Warum es diese Steuer gibt
Sie ist keine Belastung, sondern eine Sicherung. Der Bund zieht die Steuer an der Quelle ab und gibt sie nur demjenigen zurück, der den Ertrag korrekt deklariert. Wer schweigt, bezahlt – das ist die Konstruktion.
Für ehrliche Steuerzahlende ist sie deshalb wirtschaftlich neutral, kostet aber Liquidität: Das Geld liegt bis zur Veranlagung beim Bund, also gut ein Jahr. Bei CHF 2'000 Dividenden sind das CHF 700, die vorübergehend fehlen.
So holst du sie zurück
Der Weg führt ausschliesslich über die ordentliche Steuererklärung:
- Alle Erträge im Wertschriftenverzeichnis deklarieren – auch Kleinstbeträge.
- Die Bankbelege beilegen oder das Steuerverzeichnis der Bank verwenden.
- Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Verrechnung mit der Steuerrechnung.
- Bei Wohnsitz im Ausland gilt ein separates Verfahren nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Verjährung ist der teure Teil
Der Anspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag fällig wurde. Wer eine Steuererklärung mehrere Jahre nicht eingereicht hat, verliert damit nicht nur den Abzug, sondern auch dieses Geld – und zwar unwiderruflich.
Zweiter häufiger Verlustgrund: vergessene Konten. Ein altes Sparkonto bei einer Zweitbank, ein Depot aus einer früheren Anstellung, ein Konto der Kinder. Jedes davon produziert Verrechnungssteuer, die niemand zurückfordert.
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Wo die Lücke entsteht
Zwischen den rund 60 Prozent des letzten Lohns aus AHV und Pensionskasse und dem gewohnten Lebensstandard. Verschärft wird sie bei Teilzeit, nach Erwerbspausen und bei Selbstständigen ohne Pensionskasse.
Prüfen lässt sie sich in zwanzig Minuten: Vorsorgeausweis der Pensionskasse und AHV-Kontoauszug, beide kostenlos erhältlich. Zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
AHV-Lücken früh erkennen
Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre rückwirkend – wer eine ältere Lücke entdeckt, kann nichts mehr tun.
Der Kontoauszug ist bei der Ausgleichskasse kostenlos erhältlich. Ihn alle fünf Jahre zu prüfen ist kein willkürlicher Rhythmus, sondern genau die Frist, innerhalb derer eine Lücke noch schliessbar ist.
Die grosse Säule 3a für Selbstständige
Wer keiner Pensionskasse angehört, darf 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen – bis zu einer deutlich höheren Obergrenze als bei Angestellten.
Das ist bei Selbstständigen oft das wichtigste Vorsorgeinstrument überhaupt, weil die zweite Säule fehlt.
Was die Verrechnungssteuer ist – und warum es sie gibt
Kurz: Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer von 35 % auf Kapitalerträgen. Deine Bank zieht sie automatisch von Zinsen und Dividenden ab und liefert sie an den Bund. Du bekommst also nicht die vollen Zinsen ausbezahlt, sondern 65 % davon.
Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern ein Pfand. Der Bund behält das Geld so lange, bis du die zugrunde liegenden Erträge in der Steuererklärung deklarierst. Tust du das, bekommst du die vollen 35 % zurück. Tust du es nicht, bleibt das Geld beim Bund – und genau das ist der Zweck der Konstruktion.
Praktisch heisst das: Wer seine Zinsen ehrlich deklariert, zahlt am Ende keine Verrechnungssteuer. Wer sie verschweigt, zahlt sie – zusätzlich zur Einkommenssteuer, die trotzdem geschuldet bleibt, wenn es auffliegt.
- Satz: 35 % auf Zinsen und Dividenden
- Wird von der Bank automatisch abgezogen, nicht von dir überwiesen
- Sicherungssteuer, keine definitive Belastung
- Volle Rückerstattung bei korrekter Deklaration
Wann sie anfällt – und wann nicht
Sie fällt auf Zinsen von Bankguthaben, auf Dividenden schweizerischer Gesellschaften und auf Erträge schweizerischer Fonds an. Nicht betroffen sind Kursgewinne, ausländische Dividenden (dort greifen andere Mechanismen) und Kontozinsen unterhalb einer Bagatellgrenze, die viele Banken gar nicht erst abrechnen.
Für die meisten Privathaushalte ist der Betrag klein, weil die Kontozinsen klein sind. Bemerkbar wird er bei grösseren Sparguthaben, bei Aktien mit Schweizer Dividenden und bei Fonds. Wer das dritte Jahr in Folge Zinsen deklariert und sich fragt, wo der Rest geblieben ist, hat hier die Antwort.
- Zinsen auf Bankguthaben, Schweizer Dividenden, Schweizer Fondserträge
- Nicht auf Kursgewinne
- Bagatellgrenze: kleine Kontozinsen werden oft gar nicht belastet
- Ausländische Erträge folgen anderen Regeln (Doppelbesteuerungsabkommen)
