Was neu ist und was nicht
Bis Ende 2025 galt: Was in einem Jahr nicht einbezahlt wurde, war endgültig verloren. Das ändert sich – aber nicht rückwirkend für die ganze Vergangenheit. Einkaufbar sind ausschliesslich Lücken ab dem Beitragsjahr 2025.
Diese Abgrenzung ist der Punkt, an dem die meisten Erwartungen scheitern. Wer zwanzig Jahre lang unregelmässig einzahlte, hat keine zwanzig Jahre Nachholpotenzial, sondern nur die jüngsten Jahre.
Die Regeln des Einkaufs
Der Mechanismus ist bewusst eng gefasst:
- Nachzahlbar sind nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025.
- Der Einkauf kommt zusätzlich zum laufenden Jahresbeitrag – der reguläre Maximalbetrag muss dafür zuerst ausgeschöpft sein.
- Eine Lücke wird mit einer einzigen Zahlung geschlossen; sie lässt sich nicht auf mehrere Jahre verteilen.
- Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen – auch im Jahr, für das nachgezahlt wird.
Für wen sich das rechnet
Der Einkauf ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar – der Vorteil skaliert also mit dem Grenzsteuersatz. Für ein Jahr mit hohem Einkommen (Bonus, Abfindung, gutes Geschäftsjahr) ist er deshalb besonders wirksam, für ein Jahr mit tiefem Einkommen wenig attraktiv.
Daraus folgt eine Planungslogik, die neu ist: Lücken müssen nicht sofort geschlossen werden. Wer weiss, dass ein einkommensstarkes Jahr bevorsteht, kann den Einkauf gezielt dorthin legen – innerhalb der zulässigen Frist.
Was du dafür brauchst
Die Belege der tatsächlichen Einzahlungen je Jahr. Wer sie nicht hat, kann die Lücke nicht beziffern – und die Vorsorgestiftung kennt nur die Einzahlungen bei ihr, nicht bei anderen Anbietern. Wer mehrere 3a-Konten führt, muss selbst zusammenrechnen.
Genau dafür lohnt sich eine laufend geführte Ablage statt einer Suche im Januar.
In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
