Die Frist: 3 Monate ab Geburt
Kurz: Jedes Kind mit Wohnsitz in der Schweiz muss grundversichert sein. Meldest du es innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt an, beginnt die Versicherung rückwirkend am Tag der Geburt – auch für die Kosten der ersten Untersuchungen und eines allfälligen Spitalaufenthalts des Kindes.
Verpasst du die Frist, beginnt die Versicherung erst mit der Anmeldung, und für die Verspätung kann ein Prämienzuschlag erhoben werden. Die Grundversicherung muss jede Kasse ohne Gesundheitsfragen anbieten; du kannst das Kind bei einer anderen Kasse versichern als dich selbst.
Die Zusatzversicherung vor der Geburt
Viele Kassen bieten an, das Kind schon während der Schwangerschaft für Zusatzversicherungen anzumelden. Der Vorteil: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, und Geburtsgebrechen oder Komplikationen führen nicht zu Vorbehalten. Nach der Geburt kann die Kasse Gesundheitsfragen stellen und bestimmte Leistungen ausschliessen.
Ob eine Zusatzversicherung für das Kind nötig ist, hängt von deinen Prioritäten ab – Zahnstellungskorrekturen, Brillen über den Grundbetrag hinaus oder alternative Medizin sind typische Gründe. Die Grundversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Behandlungen bereits ab.
Was das Kind kostet
| Posten | Richtwert 2027 |
|---|---|
| Mittlere Kinderprämie pro Monat | CHF 128.10 |
| Mittlere Kinderprämie pro Jahr | CHF 1’537 |
| Wählbare Kinderfranchise | CHF 0 bis CHF 600 |
| Selbstbehalt Kinder (max. pro Jahr) | CHF 350 |
| Kinderzulage (Bundesminimum pro Monat) | CHF 215 |
Die Kinderprämie liegt je nach Kanton über oder unter dem Mittel – Werte für deinen Kanton findest du in der Kantonsübersicht. Die Kinderzulage von mindestens CHF 215 pro Monat deckt die Prämie in der Regel.
Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung
Für die Mutter gilt: Leistungen bei Mutterschaft – Kontrolluntersuchungen, Geburt, Wochenbett – sind von Franchise und Selbstbehalt befreit. Das gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch für andere Behandlungen der Mutter.
Für das Kind kannst du die Franchise frei zwischen null und dem Maximum wählen. Bei Babys mit häufigen Arztbesuchen ist die tiefste Franchise meist die bessere Wahl; später lässt sich das jedes Jahr anpassen.
Checkliste rund um die Geburt
Vor der Geburt: Zusatzversicherung für das Kind abklären und allenfalls abschliessen, Kasse für die Grundversicherung wählen. Nach der Geburt: Kind innerhalb der Frist anmelden, Franchise wählen, Kinderzulage beim Arbeitgeber beantragen, Prämienverbilligung prüfen. Wer die Anmeldung gleich in der ersten Woche erledigt, muss nicht an die Frist denken.
Wenn das Kind krank zur Welt kommt
Kommt ein Kind mit einem Geburtsgebrechen zur Welt, übernimmt die Invalidenversicherung die Behandlung der anerkannten Gebrechen bis zum 20. Altersjahr. Die Grundversicherung bleibt trotzdem nötig, für alle übrigen Leistungen. Eine vor der Geburt abgeschlossene Zusatzversicherung schützt in dieser Situation vor Vorbehalten.
Prämienverbilligung neu prüfen
Mit einem Kind verändert sich die Rechnung der Prämienverbilligung. Für Kinder aus Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämie um mindestens 80 % verbilligen. Wer bisher keinen Anspruch hatte, hat ihn mit Kind vielleicht – prüfe es nach der Geburt beim Kanton.
In BudgetHub legst du die Kinderprämie, die Zulagen und eine Rückstellung für Franchise und Selbstbehalt als eigene Posten an. Was das erste Jahr insgesamt kostet, zeigt Budget mit Baby.
