Die Pflicht und die Frist
Kurz: In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle Personen mit Wohnsitz obligatorisch – auch für Familienangehörige und Kinder. Ab der Anmeldung bei der Gemeinde hast du 3 Monate Zeit. Meldest du dich innerhalb dieser Frist an, beginnt die Versicherung rückwirkend am Tag des Zuzugs, und du zahlst die Prämien ab diesem Datum.
Die Gemeinde oder der Kanton kontrolliert, ob du versichert bist. Wer sich nicht anmeldet, wird von Amtes wegen einer Kasse zugewiesen. Bei einer verspäteten Anmeldung kann die Kasse einen Prämienzuschlag erheben – je nach Dauer der Verspätung 30 bis 50 % der Prämie, für einen begrenzten Zeitraum.
Ausnahmen und Befreiung
Einige Personengruppen können sich auf Gesuch befreien lassen, etwa Studierende mit gleichwertigem ausländischem Schutz oder entsandte Arbeitnehmende mit Versicherung im Herkunftsland. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-Staaten haben teilweise ein Wahlrecht zwischen Schweizer und ausländischer Versicherung.
Das Gesuch ist innerhalb der Frist beim Kanton einzureichen. Eine private internationale Versicherung ersetzt die Schweizer Grundversicherung in der Regel nicht – ohne Befreiung bleibt die Pflicht bestehen.
So wählst du die Kasse
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien nicht. Vergleiche auf priminfo.ch mit deiner Postleitzahl, deinem Alter, der gewünschten Franchise und dem Modell. Die Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen.
- Franchise: CHF 300 bis CHF 2’500 für Erwachsene – tiefe Franchise bei erwarteten Arztbesuchen
- Modell: Hausarzt, HMO oder Telmed sind günstiger als die freie Arztwahl
- Unfalldeckung: ausschliessen, wenn du mindestens acht Stunden pro Woche angestellt bist
- Zusatzversicherung: freiwillig, mit Gesundheitsfragen – in Ruhe später entscheiden
Prämie und Budget im ersten Jahr
Die Krankenkasse ist für viele Zugezogene der grösste Überraschungsposten. Eine erwachsene Person zahlt 2027 im Mittel CHF 487.60 pro Monat, dazu kommen Franchise und Selbstbehalt bei Arztbesuchen. Die Prämie wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern direkt an die Kasse bezahlt.
Je nach Kanton liegt die Prämie deutlich über oder unter dem Mittel. Die Werte für alle Kantone zeigt die Kantonsübersicht. Bei tiefem Einkommen lohnt sich ein Antrag auf Prämienverbilligung – auch im ersten Jahr.
Häufige Fehler im ersten Jahr
Der häufigste Fehler ist, die Anmeldung aufzuschieben, weil im Herkunftsland noch eine Versicherung läuft. Die Schweizer Pflicht beginnt trotzdem mit dem Zuzug. Der zweithäufigste: die Unfalldeckung doppelt zu bezahlen, obwohl der Arbeitgeber bereits über die Unfallversicherung versichert. Und drittens: die Franchise zu hoch zu wählen, ohne Reserve für Arztbesuche.
Checkliste für die ersten drei Monate
Anmeldung bei der Gemeinde, Grundversicherung abschliessen, Prämie per Dauerauftrag einrichten, Unfalldeckung beim Arbeitgeber prüfen, Prämienverbilligung abklären. Im ersten Herbst kannst du dann wie alle anderen bis zum 30. November auf das Folgejahr wechseln.
Wer neu in der Schweiz ein Budget aufbaut, findet die typischen Schweizer Posten – Serafe, Franchise, Steuern – unter Haushaltsbuch für Neuzugezogene. In BudgetHub trägst du die Prämie ab dem Zuzugsdatum als Fixkosten ein.
