Kurz beantwortet
Die Steuererklärung ist je nach Kanton meist zwischen Ende März und Ende April fällig; der 31. März ist der häufigste Termin. Praktisch alle Kantone gewähren auf Antrag eine Fristerstreckung – online in Minuten, die erste Verlängerung oft kostenlos. Wichtig: Erstreckung beantragen BEVOR die Frist abläuft.
Der 1-Stunden-Workflow
Wer übers Jahr sammelt, füllt in einer Stunde aus: Lohnausweis, Krankenkassen-Steuerbescheinigung, 3a-Bescheinigung, Zinsbescheinigungen, Belege für Weiterbildung/Spenden/Gesundheitskosten in einem Ordner (oder als Kategorie in BudgetHub mit Notizen). Die Vorjahres-Erklärung als Vorlage daneben – fertig.
Was bei Verspätung passiert
Ohne Erklärung wirst du nach Ermessen eingeschätzt – fast immer zu deinen Ungunsten – plus Mahngebühren. Die Erstreckung ist der einfachste Steuertrick überhaupt: Sie kostet nichts und verhindert das.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
