Grundlagen

Steuererklärung: Fristen, Erstreckung und Vorgehen

Die Frist verpasst niemand, der sie kennt: Abgabetermine variieren je Kanton (häufig 31. März), Erstreckung ist fast immer möglich – oft online und gratis.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Die Steuererklärung ist je nach Kanton meist zwischen Ende März und Ende April fällig; der 31. März ist der häufigste Termin. Praktisch alle Kantone gewähren auf Antrag eine Fristerstreckung – online in Minuten, die erste Verlängerung oft kostenlos. Wichtig: Erstreckung beantragen BEVOR die Frist abläuft.

Der 1-Stunden-Workflow

Wer übers Jahr sammelt, füllt in einer Stunde aus: Lohnausweis, Krankenkassen-Steuerbescheinigung, 3a-Bescheinigung, Zinsbescheinigungen, Belege für Weiterbildung/Spenden/Gesundheitskosten in einem Ordner (oder als Kategorie in BudgetHub mit Notizen). Die Vorjahres-Erklärung als Vorlage daneben – fertig.

Was bei Verspätung passiert

Ohne Erklärung wirst du nach Ermessen eingeschätzt – fast immer zu deinen Ungunsten – plus Mahngebühren. Die Erstreckung ist der einfachste Steuertrick überhaupt: Sie kostet nichts und verhindert das.

Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?+

Je nach Kanton unterschiedlich, häufig 31. März. Massgebend ist der Termin auf deiner Steuererklärung bzw. im Steuerportal deines Kantons.

Kostet die Fristerstreckung etwas?+

Die erste Erstreckung ist in vielen Kantonen kostenlos, weitere teils gebührenpflichtig – die Regeln setzt dein Kanton.

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