Die Sparhebel für Familien
Kurz: Bei Familien summieren sich mehrere Hebel. Kinderprämien sind ohnehin tiefer als Erwachsenenprämien. Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, zahlt für Kinder oft nur einen kleinen Teil selbst. Dazu kommen die üblichen Hebel: alternatives Modell und passende Franchise.
Für Kinder gilt: Die tiefste Franchise (CHF 0 bzw. die Kinderfranchise) ist oft sinnvoll, da Kinder häufiger zum Arzt gehen und die Prämienersparnis bei hoher Franchise gering ausfällt.
- Kinderprämien sind deutlich tiefer als Erwachsenenprämien
- Bei Anspruch: oft 80 % der Kinderprämie über Verbilligung gedeckt
- Für Kinder eher tiefe Franchise wählen
- Mehrere Kinder bei derselben Kasse: teils Mengenrabatt
Verbilligung nicht vergessen
Der grösste Hebel für Familien ist oft die Prämienverbilligung – gerade für Kinder. Prüfe deinen Anspruch beim Wohnkanton, denn die Einkommensgrenzen für Familien sind höher als für Einzelpersonen. Den verbleibenden Prämienbetrag planst du dann sauber im Familienbudget ein.
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Die Kinderfranchise
Für Kinder ist keine Mindestfranchise vorgeschrieben – sie kann bei null liegen, wählbar bis CHF 600. In der Regel ist die tiefste die richtige: Kinder gehen häufiger zum Arzt, und der Prämienrabatt für höhere Stufen ist im Verhältnis klein.
Der Selbstbehalt ist bei Kindern zudem auf CHF 350 pro Jahr gedeckelt, halb so hoch wie bei Erwachsenen.
Prämienverbilligung für Kinder
Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien deutlich stärker als Erwachsenenprämien – teilweise auch bei mittleren Einkommen, bei denen Eltern gar keinen Antrag mehr erwarten. Genau darum bleibt hier am meisten Geld liegen.
Die Familienposten, die untergehen
Mittagstisch, Hort, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenlager und Kleidung im Wachstum – zusammen CHF 300 bis 600 im Monat. Ohne eigene Kategorien landen sie in «Diverses» und werden unsichtbar.
Auf der Einnahmenseite gehören Familienzulagen, Prämienverbilligung und Betreuungssubventionen als eigene Zeilen hinein. Bei zwei Kindern summieren sie sich auf CHF 500 bis 800 monatlich.
Familienzulagen richtig beziehen
Pro Kind wird nur einmal bezahlt. Vorrang hat der erwerbstätige Elternteil mit elterlicher Sorge; bei gemeinsamer Sorge jener im Kanton mit dem höheren Ansatz. Massgebend ist in der Regel der Arbeits-, nicht der Wohnkanton.
Arbeiten beide Eltern in Kantonen mit unterschiedlichen Ansätzen, besteht Anspruch auf eine Differenzzahlung. Sie muss beantragt werden und wird nicht von Amtes wegen geprüft.
Betreuungskosten und Steuern
Kinderbetreuungskosten sind im Rahmen kantonaler und eidgenössischer Obergrenzen abziehbar – aber nur die durch Erwerbstätigkeit verursachte Betreuung, nicht jene während der Freizeit.
Mehrere Kantone haben die Obergrenzen in den letzten Jahren erhöht. Wer die Quittungen sammelt, holt hier oft einen vierstelligen Abzug.
