Kurz beantwortet
Die Vermögenssteuer erheben Kantone und Gemeinden (der Bund nicht) auf dem Reinvermögen per 31. Dezember: Konten, Wertschriften, Immobilien (zum Steuerwert), Autos – abzüglich aller Schulden (Hypothek, Kredite). Freibeträge und Tarife unterscheiden sich stark je Kanton; für die meisten Haushalte bleibt die Belastung moderat.
Legale Optimierung
Der wirksamste Hebel ist die Säule 3a: Guthaben in der 3a sind während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit. Ebenfalls relevant: Schulden vollständig deklarieren (sie reduzieren das steuerbare Vermögen) und den korrekten Steuerwert von Immobilien verwenden statt des Marktwerts.
Stichtag-Wissen
Massgebend ist der 31. Dezember. Grosse Ausgaben oder 3a-Einzahlungen vor Jahresende senken das steuerbare Vermögen des laufenden Jahres.
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