Warum es diese Steuer gibt
Sie ist keine Belastung, sondern eine Sicherung. Der Bund zieht die Steuer an der Quelle ab und gibt sie nur demjenigen zurück, der den Ertrag korrekt deklariert. Wer schweigt, bezahlt – das ist die Konstruktion.
Für ehrliche Steuerzahlende ist sie deshalb wirtschaftlich neutral, kostet aber Liquidität: Das Geld liegt bis zur Veranlagung beim Bund, also gut ein Jahr. Bei CHF 2'000 Dividenden sind das CHF 700, die vorübergehend fehlen.
So holst du sie zurück
Der Weg führt ausschliesslich über die ordentliche Steuererklärung:
- Alle Erträge im Wertschriftenverzeichnis deklarieren – auch Kleinstbeträge.
- Die Bankbelege beilegen oder das Steuerverzeichnis der Bank verwenden.
- Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Verrechnung mit der Steuerrechnung.
- Bei Wohnsitz im Ausland gilt ein separates Verfahren nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Verjährung ist der teure Teil
Der Anspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag fällig wurde. Wer eine Steuererklärung mehrere Jahre nicht eingereicht hat, verliert damit nicht nur den Abzug, sondern auch dieses Geld – und zwar unwiderruflich.
Zweiter häufiger Verlustgrund: vergessene Konten. Ein altes Sparkonto bei einer Zweitbank, ein Depot aus einer früheren Anstellung, ein Konto der Kinder. Jedes davon produziert Verrechnungssteuer, die niemand zurückfordert.
In BudgetHub entsteht dein Steuerdossier übers Jahr statt im Januar: Belege ablegen, Abzüge sammeln, Fristen im Blick. Sieh dir den Bereich «Steuern» an.
Der Koordinationsabzug bei Teilzeit
Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und der ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil weg als bei einem vollen.
Prüfenswert ist, ob die eigene Kasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.
Die Säule 3a im Jahresablauf
Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein – nicht überwiesen, gutgeschrieben. Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und der Abzug für das alte Jahr ist verloren.
Rechnerisch besser ist ohnehin der Januar: Das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kauft ein monatlicher Dauerauftrag über das Jahr verteilt ein.
Der Pensionskassen-Einkauf und seine Frist
Freiwillige Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das Potenzial steht auf dem Vorsorgeausweis und entsteht nach Lohnsprüngen, Erwerbspausen oder einem Zuzug aus dem Ausland.
Die Falle: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf macht dessen Steuerabzug rückwirkend zunichte.
Was die Verrechnungssteuer ist – und warum es sie gibt
Kurz: Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer von 35 % auf Kapitalerträgen. Deine Bank zieht sie automatisch von Zinsen und Dividenden ab und liefert sie an den Bund. Du bekommst also nicht die vollen Zinsen ausbezahlt, sondern 65 % davon.
Sie ist keine zusätzliche Steuer, sondern ein Pfand. Der Bund behält das Geld so lange, bis du die zugrunde liegenden Erträge in der Steuererklärung deklarierst. Tust du das, bekommst du die vollen 35 % zurück. Tust du es nicht, bleibt das Geld beim Bund – und genau das ist der Zweck der Konstruktion.
Praktisch heisst das: Wer seine Zinsen ehrlich deklariert, zahlt am Ende keine Verrechnungssteuer. Wer sie verschweigt, zahlt sie – zusätzlich zur Einkommenssteuer, die trotzdem geschuldet bleibt, wenn es auffliegt.
- Satz: 35 % auf Zinsen und Dividenden
- Wird von der Bank automatisch abgezogen, nicht von dir überwiesen
- Sicherungssteuer, keine definitive Belastung
- Volle Rückerstattung bei korrekter Deklaration
Wann sie anfällt – und wann nicht
Sie fällt auf Zinsen von Bankguthaben, auf Dividenden schweizerischer Gesellschaften und auf Erträge schweizerischer Fonds an. Nicht betroffen sind Kursgewinne, ausländische Dividenden (dort greifen andere Mechanismen) und Kontozinsen unterhalb einer Bagatellgrenze, die viele Banken gar nicht erst abrechnen.
Für die meisten Privathaushalte ist der Betrag klein, weil die Kontozinsen klein sind. Bemerkbar wird er bei grösseren Sparguthaben, bei Aktien mit Schweizer Dividenden und bei Fonds. Wer das dritte Jahr in Folge Zinsen deklariert und sich fragt, wo der Rest geblieben ist, hat hier die Antwort.
- Zinsen auf Bankguthaben, Schweizer Dividenden, Schweizer Fondserträge
- Nicht auf Kursgewinne
- Bagatellgrenze: kleine Kontozinsen werden oft gar nicht belastet
- Ausländische Erträge folgen anderen Regeln (Doppelbesteuerungsabkommen)
