Was hineingehört
Alle Bank- und Postkonten mit Saldo und Zinsertrag, alle Wertschriften mit Steuerwert und Ertrag, Kryptowährungen, Guthaben aus Darlehen. Die Säule 3a gehört ausdrücklich nicht dazu – sie ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.
Ein Beispiel zur Grössenordnung: Bei CHF 50'000 auf Konten und in Wertschriften mit CHF 800 Jahresertrag liegen CHF 280 Verrechnungssteuer beim Bund – Geld, das nur über die Deklaration zurückkommt.
Massgebend ist immer der 31. Dezember. Für kotierte Titel gibt es amtliche Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung; für Kryptowährungen publiziert sie ebenfalls Jahresendkurse. Eigene Schätzungen sind unnötig und werden korrigiert.
Die Verrechnungssteuer ist kein Geschenk, sondern deine Rückforderung
Auf Zinsen und Dividenden aus Schweizer Quellen werden 35 % direkt abgezogen. Dieses Geld ist nicht verloren – es ist eine Sicherungssteuer, die genau dann zurückkommt, wenn du die Erträge korrekt deklarierst.
Wer die Erträge nicht deklariert, verzichtet auf die Rückerstattung und riskiert zusätzlich ein Nachsteuerverfahren. Die Verrechnungssteuer ist damit ein durchdachter Mechanismus: Sie macht das Verschweigen teurer als das Deklarieren.
Der Aufwand lässt sich drastisch senken
Die meisten Schweizer Banken liefern auf Anfrage ein Steuerverzeichnis, das alle nötigen Angaben bereits aufbereitet enthält – teils gegen Gebühr, teils kostenlos. Manche liefern es zusätzlich in einem maschinenlesbaren Format nach dem Standard eCH-0196, das Steuerprogramme direkt einlesen können.
Das ist die Abkürzung, die viele nicht kennen: Statt Position für Position abzutippen, genügt oft ein Dokument. Wer mehrere Banken hat, sammelt mehrere – und braucht dafür eine Ablage, die übers Jahr mitwächst statt im Januar zu entstehen.
In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.
Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
