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Grundlagen

Steuererklärung: Fristen, Erstreckung und Vorgehen

Kurz beantwortet: Die Frist für die Steuererklärung lässt sich in allen Kantonen erstrecken – meist online, oft kostenlos bis zu einem ersten Termin und danach gegen eine Gebühr von CHF 20 bis 60. Wichtig ist, das Gesuch VOR Ablauf der ursprünglichen Frist zu stellen.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Kurz beantwortet

Die Steuererklärung ist je nach Kanton meist zwischen Ende März und Ende April fällig; der 31. März ist der häufigste Termin. Praktisch alle Kantone gewähren auf Antrag eine Fristerstreckung – online in Minuten, die erste Verlängerung oft kostenlos. Wichtig: Erstreckung beantragen BEVOR die Frist abläuft.

Der 1-Stunden-Workflow

Wer übers Jahr sammelt, füllt in einer Stunde aus: Lohnausweis, Krankenkassen-Steuerbescheinigung, 3a-Bescheinigung, Zinsbescheinigungen, Belege für Weiterbildung/Spenden/Gesundheitskosten in einem Ordner (oder als Kategorie in BudgetHub mit Notizen). Die Vorjahres-Erklärung als Vorlage daneben – fertig.

Was bei Verspätung passiert

Ohne Erklärung wirst du nach Ermessen eingeschätzt – fast immer zu deinen Ungunsten – plus Mahngebühren. Die Erstreckung ist der einfachste Steuertrick überhaupt: Sie kostet nichts und verhindert das.

Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.

Was die Erstreckung nicht bewirkt

Sie verschiebt die Einreichung, nicht die Zahlung. Akontorechnungen bleiben zu den ursprünglichen Terminen fällig, und in mehreren Kantonen läuft ab einem Stichtag ein Ausgleichszins auf den noch offenen Betrag – unabhängig davon, ob die Erklärung eingereicht ist.

Wer also erstreckt, sollte die voraussichtliche Steuer trotzdem zurücklegen oder vorauszahlen. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.

Wie die Erstreckung funktioniert

Die ordentliche Frist liegt in den meisten Kantonen im März, teilweise Ende Februar. Eine erste Erstreckung wird praktisch immer gewährt, oft bis September, und lässt sich meist online mit wenigen Klicks beantragen.

Weitere Erstreckungen sind möglich, teils kostenpflichtig und teils nur mit Begründung. Wer regelmässig bis zum Jahresende erstreckt, sollte prüfen, ob nicht eine Akontozahlung sinnvoller wäre – die Verzugszinsen laufen unabhängig von der Erstreckung weiter.

Was die Erstreckung nicht bewirkt

Sie verschiebt die Einreichung, nicht die Zahlung. Die Akontorechnungen bleiben zu ihren Terminen fällig, und auf zu spät bezahlte Beträge fällt Verzugszins an – auch wenn die Erklärung fristgerecht erstreckt wurde.

Das ist der teuerste Irrtum bei diesem Thema: Wer die Erstreckung als Zahlungsaufschub versteht, sammelt Verzugszinsen an, obwohl formell alles korrekt läuft.

Wenn die Frist verpasst ist

Zuerst kommt eine Mahnung mit Gebühr und einer Nachfrist. Wird auch diese verpasst, erfolgt eine Ermessenseinschätzung – die Behörde schätzt dein Einkommen, in der Regel deutlich zu hoch.

Gegen eine Ermessenseinschätzung ist eine Einsprache möglich, aber sie verlangt den Nachweis, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist. Praktisch heisst das: die Steuererklärung nachreichen, jetzt unter Zeitdruck. Deutlich einfacher ist die rechtzeitige Erstreckung.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?+

Je nach Kanton unterschiedlich, häufig 31. März. Massgebend ist der Termin auf deiner Steuererklärung bzw. im Steuerportal deines Kantons.

Kostet die Fristerstreckung etwas?+

Die erste Erstreckung ist in vielen Kantonen kostenlos, weitere teils gebührenpflichtig – die Regeln setzt dein Kanton.

Kann ich die Frist für die Steuererklärung verlängern?+

Ja, in allen Kantonen – meist online und für die erste Erstreckung häufig kostenlos. Das Gesuch muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.

Was kostet eine Fristerstreckung?+

Die erste ist vielerorts kostenlos, weitere kosten je nach Kanton CHF 20 bis 60. Die genauen Ansätze stehen auf der Website des kantonalen Steueramts.

Muss ich trotzdem zahlen?+

Ja. Die Erstreckung betrifft nur die Einreichung. Akontorechnungen bleiben fällig, und in mehreren Kantonen läuft ab einem Stichtag ein Ausgleichszins.

Wird eine Fristerstreckung immer gewährt?+

Die erste in der Regel ja, meist formlos und online. Weitere Erstreckungen sind kantonal unterschiedlich geregelt, teils kostenpflichtig und begründungspflichtig.

Muss ich trotz Erstreckung Akonto zahlen?+

Ja. Die Erstreckung betrifft nur die Einreichung der Erklärung, nicht die Zahlungstermine – Verzugszinsen laufen unabhängig davon weiter.

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