Kurz beantwortet
Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind abziehbar – beim Bund ab total CHF 100 pro Jahr und bis maximal 20 % des Reineinkommens. Die Kantone kennen ähnliche, teils abweichende Regeln.
Was zählt, was nicht
Abziehbar: Geldspenden an anerkannte Hilfswerke, Stiftungen, gemeinnützige Vereine (Spendenbescheinigung aufbewahren). Nicht abziehbar: Mitgliederbeiträge mit Gegenleistung, Crowdfunding für Privatpersonen, Trinkgelder, ausländische Organisationen ohne CH-Steuerbefreiung. Parteispenden sind eine eigene Kategorie mit eigenen Limiten.
Praktisch
Sammle Spendenbestätigungen digital in einem Ordner oder verbuche Spenden in BudgetHub in einer eigenen Kategorie – am Jahresende hast du die Summe auf Knopfdruck.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
