Vorsorge

Säule 3a: Die Dezember-Frist, die kein Kanton verlängert

Kurz beantwortet: Die 3a-Einzahlung muss bis zum 31. Dezember auf dem Vorsorgekonto GUTGESCHRIEBEN sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Wer CHF 7’258 einzahlt, senkt das steuerbare Einkommen um denselben Betrag; die Steuerersparnis liegt je nach Wohnort und Einkommen grob bei CHF 1'000 bis 2'000.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Gutschrift, nicht Überweisung

Das ist der Unterschied, der jedes Jahr Einzahlungen ins Folgejahr rutschen lässt. Eine Überweisung am 30. Dezember kann am 2. Januar gutgeschrieben werden – dann zählt sie für das neue Jahr, und der Abzug für das alte ist verloren. Unwiderruflich, weil die Frist gesetzlich und nicht erstreckbar ist.

Praktische Konsequenz: Mitte Dezember ist der letzte vernünftige Termin. Wer auf Nummer sicher gehen will, zahlt Ende November ein.

Die Beträge

Angestellte mit Pensionskasse dürfen CHF 7’258 pro Jahr einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört – Selbstständige oder Personen unter der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 – darf 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288.

Zwei Bedingungen werden oft übersehen: Es braucht ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und der Betrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Ein Ehepaar mit zwei Erwerbseinkommen hat also zwei volle Kontingente.

Warum Januar besser ist als Dezember

Die Frist ist Ende Jahr, die klügere Einzahlung liegt am Anfang. Wer im Januar statt im Dezember einzahlt, hat das Geld elf Monate länger investiert – über eine Sparkarriere summiert sich das erheblich, besonders bei einer Wertschriftenlösung.

Wer den ganzen Betrag nicht auf einmal aufbringt, richtet einen monatlichen Dauerauftrag ein. Das ist gleichzeitig die ehrlichste Variante fürs Budget: Die 3a wird zur Fixkostenposition statt zur Dezember-Kraftanstrengung, die dann doch am Kontostand scheitert.

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Wo die Lücke entsteht

Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.

Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.

AHV-Lücken früh erkennen

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.

Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.

Die grosse Säule 3a für Selbstständige

Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.

Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Säule-3a-Einzahlung erfolgen?+

Der Betrag muss bis zum 31. Dezember auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. Der Zeitpunkt der Überweisung genügt nicht – bei Einzahlungen zwischen den Feiertagen ist das ein reales Risiko.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?+

Je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort etwa CHF 200 bis 400 pro eingezahlten CHF 1'000. Beim vollen Betrag von CHF 7’258 sind das grob CHF 1'000 bis 2'000 pro Jahr. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.

Kann ich mehr als den Maximalbetrag einzahlen?+

Einzahlen ja, abziehen nein. Der übersteigende Teil bringt keinen Steuervorteil und muss von der Vorsorgestiftung in der Regel zurückerstattet werden – ein unnötiger administrativer Umweg.

Zahlt sich die Säule 3a auch bei tiefem Einkommen aus?+

Der Steuereffekt ist dann klein, der Vorsorgeeffekt bleibt. Bei sehr knappem Budget hat der Notgroschen Vorrang: 3a-Geld ist bis zur Pensionierung gebunden und steht bei einem Engpass nicht zur Verfügung.

Wie prüfe ich meine Vorsorgelücke?+

Über den Vorsorgeausweis der Pensionskasse und den kostenlosen AHV-Kontoauszug. Zusammen ergeben sie in zwanzig Minuten ein realistisches Bild.

Wie oft soll ich meinen AHV-Kontoauszug prüfen?+

Alle fünf Jahre – das ist genau die Frist, innerhalb derer sich eine entdeckte Beitragslücke noch schliessen lässt.

Wie viel dürfen Selbstständige in die 3a einzahlen?+

20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer höheren Obergrenze als bei Angestellten mit Pensionskasse.

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Wie viel dir ein Einzahlungsbetrag tatsächlich spart, hängt an deinem Grenzsteuersatz. Der Rechner macht daraus eine konkrete Zahl.