Bald: Budget + Steuern in einer AppDein Steuerdossier – automatisch aus deinen BuchungenAlle Schweizer Fristen im Blick – ohne BankverknüpfungJetzt Vorschau ansehen und vormerken →
Ruhestand

13. AHV-Rente versteuern: Warum die Steuerrechnung erst ein Jahr später steigt

Kurz beantwortet: Die 13. AHV-Rente ist gewöhnliches steuerbares Einkommen – es gibt keinen Sondertarif und keine Befreiung. Weil sie das Jahreseinkommen um rund 8.33 % erhöht, steigt die Steuerrechnung spürbar; sie kommt aber erst mit der Veranlagung des Folgejahres.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: 13. AHV-Rente: Höhe, Termin und Budgetwirkung – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die zeitliche Falle

Das Geld kommt im Dezember, die Rechnung dafür ein Jahr später. Wer die 13. Rente vollständig verbraucht, hat bei der Schlussrechnung eine Lücke – und zwar in einem Jahr, in dem sie durch nichts erklärt scheint.

Bei Rentnerhaushalten kommt erschwerend dazu, dass die Akontorechnungen auf der Veranlagung des Vorjahres beruhen und die 13. Rente deshalb im ersten Jahr gar nicht enthalten ist. Die gesamte Differenz landet in der Schlussrechnung.

Die Grössenordnung

Wie viel es konkret ausmacht, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einer Maximalrente von CHF 2’520 zusätzlich und einer Grenzsteuerbelastung von 15 % sind das rund CHF 380 mehr Steuern; bei 25 % rund CHF 630. Für Haushalte mit tiefem Gesamteinkommen kann der Effekt auch bei null liegen, wenn das steuerbare Einkommen unter der Schwelle bleibt.

Die saubere Vorgehensweise ist deshalb kein Pauschalbetrag, sondern eine Schätzung mit dem kantonalen Steuerrechner – einmal gemacht, gilt sie für die kommenden Jahre.

Was zusätzlich betroffen sein kann

Ein höheres steuerbares Einkommen wirkt über die Steuer hinaus. Es kann die Prämienverbilligung beeinflussen, weil die Kantone auf das steuerbare Einkommen abstellen. Bei Ergänzungsleistungen dagegen bleibt die 13. Rente ohne Kürzungswirkung – sie wird zusätzlich ausgerichtet.

Wer nahe an einer Anspruchsgrenze liegt, sollte diese Nebenwirkungen kennen, bevor er von einer reinen Verbesserung ausgeht.

Mit BudgetHub siehst du dein Renteneinkommen und deine Ausgaben nebeneinander – ohne Bankverknüpfung, in grosser Schrift, auch am Tablet.

Die 13. AHV-Rente im Budget

Sie wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, als Zuschlag zur Dezemberrente, und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausgerichteten Altersrenten. Der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten, nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.

Sie ist voll steuerbar wie jede AHV-Rente, wird aber bei den Ergänzungsleistungen ausdrücklich nicht angerechnet. Wer EL bezieht, erhält sie also zusätzlich und ungekürzt.

Gesundheitskosten steigen verlässlich

Franchise, Selbstbehalt und die nicht gedeckten Posten wie Zahnarzt, Brille und Hörgerät nehmen mit dem Alter zu. Sie gehören als eigene Rückstellung ins Budget, nicht als Überraschung.

Bei der Höchstfranchise beträgt das maximale Eigenrisiko CHF 2'500 plus bis zu CHF 700 Selbstbehalt. Im Ruhestand spricht deshalb vieles für eine tiefere Franchise als in jungen Jahren.

Was bei Verwitwung finanziell passiert

Die AHV zahlt eine Witwen- oder Witwerrente von 80 Prozent der Altersrente; die Plafonierung für Ehepaare entfällt. Auf Hinterlassenenrenten gibt es allerdings keine 13. Rente.

Zeit haben fast alle Entscheidungen. Zu melden sind zuerst Ausgleichskasse, Pensionskasse und Krankenkasse – alles andere kann warten.

Häufige Fragen

Ist die 13. AHV-Rente steuerfrei?+

Nein. Sie ist gewöhnliches steuerbares Einkommen und wird zusammen mit der übrigen Rente veranlagt. Einen Sondertarif gibt es nicht.

Wie viel mehr Steuern zahle ich wegen der 13. Rente?+

Das hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einer zusätzlichen Rente von CHF 2’520 und 15 bis 25 % Grenzbelastung sind es grob CHF 380 bis 630 – bei tiefem Gesamteinkommen unter Umständen gar nichts.

Kann ich auf die 13. AHV-Rente verzichten, um Steuern zu sparen?+

Nein. Ein Verzicht ist gesetzlich ausgeschlossen; die 13. Rente ist fester Bestandteil der jährlichen Rentensumme.

Beeinflusst die 13. Rente meine Prämienverbilligung?+

Möglich, weil die Kantone für den Anspruch auf das steuerbare Einkommen abstellen. Wer knapp unter einer Schwelle liegt, sollte das prüfen. Auf Ergänzungsleistungen wirkt sie sich dagegen nicht kürzend aus.

Wird die 13. AHV-Rente bei Ergänzungsleistungen angerechnet?+

Nein, sie ist ausdrücklich von den anrechenbaren Einnahmen ausgenommen. Steuerbar ist sie dagegen wie jede AHV-Rente.

Welche Franchise im Ruhestand?+

Meist eine tiefere als in jungen Jahren, weil die Gesundheitskosten verlässlich steigen. Das maximale Eigenrisiko bei Höchstfranchise beträgt CHF 3'200 pro Jahr.

Gibt es die 13. Rente auch auf Witwenrenten?+

Nein, der Anspruch besteht nur für ordentliche Altersrenten. Hinterlassenen- und IV-Renten sind ausgenommen.

Setz es direkt um

Erstelle dein Budget in BudgetHub – kostenlos, ohne Kreditkarte.