Welche Kosten gemeinsam abgerechnet werden
Kurz: Gemeinsam sind alle Kosten, von denen alle profitieren – Miete und Nebenkosten, Strom, Internet und TV, die Haushaltskasse für Putzmittel und WC-Papier sowie gemeinsame Einkäufe, wenn in der WG zusammen gekocht wird. Persönliche Ausgaben, das eigene Handyabo oder die eigene Krankenkasse gehören nicht in die Abrechnung.
Die Serafe-Gebühr wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Person – in einer WG bezahlt sie also nur eine Person und verrechnet sie anteilig. Genau solche Posten gehen ohne Abrechnung am häufigsten verloren.
- Gemeinsam: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Haushaltskasse
- Optional: gemeinsame Einkäufe, wenn zusammen gekocht wird
- Serafe: pro Haushalt – anteilig verrechnen
- Nicht gemeinsam: Handy, Krankenkasse, persönliche Einkäufe
Der richtige Verteilschlüssel
Drei Schlüssel sind üblich. Gleich pro Person – einfach, fair bei ähnlich grossen Zimmern. Nach Zimmergrösse – fair, wenn sich die Zimmer deutlich unterscheiden; dann wird oft nur die Miete nach Fläche verteilt, der Rest gleich. Nach Nutzung – nur für einzelne Posten wie gemeinsame Einkäufe sinnvoll, wenn jemand selten mitisst.
Beispiel aus der Vorlage: Gemeinsame Kosten von CHF 3’450 pro Monat ergeben in einer Dreier-WG bei gleicher Aufteilung CHF 1’150 pro Person, in einer Vierer-WG CHF 863.
Wichtig ist nicht der perfekte Schlüssel, sondern dass er vor dem Einzug schriftlich festgehalten wird. Die meisten WG-Konflikte über Geld entstehen nicht an der Höhe der Kosten, sondern an unausgesprochenen Annahmen.
So läuft die monatliche Abrechnung
Eine Person bezahlt die Miete und die Rechnungen, alle anderen überweisen ihren Anteil per Dauerauftrag. Variable Posten wie Einkäufe und Haushaltskasse werden laufend erfasst – mit Datum, Betrag und wer bezahlt hat. Am Monatsende rechnet das Blatt «Ausgleich» der Excel-Vorlage aus, wer mehr und wer weniger als seinen Anteil bezahlt hat, und daraus den Ausgleich – bis fünf Personen, mit frei wählbaren Anteilen.
Bewährt hat sich ein fixer Abrechnungstag, zum Beispiel der letzte Sonntag im Monat. Wer jeden Monat ausgleicht, hat nie grosse Beträge offen – und beim Auszug eines Mitbewohners keine komplizierte Nachrechnung.
- Miete: eine Person zahlt, alle anderen per Dauerauftrag
- Variable Posten laufend erfassen: Datum, Betrag, wer bezahlt hat
- Fixer Abrechnungstag pro Monat
- Monatlich ausgleichen statt Beträge auflaufen lassen
Typische Streitpunkte – und wie die Vorlage sie entschärft
Drei Situationen führen in WGs am häufigsten zu Diskussionen: jemand ist wochenlang weg und will weniger bezahlen, die gemeinsamen Einkäufe sind ungleich verteilt, und die Nebenkostenabrechnung bringt eine Nachzahlung. Für alle drei hilft eine vorab festgehaltene Regel mehr als jede Diskussion im Nachhinein.
Bewährt haben sich: Abwesenheit ändert die Fixkosten nicht, nur die gemeinsamen Einkäufe; Einkäufe werden laufend erfasst und monatlich ausgeglichen; Nachzahlungen werden nach dem gleichen Schlüssel verteilt wie die Akonto-Beträge – auch an Personen, die inzwischen ausgezogen sind, anteilig für ihre Mietdauer.
- Abwesenheit: Fixkosten bleiben, Einkäufe nicht
- Einkäufe laufend erfassen, monatlich ausgleichen
- Nebenkosten-Nachzahlung nach Mietdauer aufteilen
Kaution, Einzug und Auszug
Die Mietkaution beträgt in der Schweiz höchstens drei Monatsmieten und liegt auf einem Sperrkonto. In einer WG sollte schriftlich festgehalten werden, wer welchen Anteil eingezahlt hat. Beim Wechsel eines Mitbewohners übernimmt die nachfolgende Person meist den Anteil direkt von der ausziehenden – das erspart die Auflösung des Kautionskontos.
Und für das eigene Budget: Der persönliche Mietanteil inklusive Nebenkosten sollte – wie jede Miete – höchstens 33 % des eigenen Nettoeinkommens betragen.
Übernimm die Struktur direkt in BudgetHub – die Kategorien sind schon angelegt, und statt einer Tabelle, die man vergisst, siehst du jeden Monat, wie Plan und Ist auseinanderlaufen. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
