Neu 1: Die erste 3a-Nachzahlung
Kurz: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Erwerbstätige Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich schliessen – aber nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Wer 2025 weniger als das Maximum einbezahlt hat, kann die Differenz 2026 nachzahlen und zusätzlich zum laufenden Höchstbetrag von CHF 7’258 abziehen.
In der Steuererklärung 2026 erscheint die Nachzahlung deshalb zum ersten Mal. Voraussetzung ist, dass du im laufenden Jahr bereits den ordentlichen Beitrag voll einbezahlt hast und die Lücke durch eine Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung belegt ist. Wie der Einkauf funktioniert, steht unter Säule 3a nachzahlen.
Neu 2: Die 13. AHV-Rente ist steuerbar
Im Dezember 2026 haben Rentnerinnen und Rentner erstmals eine 13. AHV-Rente erhalten – rund 8,33 % der Jahresrente zusätzlich. Sie ist wie die übrigen AHV-Renten vollständig als Einkommen steuerbar und steht in der Rentenbescheinigung der Ausgleichskasse für 2026.
Für Rentnerhaushalte heisst das: Das steuerbare Einkommen 2026 ist höher als 2025. Wer die provisorische Steuerrechnung auf Basis des Vorjahres bezahlt, sollte mit einer Nachzahlung rechnen und dafür eine Reserve bilden. Mehr dazu unter 13. AHV-Rente versteuern.
Neu 3: Der E-Steuerauszug der Bank
Immer mehr Banken stellen für Konten und Depots einen elektronischen Steuerauszug nach dem Standard eCH-0196 bereit, meist als PDF mit eingebetteten Daten und Barcode. Viele kantonale Steuerprogramme lesen ihn direkt ein: Kontostände, Wertschriften, Erträge und die Verrechnungssteuer landen ohne Abtippen im Wertschriftenverzeichnis.
Prüfe trotzdem, ob alle Konten erfasst sind – Säule-3a-Konten und Freizügigkeitskonten gehören nicht ins Wertschriftenverzeichnis, ein Sparkonto bei einer zweiten Bank dagegen schon. Fehlt der Auszug, kannst du ihn im E-Banking meist ab Mitte Januar herunterladen.
Die Bundesabzüge 2026 im Überblick
Der Bund hat die Abzüge für die Steuerperiode 2026 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Für deine Erklärung gelten bei der direkten Bundessteuer diese Werte:
| Abzug | Bund 2026 |
|---|---|
| Berufskosten-Pauschale | 3 % des Nettolohns, CHF 2’000 bis CHF 4’000 |
| Fahrkosten | bis CHF 3’300 (Auto CHF 0.75 pro km) |
| Auswärtige Verpflegung | CHF 15 pro Tag, bis CHF 3’200 |
| Weiterbildung | bis CHF 13’000 |
| Zweitverdienerabzug | 50 %, CHF 8’600 bis CHF 14’100 |
| Kinderdrittbetreuung | bis CHF 25’800 je Kind |
| Kinderabzug | CHF 6’800 je Kind, dazu CHF 263 vom Steuerbetrag |
| Versicherungen (Alleinstehende) | CHF 1’800 mit, CHF 2’700 ohne Beiträge an 2. Säule und 3a |
Die Kantone haben eigene Werte. Für die Steuerperiode 2027 erhöht der Bund unter anderem den Weiterbildungsabzug auf CHF 13’100 und den Kinderbetreuungsabzug auf CHF 25’900.
Reihenfolge für eine schnelle Erklärung
Wer im Januar die Unterlagen in einer festen Reihenfolge sammelt, ist in zwei Abenden fertig: Lohnausweis und Rentenbescheinigungen, 3a- und PK-Bescheinigungen, E-Steuerauszüge der Banken, Belege für Abzüge, zuletzt Schulden und Liegenschaft. Die Software führt dich anschliessend durch dieselben Rubriken.
Was sich nicht geändert hat
Der Eigenmietwert ist 2026 weiterhin steuerbar, Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten bleiben abziehbar. Der Systemwechsel greift erst ab 2029. Auch die Fristen bleiben, wie sie waren: In vielen Kantonen ist die Erklärung Ende März fällig, eine Fristerstreckung ist fast überall möglich, online meist kostenlos.
Wer 2026 geheiratet oder sich getrennt hat, füllt die Erklärung bereits für das ganze Jahr nach dem neuen Zivilstand aus – Details unter Heirat oder Trennung im Dezember.
