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Steuererklärung: Abzüge, die du nicht vergessen darfst

Viele verschenken Geld, weil sie Abzüge übersehen. Die wichtigsten Posten, die deine Steuerlast senken.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026

Häufig vergessene Abzüge

Berufsauslagen (ÖV, Verpflegung, Weiterbildung), Säule-3a-Einzahlungen, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt, Kinderbetreuung und Spenden.

Belege das ganze Jahr sammeln

Wer Belege laufend ablegt, statt im Frühling zu suchen, holt mehr heraus. Eine Kategorie «Steuerrelevant» im Budget hilft.

Rückstellung nicht vergessen

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Welche Abzüge kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

Die grössten Hebel sind fast immer dieselben: Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildung und Gesundheitskosten über dem Selbstbehalt. Zusätzlich gibt es kantonale Unterschiede – manche Kantone kennen Abzüge, die andere nicht haben.

AbzugWas zähltGrössenordnung
Säule 3aEinzahlungen mit Bescheinigungbis CHF 7'258
ArbeitswegÖV-Abo oder Auto (begrenzt)effektive Kosten, gedeckelt
Verpflegung auswärtswenn Heimkehr nicht zumutbarPauschale je Tag
Weiterbildungberufsorientiert, inkl. Umschulungbis zu einem Höchstbetrag
Gesundheitskostenüber Selbstbehalt (meist 5 % des Nettoeinkommens)übersteigender Teil
KinderbetreuungDrittbetreuung, kantonal geregeltkantonale Höchstbeträge
Spendenan gemeinnützige Organisationenmeist bis 20 % des Einkommens

Der am häufigsten vergessene Abzug

Gesundheitskosten. Der Selbstbehalt liegt meist bei 5 % des Nettoeinkommens – bei CHF 72'000 also CHF 3'600. Viele halten das für unerreichbar und sammeln die Belege gar nicht erst. Anrechenbar sind aber nicht nur Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse, sondern auch Zahnarzt, Brille, Physiotherapie und Medikamente, die nicht vergütet werden. In einem Jahr mit Zahnbehandlung ist die Schwelle schnell überschritten.

Praktische Konsequenz: Belege das ganze Jahr sammeln, auch wenn unklar ist, ob die Schwelle erreicht wird. Rückwirkend lässt sich das nicht nachholen.

Was sich das ganze Jahr über lohnt

Diese Unterlagen gehören laufend abgelegt – im Frühjahr sind sie sonst nicht mehr auffindbar:

  • Bescheinigung der Säule 3a (kommt im Januar)
  • Belege für nicht vergütete Gesundheitskosten inkl. Zahnarzt
  • Rechnungen und Bestätigungen für Weiterbildungen
  • Spendenbestätigungen
  • Nachweise für Kinderbetreuung durch Dritte
  • Jahresendbelege der Bank (Zinsen, Vermögensstand per 31.12.)

Häufige Fragen

Lohnt sich eine 3a-Einzahlung steuerlich?+

Ja – die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?+

Die Ersparnis entspricht dem Einzahlungsbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei der Maximaleinzahlung von CHF 7'258 und einem Grenzsteuersatz von 25 % sind das rund CHF 1'810 pro Jahr. Der Satz hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab.

Kann ich Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?+

Prämien sind über den allgemeinen Versicherungsabzug nur begrenzt abziehbar; die Höchstbeträge sind kantonal und beim Bund festgelegt und decken die tatsächlichen Prämien meist nicht. Separat abziehbar sind Gesundheitskosten, die den Selbstbehalt von in der Regel 5 % des Nettoeinkommens übersteigen.

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