Warum sich der Wechsel lohnt
Kurz: Die Grundversicherung bietet bei jeder Kasse exakt dieselben Leistungen – gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiedlich ist nur die Prämie. Wer die günstigste Kasse in seiner Region wählt, spart für identische Leistungen oft mehrere hundert Franken pro Jahr.
Wichtig: Beim Vergleich nicht nur auf die Prämie schauen, sondern Franchise und Modell konstant halten – sonst vergleichst du Äpfel mit Birnen.
- Kündigungsfrist Grundversicherung: in der Regel bis 30. November
- Kündigung eingeschrieben versenden
- Neue Kasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen (Aufnahmepflicht)
- Gleiche Franchise + gleiches Modell vergleichen
Schritt für Schritt
Vergleiche zuerst die Prämien für deine Region, Franchise und dein Modell. Schliesse die neue Grundversicherung ab, kündige dann die alte fristgerecht und eingeschrieben. Die Aufnahmepflicht stellt sicher, dass dich die neue Kasse in der Grundversicherung nicht ablehnen darf.
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Der einzige Grund, warum ein Wechsel scheitert
Offene, gemahnte Prämien bei der bisherigen Kasse. Wer bis Ende Dezember Ausstände hat, kann sie nicht verlassen – die Kündigung wird dann wirkungslos, auch wenn sie fristgerecht eingetroffen ist.
Alles andere ist kein Hindernis: weder Alter noch Vorerkrankungen noch ein hoher Kostenverlauf im laufenden Jahr.
Die Reihenfolge
Rechtlich genügt die fristgerechte Kündigung, praktisch ist diese Abfolge sicherer:
- Ab Ende September Prämien vergleichen, sobald das BAG publiziert hat.
- Mitte November eingeschrieben kündigen.
- Bis Mitte Dezember bei der neuen Kasse anmelden.
- Die Zusatzversicherung nicht reflexartig mitkündigen – sie folgt anderen Regeln.
Die Zusatzversicherung folgt anderen Regeln
Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz: eigene Kündigungsfristen von oft drei Monaten, kein Aufnahmezwang, Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Eine Kündigung ist damit eine Einbahnstrasse.
Wichtig in beide Richtungen: Deine Kasse darf nicht verlangen, dass du die Zusatzversicherung mitkündigst, wenn du die Grundversicherung wechselst – und sie darf sie auch nicht selbst kündigen.
Gesundheitskosten als Budgetposten
Die Prämie ist der planbare Teil. Franchise und Selbstbehalt sind es nicht – bei der Höchstfranchise summieren sie sich im ungünstigsten Jahr auf CHF 3'200 pro Person.
Sauber ist eine eigene Rückstellungskategorie «Gesundheit» mit einem Zwölftel des erwarteten Jahresbetrags. Der Notgroschen ist dafür nicht gedacht – er ist für Einkommensausfälle da.
Was bei Prämienschulden passiert
Offene, gemahnte Prämien blockieren einen Kassenwechsel – die Kündigung bleibt dann wirkungslos. Nach Betreibung kann der Kanton zudem eine Leistungssperre veranlassen.
Vor Fristablauf mit der Kasse eine Ratenvereinbarung suchen. Das ist fast immer möglich und verhindert beides.
