Gutschrift, nicht Überweisung
Das ist der Unterschied, der jedes Jahr Einzahlungen ins Folgejahr rutschen lässt. Eine Überweisung am 30. Dezember kann am 2. Januar gutgeschrieben werden – dann zählt sie für das neue Jahr, und der Abzug für das alte ist verloren. Unwiderruflich, weil die Frist gesetzlich und nicht erstreckbar ist.
Praktische Konsequenz: Mitte Dezember ist der letzte vernünftige Termin. Wer auf Nummer sicher gehen will, zahlt Ende November ein.
Die Beträge
Angestellte mit Pensionskasse dürfen CHF 7’258 pro Jahr einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört – Selbstständige oder Personen unter der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 – darf 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288.
Zwei Bedingungen werden oft übersehen: Es braucht ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und der Betrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Ein Ehepaar mit zwei Erwerbseinkommen hat also zwei volle Kontingente.
Warum Januar besser ist als Dezember
Die Frist ist Ende Jahr, die klügere Einzahlung liegt am Anfang. Wer im Januar statt im Dezember einzahlt, hat das Geld elf Monate länger investiert – über eine Sparkarriere summiert sich das erheblich, besonders bei einer Wertschriftenlösung.
Wer den ganzen Betrag nicht auf einmal aufbringt, richtet einen monatlichen Dauerauftrag ein. Das ist gleichzeitig die ehrlichste Variante fürs Budget: Die 3a wird zur Fixkostenposition statt zur Dezember-Kraftanstrengung, die dann doch am Kontostand scheitert.
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Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
