Vermögen

Verrechnungssteuer zurückholen: 35 % deiner Zinsen liegen beim Bund

Kurz beantwortet: Auf Schweizer Zinsen und Dividenden behält der Bund 35 % zurück. Wer die Erträge in der Steuererklärung deklariert, bekommt sie vollständig zurück – wer es unterlässt, verliert sie endgültig. Die Rückforderung verjährt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag fällig wurde.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Warum es diese Steuer gibt

Sie ist keine Belastung, sondern eine Sicherung. Der Bund zieht die Steuer an der Quelle ab und gibt sie nur demjenigen zurück, der den Ertrag korrekt deklariert. Wer schweigt, bezahlt – das ist die Konstruktion.

Für ehrliche Steuerzahlende ist sie deshalb wirtschaftlich neutral, kostet aber Liquidität: Das Geld liegt bis zur Veranlagung beim Bund, also gut ein Jahr. Bei CHF 2'000 Dividenden sind das CHF 700, die vorübergehend fehlen.

So holst du sie zurück

Der Weg führt ausschliesslich über die ordentliche Steuererklärung:

  • Alle Erträge im Wertschriftenverzeichnis deklarieren – auch Kleinstbeträge.
  • Die Bankbelege beilegen oder das Steuerverzeichnis der Bank verwenden.
  • Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Verrechnung mit der Steuerrechnung.
  • Bei Wohnsitz im Ausland gilt ein separates Verfahren nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Verjährung ist der teure Teil

Der Anspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag fällig wurde. Wer eine Steuererklärung mehrere Jahre nicht eingereicht hat, verliert damit nicht nur den Abzug, sondern auch dieses Geld – und zwar unwiderruflich.

Zweiter häufiger Verlustgrund: vergessene Konten. Ein altes Sparkonto bei einer Zweitbank, ein Depot aus einer früheren Anstellung, ein Konto der Kinder. Jedes davon produziert Verrechnungssteuer, die niemand zurückfordert.

In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.

Wo die Lücke entsteht

Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.

Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.

AHV-Lücken früh erkennen

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.

Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.

Die grosse Säule 3a für Selbstständige

Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.

Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.

Was die Verrechnungssteuer ist – und warum es sie gibt

Kurz: Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer von 35 % auf Kapitalerträgen. Deine Bank zieht sie automatisch von Zinsen und Dividenden ab und liefert sie an den Bund. Du bekommst also nicht die vollen Zinsen ausbezahlt, sondern 65 % davon.

Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern ein Pfand. Der Bund behält das Geld so lange, bis du die zugrunde liegenden Erträge in der Steuererklärung deklarierst. Tust du das, bekommst du die vollen 35 % zurück. Tust du es nicht, bleibt das Geld beim Bund – und genau das ist der Zweck der Konstruktion.

Praktisch heisst das: Wer seine Zinsen ehrlich deklariert, zahlt am Ende keine Verrechnungssteuer. Wer sie verschweigt, zahlt sie – zusätzlich zur Einkommenssteuer, die trotzdem geschuldet bleibt, wenn es auffliegt.

  • Satz: 35 % auf Zinsen und Dividenden
  • Wird von der Bank automatisch abgezogen, nicht von dir überwiesen
  • Sicherungssteuer, keine definitive Belastung
  • Volle Rückerstattung bei korrekter Deklaration

Wann sie anfällt – und wann nicht

Sie fällt auf Zinsen von Bankguthaben, auf Dividenden schweizerischer Gesellschaften und auf Erträge schweizerischer Fonds an. Nicht betroffen sind Kursgewinne, ausländische Dividenden (dort greifen andere Mechanismen) und Kontozinsen unterhalb einer Bagatellgrenze, die viele Banken gar nicht erst abrechnen.

Für die meisten Privathaushalte ist der Betrag klein, weil die Kontozinsen klein sind. Bemerkbar wird er bei grösseren Sparguthaben, bei Aktien mit Schweizer Dividenden und bei Fonds. Wer das dritte Jahr in Folge Zinsen deklariert und sich fragt, wo der Rest geblieben ist, hat hier die Antwort.

  • Zinsen auf Bankguthaben, Schweizer Dividenden, Schweizer Fondserträge
  • Nicht auf Kursgewinne
  • Bagatellgrenze: kleine Kontozinsen werden oft gar nicht belastet
  • Ausländische Erträge folgen anderen Regeln (Doppelbesteuerungsabkommen)

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer?+

35 % auf Zinsen und Dividenden aus Schweizer Quellen. Sie wird direkt bei der Auszahlung abgezogen, sodass nur der Nettobetrag auf dem Konto ankommt.

Bekomme ich die Verrechnungssteuer automatisch zurück?+

Nur wenn du die Erträge in der Steuererklärung deklarierst. Ohne Deklaration erfolgt keine Rückerstattung – die Steuer bleibt dann definitiv beim Bund.

Wie lange kann ich die Rückerstattung verlangen?+

Drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag fällig wurde. Danach ist der Anspruch verwirkt.

Lohnt sich die Deklaration auch bei kleinen Zinsen?+

Ja – erstens ist sie Pflicht, zweitens summieren sich mehrere Konten. Und eine unvollständige Deklaration kann bei einer Prüfung deutlich teurer werden als der Ertrag selbst.

Wie prüfe ich meine Vorsorgelücke?+

Über den Vorsorgeausweis der Pensionskasse und den kostenlosen AHV-Kontoauszug. Zusammen ergeben sie in zwanzig Minuten ein realistisches Bild.

Wie oft soll ich meinen AHV-Kontoauszug prüfen?+

Alle fünf Jahre – das ist genau die Frist, innerhalb derer sich eine entdeckte Beitragslücke noch schliessen lässt.

Wie viel dürfen Selbstständige in die 3a einzahlen?+

20 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer höheren Obergrenze als bei Angestellten mit Pensionskasse.

Was ist die Verrechnungssteuer?+

Eine Sicherungssteuer von 35 % auf Zinsen und Dividenden. Die Bank zieht sie automatisch ab; du bekommst sie vollständig zurück, wenn du die Erträge in der Steuererklärung deklarierst.

Auf was fällt die Verrechnungssteuer an?+

Auf Zinsen von Bankguthaben, auf Dividenden schweizerischer Gesellschaften und auf Erträge schweizerischer Fonds. Nicht auf Kursgewinne.

Was passiert, wenn ich die Erträge nicht deklariere?+

Dann bleibt die Verrechnungssteuer beim Bund – das ist der Zweck der Konstruktion. Die Einkommenssteuer auf den Erträgen bleibt daneben geschuldet.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.