Die Rechnung in vier Schritten
Kurz: Nimm deinen heutigen Bruttojahreslohn, rechne 60 % davon als Zielrente, zieh die erwartete AHV-Rente und die erwartete Pensionskassenrente ab – was übrig bleibt, ist deine Lücke. Rechne alles pro Monat, denn im Alter zahlst du Miete, Prämien und Steuern monatlich, nicht als Kapital.
Beispiel mit runden Zahlen: Bei einem Bruttolohn von CHF 90’000 liegt die Zielrente bei rund CHF 4’500 pro Monat. Kommen aus der AHV etwa CHF 2’100 und aus der Pensionskasse CHF 1’800, sind das zusammen CHF 3’900 – die Lücke beträgt dann rund CHF 600 pro Monat. Das ist eine Grössenordnung, keine Prognose: Der tatsächliche Betrag hängt von deiner Beitragsdauer, deinem Pensionskassenplan und deinem Erwerbsverlauf ab.
- 1. Zielrente: rund 60 % des letzten Bruttolohns, geteilt durch 12
- 2. AHV-Rente schätzen (Kontoauszug bei der Ausgleichskasse bestellen, kostenlos)
- 3. Pensionskassenrente aus dem Vorsorgeausweis ablesen (Feld «voraussichtliche Altersrente»)
- 4. Zielrente minus AHV minus PK = Lücke pro Monat
Woher die beiden Zahlen wirklich kommen
Die AHV-Rente liegt bei voller Beitragsdauer zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat; für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3’780. Die Höhe hängt vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen und von lückenlosen Beitragsjahren ab. Ein einziges fehlendes Beitragsjahr kürzt die Rente spürbar – deshalb ist der Kontoauszug der wichtigste Schritt dieser Rechnung. Er ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich und zeigt jedes einzelne Beitragsjahr.
Die Pensionskassenrente steht auf deinem Vorsorgeausweis. Wichtig: Die dort genannte «voraussichtliche Altersrente» unterstellt, dass du bis 65 gleich viel verdienst wie heute. Wechselst du auf Teilzeit, machst du eine Pause oder wirst du früher pensioniert, stimmt die Zahl nicht mehr. Der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil beträgt 6,8 %; im überobligatorischen Teil setzen viele Kassen tiefere Sätze an.
- AHV: CHF 1’260 bis CHF 2’520 pro Monat bei voller Beitragsdauer
- Ehepaar-Plafond: CHF 3’780 zusammen, nicht je Person
- AHV-Kontoauszug ist kostenlos und zeigt Beitragslücken sofort
- Vorsorgeausweis: Umwandlungssatz obligatorisch 6,8 %, überobligatorisch oft tiefer
Warum die Lücke bei manchen grösser ist – ohne dass sie etwas falsch gemacht haben
Drei Konstellationen erzeugen systematisch grössere Lücken. Erstens Teilzeit: Vom Lohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen, bevor die Pensionskasse überhaupt rechnet. Bei einem Pensum von 50 % frisst dieser Abzug einen überproportional grossen Teil des Lohns weg. Zweitens hohe Einkommen: Die AHV ist nach oben gedeckelt, also sinkt die Ersatzquote mit steigendem Lohn. Drittens Erwerbsunterbrüche – Ausbildung im Ausland, Betreuungsjahre, Selbstständigkeit ohne Anschluss.
Die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse liegt bei CHF 22’680 Jahreslohn. Wer darunter bleibt – etwa mit mehreren kleinen Anstellungen – ist gar nicht obligatorisch versichert. Das betrifft überdurchschnittlich oft Frauen und Menschen mit mehreren Teilzeitstellen, und es ist der häufigste Grund für eine Lücke, die niemand bemerkt hat.
- Koordinationsabzug CHF 26’460 trifft Teilzeitpensen überproportional
- Eintrittsschwelle CHF 22’680: darunter keine obligatorische PK
- Hohe Einkommen: AHV gedeckelt, Ersatzquote sinkt
- Erwerbsunterbrüche und Auslandjahre erzeugen AHV-Beitragslücken
Was die Zahl bedeutet – und was nicht
Eine Lücke ist kein Alarmsignal, sondern eine Planungsgrösse. Sie sagt, wie viel du zusätzlich brauchst, nicht dass etwas schiefgelaufen ist. Und sie ist beweglich: Ein späterer Pensionierungszeitpunkt, ein höheres Pensum in den letzten Jahren, ein Pensionskasseneinkauf oder regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a verändern sie alle in dieselbe Richtung.
Umgekehrt gilt: Je später du rechnest, desto weniger Hebel bleiben. Ein Vorbezug der AHV kürzt die Rente dauerhaft um 6,8 % pro Jahr, und AHV-Beitragslücken lassen sich nur 5 Jahre rückwirkend schliessen. Wer mit 40 rechnet, hat mehr Möglichkeiten als wer mit 60 rechnet – aber auch mit 60 lohnt sich die Rechnung, weil sie zeigt, welche der verbleibenden Hebel überhaupt etwas bringen.
Trag deine drei Säulen einmal ins Vorsorge-Cockpit ein – dann siehst du die Lücke in Franken pro Monat statt als Gefühl, und jede Änderung wirkt sofort sichtbar. Kostenlos starten, ohne Bankverbindung.
- AHV-Vorbezug kürzt dauerhaft um 6,8 % pro Jahr
- AHV-Beitragslücken: nur 5 Jahre rückwirkend nachzahlbar
- Säule 3a: maximal CHF 7’258 pro Jahr mit Pensionskasse
- Pensum in den letzten Berufsjahren wirkt direkt auf die PK-Rente
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
