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Steuererklärung

Steuererklärung 2026: Das ist neu

Kurz beantwortet: In der Steuererklärung 2026, die du 2027 ausfüllst, sind drei Dinge neu: die erste 3a-Nachzahlung für Lücken ab 2025, die erstmals im Dezember 2026 ausbezahlte 13. AHV-Rente als steuerbares Einkommen und der E-Steuerauszug der Banken. Die Abzüge des Bundes bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert – etwa CHF 3’300 für Fahrkosten und CHF 25’800 für Kinderbetreuung.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Neu 1: Die erste 3a-Nachzahlung

Kurz: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Erwerbstätige Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich schliessen – aber nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Wer 2025 weniger als das Maximum einbezahlt hat, kann die Differenz 2026 nachzahlen und zusätzlich zum laufenden Höchstbetrag von CHF 7’258 abziehen.

In der Steuererklärung 2026 erscheint die Nachzahlung deshalb zum ersten Mal. Voraussetzung ist, dass du im laufenden Jahr bereits den ordentlichen Beitrag voll einbezahlt hast und die Lücke durch eine Bescheinigung der Vorsorgeeinrichtung belegt ist. Wie der Einkauf funktioniert, steht unter Säule 3a nachzahlen.

Neu 2: Die 13. AHV-Rente ist steuerbar

Im Dezember 2026 haben Rentnerinnen und Rentner erstmals eine 13. AHV-Rente erhalten – rund 8,33 % der Jahresrente zusätzlich. Sie ist wie die übrigen AHV-Renten vollständig als Einkommen steuerbar und steht in der Rentenbescheinigung der Ausgleichskasse für 2026.

Für Rentnerhaushalte heisst das: Das steuerbare Einkommen 2026 ist höher als 2025. Wer die provisorische Steuerrechnung auf Basis des Vorjahres bezahlt, sollte mit einer Nachzahlung rechnen und dafür eine Reserve bilden. Mehr dazu unter 13. AHV-Rente versteuern.

Neu 3: Der E-Steuerauszug der Bank

Immer mehr Banken stellen für Konten und Depots einen elektronischen Steuerauszug nach dem Standard eCH-0196 bereit, meist als PDF mit eingebetteten Daten und Barcode. Viele kantonale Steuerprogramme lesen ihn direkt ein: Kontostände, Wertschriften, Erträge und die Verrechnungssteuer landen ohne Abtippen im Wertschriftenverzeichnis.

Prüfe trotzdem, ob alle Konten erfasst sind – Säule-3a-Konten und Freizügigkeitskonten gehören nicht ins Wertschriftenverzeichnis, ein Sparkonto bei einer zweiten Bank dagegen schon. Fehlt der Auszug, kannst du ihn im E-Banking meist ab Mitte Januar herunterladen.

Die Bundesabzüge 2026 im Überblick

Der Bund hat die Abzüge für die Steuerperiode 2026 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Für deine Erklärung gelten bei der direkten Bundessteuer diese Werte:

AbzugBund 2026
Berufskosten-Pauschale3 % des Nettolohns, CHF 2’000 bis CHF 4’000
Fahrkostenbis CHF 3’300 (Auto CHF 0.75 pro km)
Auswärtige VerpflegungCHF 15 pro Tag, bis CHF 3’200
Weiterbildungbis CHF 13’000
Zweitverdienerabzug50 %, CHF 8’600 bis CHF 14’100
Kinderdrittbetreuungbis CHF 25’800 je Kind
KinderabzugCHF 6’800 je Kind, dazu CHF 263 vom Steuerbetrag
Versicherungen (Alleinstehende)CHF 1’800 mit, CHF 2’700 ohne Beiträge an 2. Säule und 3a

Die Kantone haben eigene Werte. Für die Steuerperiode 2027 erhöht der Bund unter anderem den Weiterbildungsabzug auf CHF 13’100 und den Kinderbetreuungsabzug auf CHF 25’900.

Reihenfolge für eine schnelle Erklärung

Wer im Januar die Unterlagen in einer festen Reihenfolge sammelt, ist in zwei Abenden fertig: Lohnausweis und Rentenbescheinigungen, 3a- und PK-Bescheinigungen, E-Steuerauszüge der Banken, Belege für Abzüge, zuletzt Schulden und Liegenschaft. Die Software führt dich anschliessend durch dieselben Rubriken.

Was sich nicht geändert hat

Der Eigenmietwert ist 2026 weiterhin steuerbar, Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten bleiben abziehbar. Der Systemwechsel greift erst ab 2029. Auch die Fristen bleiben, wie sie waren: In vielen Kantonen ist die Erklärung Ende März fällig, eine Fristerstreckung ist fast überall möglich, online meist kostenlos.

Wer 2026 geheiratet oder sich getrennt hat, füllt die Erklärung bereits für das ganze Jahr nach dem neuen Zivilstand aus – Details unter Heirat oder Trennung im Dezember.

Häufige Fragen

Wann muss die Steuererklärung 2026 eingereicht werden?+

In vielen Kantonen bis Ende März 2027. Die Frist ist kantonal geregelt und lässt sich fast überall verlängern, oft online und kostenlos.

Muss ich die 13. AHV-Rente versteuern?+

Ja. Sie ist wie die übrigen AHV-Renten vollständig steuerbar und erscheint in der Rentenbescheinigung 2026 der Ausgleichskasse.

Welche 3a-Lücken kann ich nachzahlen?+

Nur Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Ältere Jahre lassen sich nicht nachholen. Der laufende Beitrag muss vorher voll einbezahlt sein.

Haben sich die Bundesabzüge 2026 erhöht?+

Nein, sie entsprechen dem Vorjahr – zum Beispiel CHF 3’300 für Fahrkosten. Für 2027 steigen einzelne Abzüge leicht.

Was ist der E-Steuerauszug?+

Ein elektronischer Auszug der Bank nach dem Standard eCH-0196. Viele Steuerprogramme lesen ihn ein und übernehmen Konten, Wertschriften und Verrechnungssteuer automatisch.

Gehört das 3a-Konto ins Wertschriftenverzeichnis?+

Nein. Guthaben der Säule 3a und Freizügigkeitskonten sind bis zum Bezug von der Vermögenssteuer befreit und werden nicht im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt.

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