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Steuerbelege-Checkliste Schweiz: Vorlage & PDF

Die kurze Antwort: Für die Steuererklärung brauchst du vor allem Lohnausweis, Bank- und Depotauszüge per 31. Dezember, die Säule-3a-Bescheinigung, die Prämienabrechnung der Krankenkasse und Belege für Abzüge wie Fahrkosten, Weiterbildung oder Spenden. Die Checkliste enthält zehn Belegarten mit Beispielwerten – zum Abhaken und als Excel zum Rechnen.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Vorlage kostenlos herunterladen – ohne Anmeldung

Excel-Datei mit Formeln (auch für Google Sheets, LibreOffice, Numbers) und PDF zum Ausdrucken. Stand 2026.

Interaktive Vorlage · CHF (laut Beleg)
Säule-3a-Bescheinigung
CHF
Pensionskasse: Einkauf (Bescheinigung)
CHF
Fahrkosten Arbeitsweg (Beleg/Abo)
CHF
Krankenkassenprämien (Prämienabrechnung)
CHF
Krankheitskosten über Selbstbehalt
CHF
Weiterbildungskosten
CHF
Spenden (Quittungen)
CHF
Kinderbetreuung durch Dritte
CHF
Schuldzinsen (Hypothek, Kredite)
CHF
Liegenschaftsunterhalt
CHF
TotalCHF 15’318

Beträge sind Richtwerte – passe sie an deine Situation an. Lade die Vorlage als CSV herunter oder erstelle sie direkt in BudgetHub.

Die Grundunterlagen

Kurz: Drei Dokumente brauchst du immer. Den Lohnausweis vom Arbeitgeber, die Zins- und Saldobestätigungen aller Konten per 31. Dezember sowie die Depotauszüge mit Steuerwerten für das Wertschriftenverzeichnis. Dazu die letzte Steuerveranlagung als Vorlage für die Struktur.

Wer Liegenschaften besitzt, braucht zusätzlich den Hypothekarzinsausweis und die Belege für den Unterhalt. Selbstständige benötigen den Jahresabschluss.

  • Lohnausweis (oder Belege zu Renten und Taggeldern)
  • Bank-, Zins- und Depotauszüge per 31.12.
  • Letzte Steuerveranlagung als Vorlage
  • Bei Wohneigentum: Hypothekarzins- und Unterhaltsbelege

Die Belege für Abzüge

Säule-3a-Bescheinigung (bis CHF 7’258 mit Pensionskasse), Bescheinigungen für Pensionskassen-Einkäufe, Fahrkosten zum Arbeitsort (bei der direkten Bundessteuer bis CHF 3’300), Prämienabrechnung der Krankenkasse für den Versicherungsabzug, Krankheits- und Zahnarztkosten über dem Selbstbehalt, Weiterbildungskosten, Spendenquittungen, Kinderbetreuungskosten durch Dritte und Schuldzinsen.

Die Beispielwerte in der Vorlage zeigen das Format, keine Ansprüche: Welche Abzüge gelten und bis zu welchem Betrag, bestimmt jeder Kanton für die Staats- und Gemeindesteuer selbst.

So nutzt du die Checkliste

Ab Januar jeden Beleg, der eintrifft, sofort abhaken und in einen Ordner oder digital ablegen. Die Spalte «Ist» erfasst den Betrag laut Beleg, die Spalte «Plan» den erwarteten Betrag – Differenzen zeigen früh, ob etwas fehlt. Ende Februar sollten alle Belege beisammen sein.

Fehlt ein Beleg, rechtzeitig nachfragen: Banken stellen Zinsausweise meist digital bereit, Versicherungen auf Anfrage. Wer die Frist für die Steuererklärung nicht einhalten kann, beantragt online eine Fristerstreckung.

Was du nicht vergessen solltest

Prämienverbilligung: Ausbezahlte oder direkt an die Kasse geleistete Beiträge müssen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden, meist durch Abzug von den Prämien. Verrechnungssteuer: Wer Erträge vollständig im Wertschriftenverzeichnis aufführt, erhält die abgezogenen 35 Prozent zurück.

Übernimm die Struktur direkt in BudgetHub – die Kategorien sind angelegt, und statt einer Tabelle, die man vergisst, siehst du jeden Monat, wie Plan und Ist auseinanderlaufen. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Digital oder Papier: die Ablage, die funktioniert

Am zuverlässigsten ist ein einziger Ort für alle Belege des Steuerjahres, getrennt nach den Abzugsarten der Checkliste – ein Ordner im Regal oder ein Ordner in der Cloud mit Unterordnern nach Abzugsart. Papierbelege lassen sich mit dem Handy fotografieren und am selben Tag ablegen; viele kantonale Steuerprogramme akzeptieren digitale Belege direkt.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer Belege erst im März sucht, findet nicht alle. Spendenquittungen gehen verloren, Arztrechnungen werden nach der Rückerstattung weggeworfen, Weiterbildungsrechnungen liegen im E-Mail-Postfach. Die Checkliste funktioniert am besten, wenn sie im Januar angelegt und das ganze Jahr nachgeführt wird.

Für Paare mit getrennten Konten gilt zusätzlich: Beide Lohnausweise, alle Konten beider Personen und die gemeinsamen Belege gehören in dieselbe Ablage, weil Verheiratete gemeinsam veranlagt werden. Konkubinatspaare füllen dagegen zwei Steuererklärungen aus und brauchen zwei getrennte Ablagen.

  • Ein Ort für alle Belege des Jahres
  • Papierbelege sofort fotografieren
  • Im Januar anlegen, das ganze Jahr nachführen
  • Bei Verheirateten: beide Personen in einer Ablage

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?+

Lohnausweis, Bank- und Depotauszüge per 31.12., die Säule-3a-Bescheinigung, die Prämienabrechnung der Krankenkasse und Belege für alle Abzüge – plus die letzte Veranlagung als Vorlage.

Muss ich die Belege einreichen?+

Das ist kantonal geregelt. Oft genügt es, Belege aufzubewahren und auf Verlangen nachzureichen; einige Dokumente wie Lohnausweis oder 3a-Bescheinigung werden fast überall verlangt.

Wie lange muss ich Steuerbelege aufbewahren?+

Bis die Veranlagung rechtskräftig ist – zur Sicherheit mehrere Jahre, weil Nachsteuerverfahren weiter zurückreichen können. Viele bewahren sie zehn Jahre auf.

Kann ich Krankheitskosten abziehen?+

Ja, soweit sie nicht von der Versicherung bezahlt wurden und einen kantonal festgelegten Selbstbehalt übersteigen. Belege sammeln lohnt sich besonders bei Zahnarztkosten.

Was ist, wenn ein Beleg fehlt?+

Bei Bank oder Versicherung nachfordern – die meisten stellen Duplikate digital aus. Fehlt er bis zur Frist, eine Fristerstreckung beantragen.

Ist die Checkliste kostenlos?+

Ja, als Excel zum Rechnen und als PDF zum Abhaken, ohne Anmeldung.

Wo finde ich die Steuerwerte meiner Wertschriften?+

Im Steuerauszug oder Depotauszug per 31. Dezember, den die Bank bereitstellt. Er enthält Kurswerte und Erträge für das Wertschriftenverzeichnis.

Wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?+

Indem du alle Erträge vollständig im Wertschriftenverzeichnis deklarierst. Die abgezogenen 35 Prozent werden dann mit den Steuern verrechnet oder ausbezahlt.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.