Wohneigentum

Renovieren vor 2029: das Zeitfenster nutzen, ohne in die Preisfalle zu laufen

Kurz beantwortet: Bis Ende 2028 sind Unterhaltskosten bei selbstbewohntem Eigentum noch abziehbar, danach auf Bundesebene nicht mehr. Das schafft ein klares Zeitfenster – und gleichzeitig ein Risiko: Wenn viele gleichzeitig vorziehen, steigen die Handwerkerpreise, und ein um 15 % teureres Angebot frisst den Steuervorteil vollständig auf.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Eigenmietwert: was sich 2029 ändert – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die Rechnung, die man ehrlich machen muss

Der Steuervorteil einer Sanierung entspricht dem abziehbaren Betrag multipliziert mit dem Grenzsteuersatz – bei CHF 60'000 Unterhalt und 30 % Grenzsteuerbelastung also grob CHF 18'000. Das ist erheblich.

Dagegen zu rechnen ist die Preisentwicklung. Ein vergleichbarer Effekt war nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative zu beobachten: Ein Nachfrageschub in einem befristeten Fenster treibt die Offertpreise. Steigen sie um 15 %, sind das bei CHF 60'000 zusätzliche CHF 9'000 – die Hälfte des Vorteils ist weg, und zwar bar statt als Abzug.

Unterhalt oder wertvermehrend – die Unterscheidung entscheidet

Nur werterhaltender Unterhalt ist abziehbar. Wertvermehrende Investitionen sind es nicht; sie senken dafür später den steuerbaren Grundstückgewinn beim Verkauf. Diese Grenze verläuft nicht immer intuitiv:

  • Ersatz einer alten Küche durch eine gleichwertige: überwiegend Unterhalt.
  • Anbau eines Wintergartens oder Ausbau des Dachstocks: wertvermehrend.
  • Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe: gemischt, mit besonderer Behandlung energetischer Massnahmen.
  • Malerarbeiten, Fensterersatz gleicher Qualität, Sanitärersatz: Unterhalt.

Was bei energetischen Massnahmen anders ist

Auf Bundesebene fallen die Abzüge für energetische Sanierungen mit dem Systemwechsel weg. Die Kantone können sie jedoch befristet weiterführen – hier lohnt sich der Blick in die kantonale Regelung besonders, weil sich Bund und Kanton unterschiedlich verhalten können. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.

Unabhängig davon bestehen kantonale und kommunale Förderprogramme, die nicht steuerlicher Natur sind und von der Reform nicht berührt werden. Sie gehören in dieselbe Rechnung.

Der praktische Rat

Wer ohnehin sanieren muss, sollte jetzt Offerten einholen – früh, solange der Markt noch nicht überhitzt ist. Wer nur wegen des Steuerabzugs saniert, sollte es lassen: Ein Abzug ist nie ein Grund, Geld auszugeben, das man sonst nicht ausgegeben hätte.

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Was beim Auszug anfällt

Endreinigung mit Abnahmegarantie kostet je nach Wohnungsgrösse CHF 500 bis 1'200, dazu Umzug und allfällige Reparaturen. Der eigentliche Engpass ist aber die Überschneidung: Die neue Kaution ist fällig, bevor die alte frei wird.

Bei zwei Monatsmieten Kaution bedeutet das kurzfristig einen vierstelligen Betrag doppelt, dazu häufig eine Mietzinsüberschneidung von einem halben bis ganzen Monat.

Die Drittel-Regel und ihre Grenze

Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.

Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.

Was bei einem Umzug zu melden ist

Gemeinde innert 14 Tagen, dazu Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank und Steueramt. Die Krankenkasse ist dabei die wichtigste: Ohne Meldung wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet.

Bei einem Kantonswechsel kommt die Prämienverbilligung dazu – sie ist kantonal geregelt und muss neu beantragt werden.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich Unterhaltskosten noch abziehen?+

Bis und mit Steuerjahr 2028. Ab 2029 entfällt der Unterhaltsabzug bei selbstbewohntem Wohneigentum auf Bundesebene.

Was gilt als abziehbarer Unterhalt?+

Werterhaltende Massnahmen: Reparaturen, Ersatz gleichwertiger Bauteile, Malerarbeiten, Serviceverträge. Wertvermehrende Investitionen sind nicht abziehbar, senken aber später den Grundstückgewinn.

Lohnt es sich, eine Sanierung vorzuziehen?+

Steuerlich ja. Wirtschaftlich nur, wenn der Offertpreis nicht entsprechend steigt – ein erwarteter Nachfrageschub kann den Steuervorteil neutralisieren. Beide Grössen gegeneinander rechnen.

Was passiert mit den Abzügen für energetische Sanierungen?+

Auf Bundesebene fallen sie weg. Die Kantone können eigene Abzüge befristet weiterführen – das ist kantonal unterschiedlich und separat zu prüfen. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig — massgebend ist immer die Wegleitung deines Kantons.

Warum wird ein Umzug zum Liquiditätsproblem?+

Weil die neue Kaution fällig ist, bevor die alte freigegeben wird – kurzfristig ein vierstelliger Betrag doppelt, plus Mietzinsüberschneidung.

Gilt die Drittel-Regel für Netto- oder Bruttomiete?+

Für die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Nur den Nettomietzins zu rechnen unterschätzt die Belastung um CHF 150 bis 300 monatlich.

Was muss ich bei einem Umzug melden?+

Gemeinde innert 14 Tagen, dazu Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank und Steueramt. Bei Kantonswechsel zusätzlich die Prämienverbilligung.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.