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Paar-Budget-Vorlage

Die kurze Antwort: Eine Paar-Budget-Vorlage braucht genau eine Entscheidung – wie werden gemeinsame Kosten aufgeteilt: hälftig oder einkommensproportional. Der Rest ist Transparenz: ein gemeinsamer Topf für Fixkosten, persönliche Beträge bleiben privat.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Interaktive Vorlage · CHF / Monat
Wohnen
CHF
Krankenkasse (2 Pers.)
CHF
Versicherungen
CHF
Lebensmittel
CHF
Mobilität
CHF
Kommunikation / Abos
CHF
Freizeit / Auswärts
CHF
Gemeinsames Sparen
CHF
Sonstiges
CHF
TotalCHF 5'820

Beträge sind Richtwerte – passe sie an deine Situation an. Lade die Vorlage als CSV herunter oder erstelle sie direkt in BudgetHub.

Gemeinsam und persönlich

Gemeinsamer Topf für Fixkosten, persönliche Beträge für individuelle Ausgaben.

Anteilig oder gleich

Passe die Aufteilung an euer Modell an.

In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.

Die eine Entscheidung vorab

Hälftig oder anteilig zum Einkommen? Bei ähnlichen Löhnen spielt es kaum eine Rolle. Bei CHF 6'000 und CHF 4'000 dagegen sehr: Hälftig zahlt jeder CHF 1'500 an gemeinsame Kosten von CHF 3'000 – der eine 25 Prozent seines Einkommens, die andere 37,5 Prozent.

Anteilig wären es CHF 1'800 und CHF 1'200 – beide tragen 30 Prozent bei und behalten einen vergleichbaren persönlichen Rest. Diese Entscheidung gehört vor die Vorlage, nicht in sie.

Was gemeinsam läuft und was nicht

Die Abgrenzung erspart die meisten späteren Diskussionen:

  • Gemeinsam: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel, Hausrat
  • Gemeinsam: Rückstellungen für Ferien und grössere Anschaffungen
  • Persönlich: Krankenkasse, Handy, Kleider, Hobbys, Geschenke
  • Persönlich: Säule 3a und individuelle Versicherungen

Gemeinsam oder getrennt – die Vorlage deckt beides ab

Beim Drei-Konten-Modell führst du drei Spalten: gemeinsame Fixkosten, Person A, Person B. Die gemeinsamen Kosten werden anteilig zum Nettoeinkommen getragen – bei CHF 6'000 und CHF 4'000 also im Verhältnis 60 zu 40.

Bei vollständig gemeinsamer Kasse genügt eine Spalte, dafür braucht es eine Zeile «persönliches Taschengeld» pro Person. Ohne diese Zeile entstehen die meisten Konflikte, weil jede persönliche Ausgabe erklärungsbedürftig wird.

Die Rechnung für den anteiligen Beitrag

Gemeinsame Kosten von CHF 3'000 bei Einkommen von CHF 6'000 und CHF 4'000: Person A trägt 60 Prozent, also CHF 1'800, Person B CHF 1'200. Beide behalten damit denselben prozentualen Anteil ihres Einkommens für sich.

Bei hälftiger Teilung wären es je CHF 1'500 – Person B bliebe dann CHF 2'500 statt CHF 2'800, Person A CHF 4'500. Der Unterschied wirkt klein und entscheidet in der Praxis darüber, ob sich beide gleich behandelt fühlen.

Der jährliche gemeinsame Blick

Die Kontostruktur entlastet den Alltag, sie ersetzt das Gespräch nicht. Einmal jährlich gehören Vorsorge, Schulden und grössere Ziele auf den Tisch – bei beiden, nicht nur bei der Person, die das Budget führt.

Besonders relevant ist die Vorsorgeasymmetrie: Wer das Pensum für Familienarbeit reduziert, baut weniger Altersguthaben auf. Im Konkubinat gibt es dafür keinen gesetzlichen Ausgleich – das gehört vertraglich oder über die Säule 3a geregelt.

Häufige Fragen

Wie teilen Paare ihr Budget fair auf?+

Bei ähnlichen Löhnen funktioniert 50/50. Ab etwa 20 % Lohnunterschied ist einkommensproportional fairer – beide behalten dann denselben relativen Spielraum, statt dass die Person mit weniger Einkommen überproportional belastet wird.

Sollten Paare alles zusammenlegen?+

Nicht zwingend. Das Drei-Konten-Modell hat sich bewährt: ein gemeinsamer Topf für Fixkosten, der Rest bleibt persönlich. Das hält gemeinsame Kosten transparent und private Ausgaben privat.

Wie behalten beide den Überblick?+

Über einen gemeinsamen Bereich mit zwei getrennten Konten, in dem beide dieselben Zahlen sehen. Ein geteiltes Login führt schnell zu Verwirrung, weil Änderungen nicht zuordenbar sind.

Hälftig oder anteilig einzahlen?+

Bei ähnlichen Einkommen hälftig, bei ungleichen anteilig. Sonst trägt der weniger verdienende Teil prozentual eine deutlich grössere Last.

Was gehört aufs Gemeinschaftskonto?+

Miete, Nebenkosten, Lebensmittel und gemeinsame Rückstellungen. Persönliche Ausgaben wie Kleider und Hobbys bleiben auf den eigenen Konten.

Brauchen wir drei Konten?+

Das Drei-Konten-Modell hat sich bewährt: ein gemeinsames für Fixkosten, zwei persönliche. Es nimmt dem Budget den Kontrollcharakter.

Wie berechnen wir den anteiligen Beitrag?+

Eigenes Nettoeinkommen geteilt durch das Gesamteinkommen des Paares, mal die gemeinsamen Kosten. Bei CHF 6'000 von CHF 10'000 also 60 Prozent.

Brauchen wir persönliches Taschengeld?+

Bei gemeinsamer Kasse unbedingt. Ohne diese Zeile wird jede persönliche Ausgabe erklärungsbedürftig – das ist die häufigste Konfliktquelle.

Was passiert bei einer Lohnerhöhung?+

Die Anteile neu berechnen. Sonst trägt eine Person unbemerkt einen kleineren Anteil, als das Einkommensverhältnis hergibt.

Wie oft sollen wir das Budget gemeinsam anschauen?+

Monatlich kurz für das Gemeinschaftskonto, jährlich ausführlich für Vorsorge, Schulden und Ziele.

Gemeinsames Budget, getrennte Konten

Die meisten Konflikte ums Geld entstehen nicht aus unterschiedlichen Beträgen, sondern aus fehlender Transparenz. Ein geteiltes Budget löst das, ohne dass jemand sein Konto offenlegen muss.