Diverses

Spenden von den Steuern abziehen

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis 20 % des Reineinkommens abziehbar (Bund), ab CHF 100 pro Jahr. So einfach geht es.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Kurz beantwortet

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abziehbar – beim Bund ab total CHF 100 pro Jahr und bis maximal 20 % des Reineinkommens. Die Kantone kennen ähnliche, teils abweichende Regeln.

Was zählt, was nicht

Abziehbar: Geldspenden an anerkannte Hilfswerke, Stiftungen, gemeinnützige Vereine (Spendenbescheinigung aufbewahren). Nicht abziehbar: Mitgliederbeiträge mit Gegenleistung, Crowdfunding für Privatpersonen, Trinkgelder, ausländische Organisationen ohne CH-Steuerbefreiung. Parteispenden sind eine eigene Kategorie mit eigenen Limiten.

Praktisch

Sammle Spendenbestätigungen digital in einem Ordner oder verbuche Spenden in BudgetHub in einer eigenen Kategorie – am Jahresende hast du die Summe auf Knopfdruck.

Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag kann ich Spenden abziehen?+

Beim Bund ab insgesamt CHF 100 pro Jahr, bis maximal 20 % des Reineinkommens. Bescheinigungen der Organisationen aufbewahren.

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