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Kassenwechsel

Bis wann Krankenkasse wechseln? Frist 30. November – Anleitung & Sparpotenzial (2026)

Kurz beantwortet: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein – Eingang zählt, nicht Poststempel. Deshalb ist Mitte November der letzte vernünftige Versandtermin, am besten eingeschrieben. Ablehnen kann dich keine Kasse: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Krankenkassenprämien 2027: Prognose und Fristen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Warum sich der Wechsel lohnt

Kurz: Die Grundversicherung bietet bei jeder Kasse exakt dieselben Leistungen – gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiedlich ist nur die Prämie. Wer die günstigste Kasse in seiner Region wählt, spart für identische Leistungen oft mehrere hundert Franken pro Jahr.

Wichtig: Beim Vergleich nicht nur auf die Prämie schauen, sondern Franchise und Modell konstant halten – sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen.

  • Kündigungsfrist Grundversicherung: in der Regel bis 30. November
  • Kündigung eingeschrieben versenden
  • Neue Kasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen (Aufnahmepflicht)
  • Gleiche Franchise + gleiches Modell vergleichen

Schritt für Schritt

Vergleiche zuerst die Prämien für deine Region, Franchise und dein Modell. Schliesse die neue Grundversicherung ab, kündige dann die alte fristgerecht und eingeschrieben. Die Aufnahmepflicht stellt sicher, dass dich die neue Kasse in der Grundversicherung nicht ablehnen darf.

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Der einzige Grund, warum ein Wechsel scheitert

Offene, gemahnte Prämien bei der bisherigen Kasse. Wer bis Ende Dezember Ausstände hat, kann sie nicht verlassen – die Kündigung wird dann wirkungslos, auch wenn sie fristgerecht eingetroffen ist.

Alles andere ist kein Hindernis: weder Alter noch Vorerkrankungen noch ein hoher Kostenverlauf im laufenden Jahr.

Die Reihenfolge

Rechtlich genügt die fristgerechte Kündigung, praktisch ist diese Abfolge sicherer:

  • Ab Ende September Prämien vergleichen, sobald das BAG publiziert hat.
  • Mitte November eingeschrieben kündigen.
  • Bis Mitte Dezember bei der neuen Kasse anmelden.
  • Die Zusatzversicherung nicht reflexartig mitkündigen – sie folgt anderen Regeln.

Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln

Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.

Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.

Gesundheitskosten als Budgetposten

Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.

Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.

Was bei Prämienschulden passiert

Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.

Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?+

Die Grundversicherung kann in der Regel bis zum 30. November auf Ende Jahr gekündigt werden. Die Kündigung sollte eingeschrieben erfolgen.

Sind die Leistungen bei einer günstigeren Kasse schlechter?+

Nein. Die Grundversicherung ist gesetzlich definiert und bei jeder Kasse identisch – nur der Preis unterscheidet sich.

Kann mich eine Kasse in der Grundversicherung ablehnen?+

Nein, es gilt die Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen.

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?+

Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.

Kann mich eine Kasse ablehnen?+

In der Grundversicherung nicht – es gilt Aufnahmezwang unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

Was blockiert einen Wechsel?+

Offene, gemahnte Prämien bei der bisherigen Kasse. Dann wird die Kündigung wirkungslos, auch wenn sie fristgerecht eingetroffen ist – und die Ersparnis von je nach Kanton mehreren hundert bis über CHF 2'000 im Jahr verfällt.

Muss ich die Zusatzversicherung mitkündigen?+

Nein, und niemand darf das verlangen. Die beiden Verträge sind unabhängig und folgen unterschiedlichem Recht.

Wie budgetiere ich Gesundheitskosten?+

Als eigene Rückstellung mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags aus Franchise, Selbstbehalt und nicht gedeckten Posten.

Kann ich mit Prämienschulden die Kasse wechseln?+

Nein, offene gemahnte Beträge blockieren den Wechsel. Eine Ratenvereinbarung vor Fristablauf ist fast immer möglich.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

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