Gutschrift, nicht Überweisung
Das ist der Unterschied, der jedes Jahr Einzahlungen ins Folgejahr rutschen lässt. Eine Überweisung am 30. Dezember kann am 2. Januar gutgeschrieben werden – dann zählt sie für das neue Jahr, und der Abzug für das alte ist verloren. Unwiderruflich, weil die Frist gesetzlich und nicht erstreckbar ist.
Praktische Konsequenz: Mitte Dezember ist der letzte vernünftige Termin. Wer auf Nummer sicher gehen will, zahlt Ende November ein.
Die Beträge
Angestellte mit Pensionskasse dürfen CHF 7’258 pro Jahr einzahlen. Wer keiner Pensionskasse angehört – Selbstständige oder Personen unter der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 – darf 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36’288.
Zwei Bedingungen werden oft übersehen: Es braucht ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und der Betrag gilt pro Person, nicht pro Haushalt. Ein Ehepaar mit zwei Erwerbseinkommen hat also zwei volle Kontingente.
Warum Januar besser ist als Dezember
Die Frist ist Ende Jahr, die klügere Einzahlung liegt am Anfang. Wer im Januar statt im Dezember einzahlt, hat das Geld elf Monate länger investiert – über eine Sparkarriere summiert sich das erheblich, besonders bei einer Wertschriftenlösung.
Wer den ganzen Betrag nicht auf einmal aufbringt, richtet einen monatlichen Dauerauftrag ein. Das ist gleichzeitig die ehrlichste Variante fürs Budget: Die 3a wird zur Fixkostenposition statt zur Dezember-Kraftanstrengung, die dann doch am Kontostand scheitert.
In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
