Familie

Kinderabzüge: Was Eltern von den Steuern abziehen können

Kinderabzug, Fremdbetreuungsabzug und Versicherungsabzug pro Kind – die drei Hebel für Familien, korrekt kombiniert.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Eltern profitieren von drei Abzügen: dem allgemeinen Kinderabzug (Bund: CHF 6'800 pro Kind), dem Abzug für Fremdbetreuungskosten (Bund: bis CHF 25'800 pro Kind unter 14, effektive Kosten) und einem erhöhten Versicherungsabzug pro Kind. Die Kantone kennen jeweils eigene Ansätze – oft zusätzlich Ausbildungszulagen-Regelungen.

Fremdbetreuung richtig abziehen

Abziehbar sind effektive, belegte Kosten für Kita, Tagesfamilie, Hort oder Mittagstisch – wenn beide Eltern arbeiten, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sind. Nicht abziehbar: Betreuung durch den anderen Elternteil oder unbezahlte Grosseltern-Hilfe.

Volljährige Kinder in Ausbildung

Für Kinder in Erstausbildung gibt es den Kinderabzug meist weiter, solange du für den Unterhalt aufkommst – kantonal unterschiedlich geregelt. Unterhaltszahlungen an das Kind selbst sind eine eigene Kategorie.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderabzug?+

Beim Bund CHF 6'800 pro Kind; kantonal gelten eigene, teils deutlich abweichende Beträge.

Können wir Kita-Kosten voll abziehen?+

Effektive Kosten bis CHF 25'800 pro Kind (Bund, unter 14 Jahren), sofern die Betreuung wegen Erwerbstätigkeit nötig ist. Kantonal gelten eigene Limiten.

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