Kurz beantwortet
Eltern profitieren von drei Abzügen: dem allgemeinen Kinderabzug (Bund: CHF 6'800 pro Kind), dem Abzug für Fremdbetreuungskosten (Bund: bis CHF 25'800 pro Kind unter 14, effektive Kosten) und einem erhöhten Versicherungsabzug pro Kind. Die Kantone kennen jeweils eigene Ansätze – oft zusätzlich Ausbildungszulagen-Regelungen.
Fremdbetreuung richtig abziehen
Abziehbar sind effektive, belegte Kosten für Kita, Tagesfamilie, Hort oder Mittagstisch – wenn beide Eltern arbeiten, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sind. Nicht abziehbar: Betreuung durch den anderen Elternteil oder unbezahlte Grosseltern-Hilfe.
Volljährige Kinder in Ausbildung
Für Kinder in Erstausbildung gibt es den Kinderabzug meist weiter, solange du für den Unterhalt aufkommst – kantonal unterschiedlich geregelt. Unterhaltszahlungen an das Kind selbst sind eine eigene Kategorie.
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