter Lohn heisst weniger Altersguthaben. Manche Pensionskassen passen den Koordinationsabzug an das Pensum an; ob deine das tut, steht im Reglement.
Was der Rechner bewusst nicht abzieht
Die Einkommenssteuer wird bei Personen mit Schweizer Aufenthaltsstatus C oder Schweizer Bürgerrecht nicht vom Lohn abgezogen, sondern später in Rechnung gestellt. Sie gehört trotzdem ins Budget – am besten als monatlicher Dauerauftrag auf ein separates Konto.
Quellenbesteuerte Personen erhalten den Lohn bereits nach Abzug der Quellensteuer. Deren Höhe hängt von Kanton, Tarif und Einkommen ab und ist hier nicht eingerechnet.
13 oder 12 Monatslöhne
Wer 13 Monatslöhne erhält, sollte für das Budget den Jahreslohn durch zwölf teilen. So stimmt der monatliche Spielraum, und im Dezember wird der 13. nicht als Bonus verplant, sondern deckt Steuern oder Prämien.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen weiter: In BudgetHub trägst du Nettolohn und Fixkosten einmal ein und siehst jeden Monat, was wirklich bleibt – kostenlos, ohne Bankverbindung.
Vom Richtwert zur Budgetposition
Ein Richtwert wird erst nützlich, wenn er zu einer Zeile im Budget wird – mit einem Betrag, der monatlich reserviert ist. Alles andere bleibt eine Information ohne Folge.
Bei unregelmässig anfallenden Posten gehört der Jahresbetrag durch zwölf geteilt und als Rückstellung geführt. Sonst sprengt er den Monat, in dem er auftritt.
