Diverses

Spenden von den Steuern abziehen

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis 20 % des Reineinkommens abziehbar (Bund), ab CHF 100 pro Jahr. So einfach geht es.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abziehbar – beim Bund ab total CHF 100 pro Jahr und bis maximal 20 % des Reineinkommens. Die Kantone kennen ähnliche, teils abweichende Regeln.

Was zählt, was nicht

Abziehbar: Geldspenden an anerkannte Hilfswerke, Stiftungen, gemeinnützige Vereine (Spendenbescheinigung aufbewahren). Nicht abziehbar: Mitgliederbeiträge mit Gegenleistung, Crowdfunding für Privatpersonen, Trinkgelder, ausländische Organisationen ohne CH-Steuerbefreiung. Parteispenden sind eine eigene Kategorie mit eigenen Limiten.

Praktisch

Sammle Spendenbestätigungen digital in einem Ordner oder verbuche Spenden in BudgetHub in einer eigenen Kategorie – am Jahresende hast du die Summe auf Knopfdruck.

Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag kann ich Spenden abziehen?+

Beim Bund ab insgesamt CHF 100 pro Jahr, bis maximal 20 % des Reineinkommens. Bescheinigungen der Organisationen aufbewahren.

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