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Jahresende

Steuern sparen vor Jahresende: 8 Hebel bis 31.12.

Kurz beantwortet: Für die Steuererklärung 2026 zählen nur Zahlungen, die bis 31. Dezember 2026 geleistet sind. Die grössten Hebel: Säule 3a bis CHF 7’258 (bei 25 % Grenzsteuersatz rund CHF 1’815 weniger Steuern), ein PK-Einkauf, Spenden ab CHF 100, Weiterbildung bis CHF 13’000 und gebündelte Krankheitskosten.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Das Prinzip: Bezahlt ist bezahlt

Kurz: Die meisten Abzüge folgen dem Zahlungsjahr. Eine Zahnarztrechnung, die du am 28. Dezember begleichst, gehört in die Steuererklärung 2026; zahlst du sie am 3. Januar, gehört sie ins Jahr 2027. Bei der Säule 3a und beim PK-Einkauf entscheidet die Gutschrift auf dem Vorsorgekonto, nicht der Zahlungsauftrag – Banken und Pensionskassen setzen dafür eigene Annahmeschlüsse, oft Mitte Dezember.

Das gibt dir einen kleinen Spielraum: Wer Rechnungen gezielt vor oder nach dem Jahreswechsel bezahlt, kann Abzüge in das Jahr legen, in dem sie mehr bringen. Ein Abzug wirkt immer zum Grenzsteuersatz, also zum Satz, mit dem dein letzter verdienter Franken besteuert wird – bei mittleren Einkommen je nach Kanton etwa 20 bis 30 Prozent.

Die acht Hebel im Überblick

HebelBund 2026Worauf achten
Säule 3abis CHF 7’258 (ohne PK 20 %, max. CHF 36’288)Gutschrift bis Jahresende, Annahmeschluss der Bank
PK-EinkaufEinkaufspotenzial laut PK-Ausweis3 Jahre kein Kapitalbezug
Spendenab CHF 100, bis 20 % des Reineinkommensnur steuerbefreite Organisationen
Parteispendenbis CHF 10’600eigener Abzug neben den Spenden
Weiterbildungbis CHF 13’000Rechnung im Steuerjahr bezahlen
Krankheitskostenüber 5 % des ReineinkommensRechnungen bündeln
Liegenschaftsunterhalteffektiv oder pauschalbis 2028 abziehbar
Kinderdrittbetreuungbis CHF 25’800 je KindBelege der Kita sammeln

Säule 3a und Pensionskasse: die grössten Beträge

Mit Pensionskasse darfst du 2026 bis CHF 7’258 in die Säule 3a einzahlen und vollständig abziehen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % spart das rund CHF 1’815 Steuern. Neu seit 2026 kannst du zusätzlich Lücken ab dem Beitragsjahr 2025 nachzahlen – die Details stehen unter 3a-Nachzahlung. Ab 2027 steigt der Höchstbetrag auf CHF 7’373.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist ebenfalls voll abziehbar, oft in deutlich höheren Beträgen. Die Bedingung: In den nächsten 3 Jahren darfst du kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen, sonst rechnet die Steuerverwaltung den Abzug zurück. Wer in wenigen Jahren pensioniert wird und Kapital beziehen will, plant den Einkauf deshalb früh.

Spenden, Weiterbildung und Gesundheitskosten

Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen zieht der Bund ab CHF 100 pro Jahr ab, bis höchstens 20 % des Reineinkommens. Wer ohnehin spendet, kann zwei Jahresspenden in ein Jahr legen, wenn das Kantonsrecht eine Mindestsumme vorsieht. Weiterbildungskosten sind bis CHF 13’000 abziehbar – entscheidend ist, dass du sie im Steuerjahr bezahlt hast.

Krankheits- und Zahnarztkosten, die du selbst trägst, sind beim Bund nur abziehbar, soweit sie 5 % des Reineinkommens übersteigen. Bei einem Reineinkommen von CHF 80’000 sind das CHF 4’000. Wer weiss, dass eine grössere Zahnbehandlung ansteht, bündelt sie lieber in einem Jahr, statt sie auf zwei Jahre zu verteilen und zweimal unter der Schwelle zu bleiben.

Eigenheim: Unterhalt jetzt noch abziehen

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bleibt der Liegenschaftsunterhalt abziehbar, solange der Eigenmietwert besteuert wird – nach heutigem Stand bis und mit 2028. Ab 2029 entfällt mit dem Eigenmietwert auch der Unterhaltsabzug. Grössere Renovationen in die Jahre bis 2028 zu legen, kann sich lohnen, aber nur, wenn die Arbeiten ohnehin nötig sind.

In Jahren mit hohen Unterhaltskosten rechnest du effektiv ab, in Jahren ohne grössere Arbeiten pauschal. Die Wahl lässt sich in den meisten Kantonen jedes Jahr neu treffen. Mehr dazu unter Renovation vor 2029 abziehen.

Was am 31. Dezember sonst noch zählt

Für die Vermögenssteuer zählt der Stand am 31. Dezember: Kontostände, Wertschriften zum Kurs per Jahresende, Kryptowährungen zum ESTV-Kurs. Schulden ziehst du zum Stand desselben Tages ab. Wer eine grössere Rechnung noch im Dezember bezahlt, senkt das Vermögen – und die offene Schuld gleich mit, am Saldo ändert das nichts.

Halte die Belege dieses Jahres jetzt zusammen: Spendenbestätigungen, 3a-Bescheinigung, Rechnungen für Weiterbildung und Gesundheit. In BudgetHub markierst du solche Buchungen im laufenden Jahr mit einer eigenen Kategorie und hast im Februar die Summen pro Abzug bereit, statt Kontoauszüge durchzusuchen.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Säule 3a einbezahlt sein?+

Das Geld muss bis 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Viele Banken verlangen den Auftrag einige Tage vorher; prüfe den Annahmeschluss deiner Bank.

Zählt bei Spenden das Datum der Zahlung?+

Ja. Abziehbar ist, was im Steuerjahr an eine steuerbefreite Organisation geflossen ist, beim Bund ab CHF 100 und bis 20 % des Reineinkommens.

Lohnt sich ein PK-Einkauf im Dezember?+

Steuerlich ja, weil er voll abziehbar ist. Beachte die Sperrfrist: 3 Jahre nach dem Einkauf darfst du kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen.

Kann ich Zahnarztkosten von zwei Jahren bündeln?+

Du kannst steuern, wann du bezahlst. Weil der Bund nur Kosten über 5 % des Reineinkommens anerkennt, bringt eine Bündelung in einem Jahr oft mehr als zwei kleinere Beträge.

Wie viel spart eine 3a-Einzahlung?+

Bei 25 % Grenzsteuersatz spart der Maximalbetrag von CHF 7’258 rund CHF 1’815. Die Ersparnis hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab.

Gilt das alles auch für die Kantonssteuer?+

Im Grundsatz ja: Säule 3a und PK-Einkauf sind überall voll abziehbar. Bei Spenden, Weiterbildung und Krankheitskosten setzen die Kantone eigene Grenzen, die von den Bundeswerten abweichen können.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

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