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Steuererklärung: Abzüge, die du nicht vergessen darfst

Kurz beantwortet: Die am häufigsten vergessenen Abzüge sind Weiterbildungskosten, Kinderbetreuung, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt und Spenden. Bei CHF 3'000 übersehenen Abzügen und 25 Prozent Grenzsteuerbelastung sind das rund CHF 750 zu viel bezahlte Steuern.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Häufig vergessene Abzüge

Berufsauslagen (ÖV, Verpflegung, Weiterbildung), Säule-3a-Einzahlungen, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt, Kinderbetreuung und Spenden.

Belege das ganze Jahr sammeln

Wer Belege laufend ablegt, statt im Frühling zu suchen, holt mehr heraus. Eine Kategorie «Steuerrelevant» im Budget hilft.

Rückstellung nicht vergessen

Lege parallel die voraussichtliche Steuer monatlich zurück – Details im Ratgeber Steuern zurücklegen.

In BudgetHub führst du die Steuerrückstellung als eigene Position – so liegt der Betrag bereit, wenn die Rechnung kommt, statt den Monat zu sprengen.

Welche Abzüge kann ich in der Steuererklärung geltend machen?

Die grössten Hebel sind fast immer dieselben: Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildung und Gesundheitskosten über dem Selbstbehalt. Zusätzlich gibt es kantonale Unterschiede – manche Kantone kennen Abzüge, die andere nicht haben.

AbzugWas zähltGrössenordnung
Säule 3aEinzahlungen mit Bescheinigungbis CHF 7'258
ArbeitswegÖV-Abo oder Auto (begrenzt)effektive Kosten, gedeckelt
Verpflegung auswärtswenn Heimkehr nicht zumutbarPauschale je Tag
Weiterbildungberufsorientiert, inkl. Umschulungbis zu einem Höchstbetrag
Gesundheitskostenüber Selbstbehalt (meist 5 % des Nettoeinkommens)übersteigender Teil
KinderbetreuungDrittbetreuung, kantonal geregeltkantonale Höchstbeträge
Spendenan gemeinnützige Organisationenmeist bis 20 % des Einkommens

Der am häufigsten vergessene Abzug

Gesundheitskosten. Der Selbstbehalt liegt meist bei 5 % des Nettoeinkommens – bei CHF 72'000 also CHF 3'600. Viele halten das für unerreichbar und sammeln die Belege gar nicht erst. Anrechenbar sind aber nicht nur Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse, sondern auch Zahnarzt, Brille, Physiotherapie und Medikamente, die nicht vergütet werden. In einem Jahr mit Zahnbehandlung ist die Schwelle schnell überschritten.

Praktische Konsequenz: Belege das ganze Jahr sammeln, auch wenn unklar ist, ob die Schwelle erreicht wird. Rückwirkend lässt sich das nicht nachholen.

Was sich das ganze Jahr über lohnt

Diese Unterlagen gehören laufend abgelegt – im Frühjahr sind sie sonst nicht mehr auffindbar:

  • Bescheinigung der Säule 3a (kommt im Januar)
  • Belege für nicht vergütete Gesundheitskosten inkl. Zahnarzt
  • Rechnungen und Bestätigungen für Weiterbildungen
  • Spendenbestätigungen
  • Nachweise für Kinderbetreuung durch Dritte
  • Jahresendbelege der Bank (Zinsen, Vermögensstand per 31.12.)

Die Zahl, die den Unterschied macht

Nicht der Kontostand, sondern der frei verfügbare Betrag nach Fixkosten und Rückstellungen. Er ist die einzige Grösse, über die du im Monat tatsächlich entscheidest – alles andere ist bereits vergeben.

Bei CHF 6'000 netto, CHF 2'400 Fixkosten und CHF 600 Rückstellungen sind das CHF 3'000. Wer stattdessen mit CHF 6'000 plant, plant mit Geld, das schon weg ist.

Die drei Zahlen für den Jahrescheck

Einmal jährlich lohnt der Blick auf drei Werte: Fixkostenquote, Sparquote und Notgroschen in Monatsausgaben. Sie sind in zwanzig Minuten berechnet und zeigen die Entwicklung, die im Monatsalltag unsichtbar bleibt.

Notiert mit Datum ergeben sie nach drei Jahren eine Reihe. Erst dieser Vergleich sagt etwas – ein einzelner Wert ohne Vorjahr ist eine Momentaufnahme ohne Richtung.

Der Jahreswechsel als Prüftermin

Im Januar ändern sich Krankenkassenprämie, teilweise Miete und Abo-Preise, dazu die Steuerraten. Zusammen verschieben sie ein Budget oft um mehr als CHF 100 im Monat.

Eine Stunde im Januar ersetzt zwölf Monate Nachjustieren. Für Kündigungen ist allerdings der Oktober entscheidend – dann liegen die neuen Prämien vor.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine 3a-Einzahlung steuerlich?+

Ja – die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?+

Die Ersparnis entspricht dem Einzahlungsbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei der Maximaleinzahlung von CHF 7'258 und einem Grenzsteuersatz von 25 % sind das rund CHF 1'810 pro Jahr. Der Satz hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab.

Kann ich Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen?+

Prämien sind über den allgemeinen Versicherungsabzug nur begrenzt abziehbar; die Höchstbeträge sind kantonal und beim Bund festgelegt und decken die tatsächlichen Prämien meist nicht. Separat abziehbar sind Gesundheitskosten, die den Selbstbehalt von in der Regel 5 % des Nettoeinkommens übersteigen.

Welche Abzüge werden am häufigsten vergessen?+

Weiterbildung, Kinderbetreuung, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt und Spenden – meist weil die Belege im Januar nicht mehr auffindbar sind.

Welche Zahl ist im Budget entscheidend?+

Der frei verfügbare Betrag nach Fixkosten und Rückstellungen – nicht der Kontostand. Nur über ihn entscheidest du im Monat tatsächlich.

Welche Kennzahlen soll ich jährlich prüfen?+

Fixkostenquote, Sparquote und Notgroschen in Monatsausgaben. Mit Datum notiert zeigen sie nach drei Jahren eine Entwicklung.

Wann soll ich mein Budget überprüfen?+

Gründlich im Januar mit den neuen Prämien und Steuerraten. Für Kündigungen ist der Oktober der entscheidende Monat.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.