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Alle Posten mit Richtwerten
Für einen Umzug innerhalb der Schweiz:
- Zügelfirma: CHF 800–2'500 je nach Wohnungsgrösse und Distanz
- Endreinigung mit Abnahmegarantie: CHF 500–1'200
- Neue Kaution: bis zu drei Nettomonatsmieten
- Mietzinsüberschneidung: ein halber bis ganzer Monat
- Neuanschaffungen, Lampen, Vorhänge: CHF 300–1'500
- Adressänderungen, Nachsendeauftrag, Anschlussgebühren: CHF 100–300
Der Liquiditätsengpass
Die alte Kaution wird erst nach der Abnahme frei, die neue muss vor Bezug hinterlegt sein. Bei zwei Monatsmieten bedeutet das kurzfristig einen vierstelligen Betrag doppelt – dieser Punkt gehört in die Vorlage, weil er der eigentliche Engpass ist und nicht die Zügelfirma.
Die drei Kostenblöcke
Erstens der Umzug selbst: Zügelfirma oder Transporter, Kartons, Helfer. Zweitens die alte Wohnung: Endreinigung mit Abnahmegarantie, allfällige Reparaturen, Schlüsselnachmachen. Drittens die neue: Kaution, Anschlussgebühren, Einrichtung, Adressänderungen.
Zusammen ergeben sich je nach Aufwand CHF 1'500 bis 4'000 – ohne die Kaution, die als separater Block geführt wird, weil sie zurückkommt.
Der Liquiditätsengpass
Die alte Kaution wird erst nach der Wohnungsabnahme freigegeben, oft mit Wochen Verzögerung. Die neue muss vor Bezug hinterlegt sein. Bei zwei Monatsmieten Kaution bedeutet das kurzfristig einen vierstelligen Betrag doppelt.
Dazu kommt häufig eine Mietzinsüberschneidung von einem halben bis ganzen Monat. Die Vorlage führt beide Posten deshalb explizit – wer sie übersieht, finanziert den Umzug über die Kreditkarte und zahlt mehr, als die Zügelfirma gekostet hätte.
Die Adressänderungen mit Kostenfolge
Nicht alle Meldungen sind gratis. Nachsendeaufträge der Post, Ummeldung des Fahrzeugs, neue Schlüssel und teilweise Anschlussgebühren für Internet summieren sich auf CHF 150 bis 400.
Wichtiger als die Kosten ist die Vollständigkeit: Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen, Bank, Steueramt und Gemeinde innert 14 Tagen. Eine vergessene Meldung an die Krankenkasse führt dazu, dass weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet wird.
Kosten, die zurückkommen
Die Kaution ist keine Ausgabe, sondern gebundenes Vermögen – sie gehört in der Vorlage getrennt geführt. Wer sie als Kosten verbucht, unterschätzt sein Vermögen um bis zu drei Monatsmieten.
Ebenfalls rückholbar sind zu viel bezahlte Nebenkosten der alten Wohnung. Die Schlussabrechnung kommt meist erst Monate nach dem Auszug – ein Eintrag im Kalender verhindert, dass sie übersehen wird.
