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Familie & Steuern

Kinderbetreuungskosten abziehen: Kita, Hort, Tagi

Kurz beantwortet: Bei der Bundessteuer kannst du 2026 bis CHF 25’800 pro Kind für die Drittbetreuung abziehen – Kita, Hort, Tagesfamilie oder Mittagstisch –, solange das Kind unter 14 ist und die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nötig ist. Die Kantone setzen eigene, oft tiefere Höchstbeträge. 2027 steigt der Bundesabzug auf CHF 25’900.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wer den Abzug machen darf

Kurz: Abziehbar sind die nachgewiesenen Kosten für die Betreuung durch Dritte, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Das Kind ist unter 14 Jahre alt, es lebt im selben Haushalt, und die Betreuung steht in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der Eltern.

Bei Ehepaaren müssen in der Regel beide erwerbstätig, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sein. Betreut ein Elternteil die Kinder ohnehin zu Hause, gibt es für zusätzliche Betreuung keinen Abzug. Bei Alleinerziehenden genügt die eigene Erwerbstätigkeit.

Was als Betreuungskosten zählt

Anerkannt werden Kita, Hort, Tagesschule, Tagesfamilie, Mittagstisch und eine bezahlte Nanny. Auch Betreuung durch Grosseltern oder Bekannte ist abziehbar, wenn sie tatsächlich bezahlt und belegt wird. Nicht abziehbar sind Verpflegungskosten, die über die Betreuung hinausgehen, Freizeitkurse wie Musik- oder Sportunterricht und Babysitting für den Ausgang.

Wichtig sind Belege: Rechnungen oder Jahresbestätigungen der Kita, bei privater Betreuung ein schriftlicher Vertrag und Zahlungsnachweise. Wer eine Nanny beschäftigt, rechnet zudem AHV-Beiträge ab – sonst wird der Abzug angezweifelt.

Bund und Kantone: grosse Unterschiede

EbeneHöchstabzug pro Kind 2026
Direkte BundessteuerCHF 25’800
Direkte Bundessteuer 2027CHF 25’900
Kantone (Steuermäppchen 2025)rund CHF 6’000 bis knapp CHF 27’000

Der Bund hat den Abzug in den letzten Jahren deutlich erhöht, viele Kantone liegen tiefer. Für die Kantons- und Gemeindesteuer gilt der kantonale Höchstbetrag, für die Bundessteuer der Bundeswert – die Steuersoftware rechnet beide getrennt.

Subventionen zuerst abziehen

Abziehbar sind nur die Kosten, die du selbst trägst. Gemeindebeiträge, Betreuungsgutscheine oder Beiträge des Arbeitgebers ziehst du vorher ab. Ein Beispiel: Die Kita kostet 24’000 Franken im Jahr, die Gemeinde übernimmt 6’000 Franken über Betreuungsgutscheine – abziehbar sind 18’000 Franken.

Werden Kinderzulagen bezahlt, ändern sie am Abzug nichts: Sie sind Einkommen und werden versteuert, die Betreuungskosten bleiben abziehbar.

Rechenbeispiel für eine Familie

Eine Familie zahlt für zwei Kinder nach Abzug der Gemeindebeiträge 15’000 und 9’000 Franken Kita-Kosten. Bei der Bundessteuer sind beide Beträge voll abziehbar, weil sie unter CHF 25’800 pro Kind liegen. Bei der Kantonssteuer gilt der kantonale Höchstbetrag: Liegt er bei 10’000 Franken, sind dort 10’000 und 9’000 Franken abziehbar.

Bei einem kombinierten Grenzsteuersatz von 25 % spart die Familie mit den Abzügen mehrere tausend Franken. Wer die Belege nicht sammelt, verschenkt diesen Betrag – die Steuerverwaltung erhält die Kita-Rechnungen nicht automatisch.

Getrennte Eltern und Wechselmodell

Leben die Eltern getrennt, kann grundsätzlich der Elternteil abziehen, der die Betreuungskosten bezahlt und bei dem das Kind lebt. Bei alternierender Obhut teilen die Kantone den Abzug je nach Praxis hälftig oder nach den tatsächlich getragenen Kosten auf. Haltet in der Elternvereinbarung fest, wer welche Rechnung bezahlt – das erspart später Rückfragen der Steuerverwaltung.

Zum Jahresende: Belege und Budget

Kitas stellen meist im Januar eine Jahresbestätigung aus. Prüfe, ob sie mit deinen Zahlungen übereinstimmt – Monate mit Ferienabzug oder Zusatztagen gehen gern vergessen. Bezahlst du die Dezemberrechnung erst im Januar, gehört sie ins neue Steuerjahr.

Betreuungskosten sind für viele Familien nach der Miete der grösste Posten. In BudgetHub legst du sie als eigene Kategorie an und siehst am Jahresende die Summe für die Steuererklärung. Was ein Kind insgesamt kostet, zeigt der Kinderkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Kita-Kosten kann ich 2026 abziehen?+

Bei der Bundessteuer bis CHF 25’800 pro Kind. Der kantonale Abzug ist eigenständig geregelt und oft tiefer.

Bis zu welchem Alter des Kindes gilt der Abzug?+

Bis das Kind 14 Jahre alt ist. Für ältere Kinder gibt es keinen Betreuungskostenabzug, der allgemeine Kinderabzug bleibt.

Kann ich bezahlte Grosseltern abziehen?+

Ja, wenn die Betreuung tatsächlich entschädigt und belegt ist. Unentgeltliche Hilfe ist nicht abziehbar.

Muss ich beide erwerbstätig sein?+

Bei Ehepaaren in der Regel ja – oder in Ausbildung beziehungsweise erwerbsunfähig. Alleinerziehende können den Abzug mit der eigenen Erwerbstätigkeit geltend machen.

Werden Subventionen vom Abzug abgezogen?+

Ja. Abziehbar ist nur, was du selbst bezahlst. Betreuungsgutscheine und Gemeindebeiträge werden vorher abgezogen.

Was ändert sich 2027?+

Der Bund erhöht den Höchstabzug auf CHF 25’900 pro Kind. Die Kantone passen ihre Werte nach eigenem Rhythmus an.

Sind Kosten für den Mittagstisch abziehbar?+

Der Betreuungsanteil ja, die reinen Verpflegungskosten nicht. Viele Anbieter weisen die beiden Anteile auf der Jahresbestätigung getrennt aus.

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