Kurz beantwortet
Die Vermögenssteuer erheben Kantone und Gemeinden (der Bund nicht) auf dem Reinvermögen per 31. Dezember: Konten, Wertschriften, Immobilien (zum Steuerwert), Autos – abzüglich aller Schulden (Hypothek, Kredite). Freibeträge und Tarife unterscheiden sich stark je Kanton; für die meisten Haushalte bleibt die Belastung moderat.
Legale Optimierung
Der wirksamste Hebel ist die Säule 3a: Guthaben in der 3a sind während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit. Ebenfalls relevant: Schulden vollständig deklarieren (sie reduzieren das steuerbare Vermögen) und den korrekten Steuerwert von Immobilien verwenden statt des Marktwerts.
Stichtag-Wissen
Massgebend ist der 31. Dezember. Grosse Ausgaben oder 3a-Einzahlungen vor Jahresende senken das steuerbare Vermögen des laufenden Jahres.
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Was dazuzählt und was nicht
Massgebend ist immer der Stand per 31. Dezember:
- Dazu: Bank- und Postkonten, Wertschriften, Kryptowährungen, Fahrzeuge, Liegenschaften zum Steuerwert, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen.
- Abziehbar: sämtliche Schulden, insbesondere Hypotheken und Konsumkredite.
- Nicht dazu: Säule-3a- und Pensionskassenguthaben während der Laufzeit, Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände.
Die Grössenordnung
Die Sätze sind tief, meist im Promillebereich, steigen aber mit dem Vermögen. Bei CHF 500'000 Nettovermögen liegt die jährliche Belastung je nach Kanton grob zwischen CHF 500 und 2'500. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.
Was zum steuerbaren Vermögen zählt
Erfasst wird das Reinvermögen per 31. Dezember – also Vermögen abzüglich Schulden:
- Bank- und Postkonten, Bargeld über einem Bagatellbetrag
- Wertschriften und Fondsanteile zum Steuerwert
- Kryptowährungen zum Jahresendkurs
- Liegenschaften zum kantonalen Steuerwert
- Motorfahrzeuge zum Verkehrswert, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert
- Nicht dazu: Säule-3a-Guthaben und Pensionskassenvermögen während der Laufzeit
Warum die Belastung tiefer ausfällt als befürchtet
Die Vermögenssteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer – der Bund erhebt keine. Die Sätze bewegen sich im Promillebereich, und alle Kantone kennen Freibeträge, die je nach Zivilstand und Kinderzahl variieren.
Bei einem Reinvermögen von CHF 200'000 liegt die jährliche Belastung je nach Wohnort häufig im niedrigen dreistelligen Bereich. Der grössere Effekt entsteht meist über die Einkommenssteuer auf den Vermögenserträgen, nicht über die Vermögenssteuer selbst.
Schulden mindern das Vermögen
Hypotheken, Konsumkredite und andere Schulden werden vom Bruttovermögen abgezogen. Das ist der Grund, warum Wohneigentum trotz hohem Steuerwert oft zu geringer Vermögenssteuer führt: Die Hypothek steht dagegen.
Wichtig ist die vollständige Deklaration beider Seiten. Wer eine Schuld vergisst, versteuert zu viel Vermögen – und wer die zugehörigen Schuldzinsen vergisst, verschenkt zusätzlich einen Einkommensabzug.
Stichtag und unterjährige Änderungen
Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember. Wer im November eine grössere Anschaffung tätigt, senkt damit das steuerbare Vermögen – wer im Januar kauft, erst ein Jahr später.
Das ist keine Aufforderung zu Verschiebungen um ihrer selbst willen. Bei ohnehin geplanten grösseren Käufen ist der Zeitpunkt aber ein Faktor, den man kennen sollte.
