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Zivilstand

Heirat oder Trennung im Dezember: die Steuerfolgen

Kurz beantwortet: Für die Steuern zählt der Zivilstand am Ende des Jahres. Wer am 30. Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr gemeinsam besteuert; wer sich im Dezember trennt, für das ganze Jahr einzeln. Bei zwei Einkommen bringt die Ehe einen Zweitverdienerabzug von CHF 8’600 bis CHF 14’100 und einen Verheiratetenabzug von CHF 2’800 beim Bund.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Stichtag 31. Dezember

Kurz: Ehepaare werden für die ganze Steuerperiode gemeinsam veranlagt, in der sie geheiratet haben – unabhängig davon, ob die Hochzeit im Januar oder am 30. Dezember stattfand. Die Einkommen beider werden zusammengezählt und zum Tarif für Verheiratete besteuert.

Umgekehrt gilt: Wer sich im Lauf des Jahres rechtlich oder tatsächlich trennt oder scheiden lässt, wird für das ganze Jahr einzeln besteuert. Ein Hochzeitstermin Ende Dezember oder Anfang Januar entscheidet damit über die Besteuerung eines ganzen Jahres.

Wann sich die frühe oder späte Heirat lohnt

Ob die gemeinsame Besteuerung günstiger ist, hängt vor allem von der Verteilung der Einkommen ab. Verdient eine Person deutlich mehr als die andere, profitiert das Paar meist vom Verheiratetentarif. Verdienen beide ähnlich und gut, kann die Progression die Steuer erhöhen – die sogenannte Heiratsstrafe, die der Bund mit dem Zweitverdienerabzug und dem Verheiratetenabzug von CHF 2’800 abfedert.

Der Zweitverdienerabzug beträgt beim Bund 50 % des tieferen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 8’600 und höchstens CHF 14’100. Die Kantone haben eigene Modelle wie Splitting oder Teilsplitting. Wer den Termin frei wählen kann, rechnet beide Varianten mit dem kantonalen Steuerrechner durch.

Was sich mit der Heirat sonst ändert

Der Versicherungsabzug steigt beim Bund von CHF 1’800 pro Person auf CHF 3’700 für das Ehepaar (mit Beiträgen an 2. Säule und 3a). Die Säule 3a bleibt individuell: Jede erwerbstätige Person zahlt in ihr eigenes Konto ein, je bis CHF 7’258.

Bei der AHV gilt: Ein nicht erwerbstätiger Ehegatte ist von eigenen Beiträgen befreit, wenn die erwerbstätige Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt – 2026 also CHF 1’060, 2027 CHF 1’082. Später werden die Renten von Ehepaaren auf 150 % der Maximalrente plafoniert.

Trennung im Dezember

Wer sich vor dem 31. Dezember trennt, füllt für das ganze Jahr eine eigene Steuererklärung aus. Unterhaltsbeiträge für den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin sind beim Zahlenden abziehbar und beim Empfangenden steuerbar; Unterhalt für minderjährige Kinder ebenso. Kinderabzüge gehen an den Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder werden bei gemeinsamer Sorge aufgeteilt.

Für das Budget nach der Trennung hilft eine nüchterne Liste: zwei Mieten, zwei Versicherungen, die Unterhaltsbeiträge und die Steuern für beide Haushalte. Budget nach der Trennung zeigt die Reihenfolge.

Die Wahl des Termins in der Praxis

Die meisten Paare wählen den Hochzeitstermin nicht nach der Steuer, und das ist richtig so. Wer ohnehin zwischen Ende Dezember und Anfang Januar schwankt, rechnet beide Varianten mit dem kantonalen Steuerrechner durch: einmal getrennt für das ganze Jahr, einmal gemeinsam. Der Unterschied kann je nach Einkommen und Kanton einige hundert bis wenige tausend Franken betragen.

Praktisch: provisorische Rechnung anpassen

Nach einer Heirat oder Trennung stimmen die provisorischen Steuerrechnungen nicht mehr. Melde den neuen Zivilstand der Gemeinde, die Steuerverwaltung erhält ihn dann automatisch, und lass die Raten für das laufende Jahr anpassen. Bei einer Heirat Ende Dezember betrifft das bereits das ganze Jahr.

In BudgetHub legst du nach der Heirat einen gemeinsamen Hub an und siehst die Steuerrückstellung für beide Einkommen an einem Ort. Wie die provisorische Rechnung angepasst wird, steht unter provisorische Steuerrechnung anpassen.

Häufige Fragen

Werden wir bei einer Heirat am 31. Dezember für das ganze Jahr gemeinsam besteuert?+

Ja. Massgebend ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode. Das Paar füllt für das ganze Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung aus.

Was ist die Heiratsstrafe?+

Bei zwei ähnlich hohen, guten Einkommen kann die gemeinsame Progression die Steuer erhöhen. Der Bund mildert das mit dem Zweitverdienerabzug von CHF 8’600 bis CHF 14’100 und dem Verheiratetenabzug.

Wie werde ich nach einer Trennung im Dezember besteuert?+

Für das ganze Jahr einzeln. Unterhaltsbeiträge sind beim Zahlenden abziehbar und beim Empfangenden steuerbar.

Bleibt die Säule 3a nach der Heirat getrennt?+

Ja. Jede erwerbstätige Person zahlt in ihr eigenes 3a-Konto ein, je bis CHF 7’258. Die Abzüge werden in der gemeinsamen Erklärung zusammengezählt.

Muss mein nicht erwerbstätiger Ehepartner AHV-Beiträge zahlen?+

Nein, wenn die erwerbstätige Person mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt – 2026 CHF 1’060.

Muss ich den neuen Zivilstand der Steuerverwaltung melden?+

Die Meldung bei der Gemeinde genügt in der Regel. Die provisorischen Raten solltest du aber selbst anpassen lassen.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.