Häufig vergessene Abzüge
Berufsauslagen (ÖV, Verpflegung, Weiterbildung), Säule-3a-Einzahlungen, Krankheitskosten über dem Selbstbehalt, Kinderbetreuung und Spenden.
Belege das ganze Jahr sammeln
Wer Belege laufend ablegt, statt im Frühling zu suchen, holt mehr heraus. Eine Kategorie «Steuerrelevant» im Budget hilft.
Rückstellung nicht vergessen
Lege parallel die voraussichtliche Steuer monatlich zurück – Details im Ratgeber Steuern zurücklegen.
In BudgetHub führst du die Steuerrückstellung als eigene Position – so liegt der Betrag bereit, wenn die Rechnung kommt, statt den Monat zu sprengen.
Welche Abzüge kann ich in der Steuererklärung geltend machen?
Die grössten Hebel sind fast immer dieselben: Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildung und Gesundheitskosten über dem Selbstbehalt. Zusätzlich gibt es kantonale Unterschiede – manche Kantone kennen Abzüge, die andere nicht haben.
| Abzug | Was zählt | Grössenordnung |
|---|---|---|
| Säule 3a | Einzahlungen mit Bescheinigung | bis CHF 7'258 |
| Arbeitsweg | ÖV-Abo oder Auto (begrenzt) | effektive Kosten, gedeckelt |
| Verpflegung auswärts | wenn Heimkehr nicht zumutbar | Pauschale je Tag |
| Weiterbildung | berufsorientiert, inkl. Umschulung | bis zu einem Höchstbetrag |
| Gesundheitskosten | über Selbstbehalt (meist 5 % des Nettoeinkommens) | übersteigender Teil |
| Kinderbetreuung | Drittbetreuung, kantonal geregelt | kantonale Höchstbeträge |
| Spenden | an gemeinnützige Organisationen | meist bis 20 % des Einkommens |
Der am häufigsten vergessene Abzug
Gesundheitskosten. Der Selbstbehalt liegt meist bei 5 % des Nettoeinkommens – bei CHF 72'000 also CHF 3'600. Viele halten das für unerreichbar und sammeln die Belege gar nicht erst. Anrechenbar sind aber nicht nur Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse, sondern auch Zahnarzt, Brille, Physiotherapie und Medikamente, die nicht vergütet werden. In einem Jahr mit Zahnbehandlung ist die Schwelle schnell überschritten.
Praktische Konsequenz: Belege das ganze Jahr sammeln, auch wenn unklar ist, ob die Schwelle erreicht wird. Rückwirkend lässt sich das nicht nachholen.
Was sich das ganze Jahr über lohnt
Diese Unterlagen gehören laufend abgelegt – im Frühjahr sind sie sonst nicht mehr auffindbar:
- Bescheinigung der Säule 3a (kommt im Januar)
- Belege für nicht vergütete Gesundheitskosten inkl. Zahnarzt
- Rechnungen und Bestätigungen für Weiterbildungen
- Spendenbestätigungen
- Nachweise für Kinderbetreuung durch Dritte
- Jahresendbelege der Bank (Zinsen, Vermögensstand per 31.12.)
Die Zahl, die den Unterschied macht
Nicht der Kontostand, sondern der frei verfügbare Betrag nach Fixkosten und Rückstellungen. Er ist die einzige Grösse, über die du im Monat tatsächlich entscheidest – alles andere ist bereits vergeben.
Bei CHF 6'000 netto, CHF 2'400 Fixkosten und CHF 600 Rückstellungen sind das CHF 3'000. Wer stattdessen mit CHF 6'000 plant, plant mit Geld, das schon weg ist.
Die drei Zahlen für den Jahrescheck
Einmal jährlich lohnt der Blick auf drei Werte: Fixkostenquote, Sparquote und Notgroschen in Monatsausgaben. Sie sind in zwanzig Minuten berechnet und zeigen die Entwicklung, die im Monatsalltag unsichtbar bleibt.
Notiert mit Datum ergeben sie nach drei Jahren eine Reihe. Erst dieser Vergleich sagt etwas – ein einzelner Wert ohne Vorjahr ist eine Momentaufnahme ohne Richtung.
Der Jahreswechsel als Prüftermin
Im Januar ändern sich Krankenkassenprämie, teilweise Miete und Abo-Preise, dazu die Steuerraten. Zusammen verschieben sie ein Budget oft um mehr als CHF 100 im Monat.
Eine Stunde im Januar ersetzt zwölf Monate Nachjustieren. Für Kündigungen ist allerdings der Oktober entscheidend – dann liegen die neuen Prämien vor.
