So wird die Entschädigung berechnet
Kurz: Grundlage ist der versicherte Verdienst – in der Regel der Durchschnittslohn der letzten sechs oder zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit, höchstens CHF 148’200 pro Jahr beziehungsweise CHF 12’350 pro Monat. Daraus wird ein Taggeld berechnet; pro Monat werden im Durchschnitt 21.7 Taggelder ausbezahlt.
Der Satz beträgt 70 %. 80 % gibt es, wenn du gegenüber Kindern unter 25 unterhaltspflichtig bist, wenn dein versicherter Verdienst unter CHF 3’797 pro Monat liegt oder wenn du eine IV-Rente beziehst.
- 70 % des versicherten Verdienstes als Grundsatz
- 80 % mit Kindern, unter CHF 3’797 Lohn oder mit IV-Rente
- Höchstens CHF 148’200 Jahreslohn versichert
- Ø 21.7 Taggelder pro Monat
Tabelle: Entschädigung nach Lohn
Brutto pro Monat, Durchschnitt; davon gehen noch AHV/IV/EO, die Nichtberufsunfallversicherung und Risikobeiträge an die Pensionskasse ab:
| Versicherter Lohn | ohne Kinder | mit Unterhaltspflicht |
|---|---|---|
| CHF 3’500 | 80 % · CHF 2’800 | 80 % · CHF 2’800 |
| CHF 5’000 | 70 % · CHF 3’500 | 80 % · CHF 4’000 |
| CHF 6’500 | 70 % · CHF 4’550 | 80 % · CHF 5’200 |
| CHF 8’000 | 70 % · CHF 5’600 | 80 % · CHF 6’400 |
| CHF 10’000 | 70 % · CHF 7’000 | 80 % · CHF 8’000 |
Beim Lohn von CHF 3’500 gilt bereits ohne Kinder der höhere Satz: 80 %, also rund CHF 2’800 pro Monat. Wer mehr als den Höchstlohn verdiente, erhält höchstens rund CHF 9’880.
Wie lange und ab wann gezahlt wird
Die Dauer hängt von Alter, Beitragszeit und Unterhaltspflichten ab – in der Regel zwischen 260 und 520 Taggeldern, für ältere Versicherte mit langer Beitragszeit mehr. Vor der ersten Zahlung gelten Wartetage, deren Zahl vom Einkommen und von Unterhaltspflichten abhängt.
Wichtig für den Anspruch: Du musst dich spätestens am ersten Tag, für den du Entschädigung willst, beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und nachweisen, dass du dich bereits während der Kündigungsfrist um Arbeit bemüht hast. Fehlende Nachweise führen zu Einstelltagen.
Das Budget für die Übergangszeit
Wer bisher CHF 6’500 verdiente, hat ohne Kinder rund CHF 1’950 weniger brutto pro Monat. Die Fixkosten bleiben gleich – deshalb zuerst die grossen Posten prüfen: Krankenkasse und Prämienverbilligung, Abos, Auto, Steuerraten. Die Steuerrechnung sinkt im Folgejahr mit dem tieferen Einkommen, die laufenden Raten aber nicht automatisch.
Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben überbrückt die Wartetage und die Lücke zum alten Lohn. Wer keinen hat, sollte früh mit der Steuerverwaltung über angepasste Raten sprechen und die Prämienverbilligung neu beantragen.
Rechne mit deinen eigenen Zahlen weiter: In BudgetHub trägst du Einkommen, Fixkosten und Konten einmal ein und siehst jeden Monat, was wirklich bleibt – kostenlos, ohne Bankverbindung.
Was den Wert nach oben treibt
Bei fast allen Haushaltsposten sind es dieselben drei Faktoren: Wohnregion, Haushaltsgrösse und ob externe Dienstleistungen genutzt werden. Städtische Zentren liegen bei praktisch jedem Posten über dem Landesdurchschnitt.
Der vierte Faktor ist die Lebensphase: Ein Haushalt mit Jugendlichen liegt bei Lebensmitteln, Mobilität und Freizeit deutlich über einem mit Kleinkindern.
