Gemeinsam und persönlich
Gemeinsamer Topf für Fixkosten, persönliche Beträge für individuelle Ausgaben.
Anteilig oder gleich
Passe die Aufteilung an euer Modell an.
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Die eine Entscheidung vorab
Hälftig oder anteilig zum Einkommen? Bei ähnlichen Löhnen spielt es kaum eine Rolle. Bei CHF 6'000 und CHF 4'000 dagegen sehr: Hälftig zahlt jeder CHF 1'500 an gemeinsame Kosten von CHF 3'000 – der eine 25 Prozent seines Einkommens, die andere 37,5 Prozent.
Anteilig wären es CHF 1'800 und CHF 1'200 – beide tragen 30 Prozent bei und behalten einen vergleichbaren persönlichen Rest. Diese Entscheidung gehört vor die Vorlage, nicht in sie.
Was gemeinsam läuft und was nicht
Die Abgrenzung erspart die meisten späteren Diskussionen:
- Gemeinsam: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Lebensmittel, Hausrat
- Gemeinsam: Rückstellungen für Ferien und grössere Anschaffungen
- Persönlich: Krankenkasse, Handy, Kleider, Hobbys, Geschenke
- Persönlich: Säule 3a und individuelle Versicherungen
Gemeinsam oder getrennt – die Vorlage deckt beides ab
Beim Drei-Konten-Modell führst du drei Spalten: gemeinsame Fixkosten, Person A, Person B. Die gemeinsamen Kosten werden anteilig zum Nettoeinkommen getragen – bei CHF 6'000 und CHF 4'000 also im Verhältnis 60 zu 40.
Bei vollständig gemeinsamer Kasse genügt eine Spalte, dafür braucht es eine Zeile «persönliches Taschengeld» pro Person. Ohne diese Zeile entstehen die meisten Konflikte, weil jede persönliche Ausgabe erklärungsbedürftig wird.
Die Rechnung für den anteiligen Beitrag
Gemeinsame Kosten von CHF 3'000 bei Einkommen von CHF 6'000 und CHF 4'000: Person A trägt 60 Prozent, also CHF 1'800, Person B CHF 1'200. Beide behalten damit denselben prozentualen Anteil ihres Einkommens für sich.
Bei hälftiger Teilung wären es je CHF 1'500 – Person B bliebe dann CHF 2'500 statt CHF 2'800, Person A CHF 4'500. Der Unterschied wirkt klein und entscheidet in der Praxis darüber, ob sich beide gleich behandelt fühlen.
Der jährliche gemeinsame Blick
Die Kontostruktur entlastet den Alltag, sie ersetzt das Gespräch nicht. Einmal jährlich gehören Vorsorge, Schulden und grössere Ziele auf den Tisch – bei beiden, nicht nur bei der Person, die das Budget führt.
Besonders relevant ist die Vorsorgeasymmetrie: Wer das Pensum für Familienarbeit reduziert, baut weniger Altersguthaben auf. Im Konkubinat gibt es dafür keinen gesetzlichen Ausgleich – das gehört vertraglich oder über die Säule 3a geregelt.
