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Familie & Krankenkasse

Baby bei der Krankenkasse anmelden: Frist und Kosten

Kurz beantwortet: Ein Neugeborenes musst du innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt in der Grundversicherung anmelden; dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt. Die mittlere Kinderprämie beträgt 2027 CHF 128.10 pro Monat, rund CHF 1’537 im Jahr. Zusatzversicherungen schliesst du am besten schon vor der Geburt ab.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die Frist: 3 Monate ab Geburt

Kurz: Jedes Kind mit Wohnsitz in der Schweiz muss grundversichert sein. Meldest du es innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt an, beginnt die Versicherung rückwirkend am Tag der Geburt – auch für die Kosten der ersten Untersuchungen und eines allfälligen Spitalaufenthalts des Kindes.

Verpasst du die Frist, beginnt die Versicherung erst mit der Anmeldung, und für die Verspätung kann ein Prämienzuschlag erhoben werden. Die Grundversicherung muss jede Kasse ohne Gesundheitsfragen anbieten; du kannst das Kind bei einer anderen Kasse versichern als dich selbst.

Die Zusatzversicherung vor der Geburt

Viele Kassen bieten an, das Kind schon während der Schwangerschaft für Zusatzversicherungen anzumelden. Der Vorteil: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, und Geburtsgebrechen oder Komplikationen führen nicht zu Vorbehalten. Nach der Geburt kann die Kasse Gesundheitsfragen stellen und bestimmte Leistungen ausschliessen.

Ob eine Zusatzversicherung für das Kind nötig ist, hängt von deinen Prioritäten ab – Zahnstellungskorrekturen, Brillen über den Grundbetrag hinaus oder alternative Medizin sind typische Gründe. Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen bereits ab.

Was das Kind kostet

PostenRichtwert 2027
Mittlere Kinderprämie pro MonatCHF 128.10
Mittlere Kinderprämie pro JahrCHF 1’537
Wählbare KinderfranchiseCHF 0 bis CHF 600
Selbstbehalt Kinder (max. pro Jahr)CHF 350
Kinderzulage (Bundesminimum pro Monat)CHF 215

Die Kinderprämie liegt je nach Kanton über oder unter dem Mittel – Werte für deinen Kanton findest du in der Kantonsübersicht. Die Kinderzulage von mindestens CHF 215 pro Monat deckt die Prämie in der Regel.

Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung

Für die Mutter gilt: Leistungen bei Mutterschaft – Kontrolluntersuchungen, Geburt, Wochenbett – sind von Franchise und Selbstbehalt befreit. Das gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch für andere Behandlungen der Mutter.

Für das Kind kannst du die Franchise frei zwischen null und dem Maximum wählen. Bei Babys mit häufigen Arztbesuchen ist die tiefste Franchise meist die bessere Wahl; später lässt sich das jedes Jahr anpassen.

Checkliste rund um die Geburt

Vor der Geburt: Zusatzversicherung für das Kind abklären und allenfalls abschliessen, Kasse für die Grundversicherung wählen. Nach der Geburt: Kind innerhalb der Frist anmelden, Franchise wählen, Kinderzulage beim Arbeitgeber beantragen, Prämienverbilligung prüfen. Wer die Anmeldung gleich in der ersten Woche erledigt, muss nicht an die Frist denken.

Wenn das Kind krank zur Welt kommt

Kommt ein Kind mit einem Geburtsgebrechen zur Welt, übernimmt die Invalidenversicherung die Behandlung der anerkannten Gebrechen bis zum 20. Altersjahr. Die Grundversicherung bleibt trotzdem nötig, für alle übrigen Leistungen. Eine vor der Geburt abgeschlossene Zusatzversicherung schützt in dieser Situation vor Vorbehalten.

Prämienverbilligung neu prüfen

Mit einem Kind verändert sich die Rechnung der Prämienverbilligung. Für Kinder aus Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämie um mindestens 80 % verbilligen. Wer bisher keinen Anspruch hatte, hat ihn mit Kind vielleicht – prüfe es nach der Geburt beim Kanton.

In BudgetHub legst du die Kinderprämie, die Zulagen und eine Rückstellung für Franchise und Selbstbehalt als eigene Posten an. Was das erste Jahr insgesamt kostet, zeigt Budget mit Baby.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mein Baby bei der Krankenkasse anmelden?+

Innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt. Dann gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

Was kostet die Krankenkasse für ein Baby?+

Im Mittel CHF 128.10 pro Monat im Jahr 2027, je nach Kanton, Kasse und Franchise mehr oder weniger.

Muss das Baby bei meiner Kasse versichert sein?+

Nein. Du kannst das Kind bei jeder Kasse grundversichern, die in deinem Kanton tätig ist.

Warum die Zusatzversicherung vor der Geburt?+

Weil die Kasse dann keine Gesundheitsprüfung macht. Nach der Geburt kann sie Gesundheitsfragen stellen und Leistungen ausschliessen.

Welche Franchise ist für ein Baby sinnvoll?+

Meist die tiefste, weil Babys oft zum Arzt müssen. Wählbar sind CHF 0 bis CHF 600; der Selbstbehalt ist auf CHF 350 pro Jahr begrenzt.

Bekomme ich Prämienverbilligung für das Kind?+

Bei unteren und mittleren Einkommen ja: Die Kantone müssen Kinderprämien um mindestens 80 % verbilligen. Ein Antrag ist je nach Kanton nötig.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

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