Nicht nur linear
Bei Pensumsreduktion sinkt der Lohn proportional, aber Fixkosten bleiben. Zudem sinken Pensionskassen-Beiträge überproportional wegen des Koordinationsabzugs.
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Warum die Rechnung besser aussieht als erwartet
Die Steuerprogression wirkt in beide Richtungen: Wer weniger verdient, zahlt überproportional weniger Steuern. Bei einer Reduktion von CHF 100'000 auf CHF 80'000 brutto sinkt die Steuerlast deutlich stärker als um ein Fünftel.
Dazu kommen wegfallende Kosten: Pendeln, auswärts essen, teils Betreuung. Für viele liegt die tatsächliche Einbusse bei einer 20-Prozent-Reduktion netto bei etwa 12 bis 15 %.
Und der Posten, der schlechter aussieht
Die Vorsorge. Wegen des Koordinationsabzugs sinkt der versicherte Lohn in der Pensionskasse überproportional – bei kleinen Pensen deutlich. Wer unter die BVG-Eintrittsschwelle fällt, verliert die Pensionskassenanbindung ganz.
Wie stark eine Pensumsreduktion die spätere Monatsrente insgesamt verändert, lässt sich mit dem Vorsorge-Cockpit als Vorher-nachher-Szenario durchspielen – einmal mit dem heutigen, einmal mit dem reduzierten Lohn.
Diese Wirkung taucht in keiner Monatsrechnung auf und ist trotzdem oft der teuerste Teil einer Pensumsreduktion.
Was neben dem Lohn noch mitfällt
Ferienanspruch und Feiertagsentschädigung werden anteilig gekürzt, ebenso allfällige Bonuszahlungen und der 13. Monatslohn. Beim Krankentaggeld und bei der Unfallversicherung sinkt die versicherte Summe entsprechend.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Wer unter acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, verliert die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung. Dann muss die Unfalldeckung wieder in die Krankenkasse aufgenommen werden – sonst besteht eine Lücke.
Was der Rechner nicht abbildet
Die Vorsorgewirkung. Wegen des Koordinationsabzugs sinkt der versicherte Lohn in der Pensionskasse überproportional – bei kleinen Pensen deutlich. Wer unter die BVG-Eintrittsschwelle fällt, verliert die Anbindung ganz.
Diese Wirkung taucht in keiner Monatsrechnung auf und ist über eine Erwerbsbiografie oft der grösste Posten. Vor einer Pensumsreduktion lohnt deshalb ein Blick auf den Vorsorgeausweis, nicht nur auf die Lohnabrechnung.
Der Verhandlungsspielraum
Manche Pensionskassen kürzen den Koordinationsabzug anteilig zum Pensum. Ob deine dazugehört, steht im Reglement – und der Unterschied ist über zwanzig Jahre erheblich.
Ebenfalls verhandelbar ist der Zeitpunkt: Eine Reduktion per Jahresanfang ist steuerlich und vorsorgetechnisch einfacher als eine mitten im Jahr.
Der Abgleich mit der Realität
Rechne das Ergebnis gegen deine tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate. Wo Berechnung und Realität um mehr als zehn Prozent auseinanderliegen, stimmt eine Annahme nicht – und meist ist es eine, die du selbst gesetzt hast.
Häufigste Ursache sind vergessene Rückstellungen: Steuern, Zahnarzt, Selbstbehalt und Serafe. Sie fallen jährlich an und fehlen deshalb in der Monatsbetrachtung, aus der die meisten ihre Eingaben ableiten.
Vom Richtwert zur Budgetposition
Ein Richtwert wird erst nützlich, wenn er zu einer Zeile im Budget wird – mit einem Betrag, der monatlich reserviert ist. Alles andere bleibt eine Information ohne Folge.
Bei unregelmässig anfallenden Posten gehört der Jahresbetrag durch zwölf geteilt und als Rückstellung geführt. Sonst sprengt er den Monat, in dem er auftritt.
