Die zeitliche Falle
Das Geld kommt im Dezember, die Rechnung dafür ein Jahr später. Wer die 13. Rente vollständig verbraucht, hat bei der Schlussrechnung eine Lücke – und zwar in einem Jahr, in dem sie durch nichts erklärt scheint.
Bei Rentnerhaushalten kommt erschwerend dazu, dass die Akontorechnungen auf der Veranlagung des Vorjahres beruhen und die 13. Rente deshalb im ersten Jahr gar nicht enthalten ist. Die gesamte Differenz landet in der Schlussrechnung.
Die Grössenordnung
Wie viel es konkret ausmacht, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einer Maximalrente von CHF 2’520 zusätzlich und einer Grenzsteuerbelastung von 15 % sind das rund CHF 380 mehr Steuern; bei 25 % rund CHF 630. Für Haushalte mit tiefem Gesamteinkommen kann der Effekt auch bei null liegen, wenn das steuerbare Einkommen unter der Schwelle bleibt.
Die saubere Vorgehensweise ist deshalb kein Pauschalbetrag, sondern eine Schätzung mit dem kantonalen Steuerrechner – einmal gemacht, gilt sie für die kommenden Jahre.
Was zusätzlich betroffen sein kann
Ein höheres steuerbares Einkommen wirkt über die Steuer hinaus. Es kann die Prämienverbilligung beeinflussen, weil die Kantone auf das steuerbare Einkommen abstellen. Bei Ergänzungsleistungen dagegen bleibt die 13. Rente ohne Kürzungswirkung – sie wird zusätzlich ausgerichtet.
Wer nahe an einer Anspruchsgrenze liegt, sollte diese Nebenwirkungen kennen, bevor er von einer reinen Verbesserung ausgeht.
Mit BudgetHub siehst du dein Renteneinkommen und deine Ausgaben nebeneinander – ohne Bankverknüpfung, in grosser Schrift, auch am Tablet.
Die 13. AHV-Rente im Budget
Sie wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, als Zuschlag zur Dezemberrente, und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausgerichteten Altersrenten. Der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten, nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.
Sie ist voll steuerbar wie jede AHV-Rente, wird aber bei den Ergänzungsleistungen ausdrücklich nicht angerechnet. Wer EL bezieht, erhält sie also zusätzlich und ungekürzt.
Gesundheitskosten steigen verlässlich
Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.
Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.
Was bei Verwitwung finanziell passiert
Die AHV zahlt eine Witwen- oder Witwerrente von 80 Prozent der Altersrente; die Plafonierung für Ehepaare entfällt. Auf Hinterlassenenrenten gibt es allerdings keine 13. Rente.
Zeit haben fast alle Entscheidungen. Zu melden sind zuerst Ausgleichskasse, Pensionskasse und Krankenkasse – alles andere kann warten.
