Warum es den Abzug gibt
Kurz: Ehepaare werden gemeinsam besteuert. Ohne Ausgleich würde das zweite Einkommen in der höheren Progressionsstufe des ersten landen und wäre stärker belastet, als wenn die Person allein lebte. Der Zweitverdienerabzug mildert diesen Effekt und soll die Erwerbstätigkeit beider Partner nicht bestrafen.
Er gilt für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, die in ungetrennter Ehe leben und beide ein Erwerbseinkommen haben – als Angestellte oder selbständig. Konkubinatspaare werden einzeln besteuert und brauchen den Abzug nicht.
Die Berechnung beim Bund
| Tieferes Erwerbseinkommen | Abzug Bund | Regel |
|---|---|---|
| CHF 6’000 | CHF 6’000 | höchstens das Einkommen |
| CHF 12’000 | CHF 8’600 | Mindestabzug |
| CHF 22’000 | CHF 11’000 | 50 % |
| CHF 40’000 | CHF 14’100 | Höchstabzug |
Massgebend ist das Erwerbseinkommen nach Abzug der Berufskosten und der Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und die berufliche Vorsorge. Ein Renteneinkommen oder Vermögensertrag zählt nicht als Erwerbseinkommen.
Kantone mit eigenen Modellen
Die Kantone regeln den Ausgleich für Ehepaare selbst. Manche kennen ebenfalls einen Zweitverdienerabzug – als festen Betrag, als Prozentsatz oder mit eigener Ober- und Untergrenze –, andere setzen auf Splitting: Das gemeinsame Einkommen wird zu einem tieferen Satz besteuert, als es allein ergäbe.
Für deine Erklärung heisst das: Die Steuersoftware berechnet den Zweitverdienerabzug für Bund und Kanton getrennt. Wer die Wirkung von Mehr- oder Wenigerarbeit abschätzen will, rechnet beide Ebenen mit dem kantonalen Steuerrechner.
Lohnt sich ein höheres Pensum?
Beim Entscheid, das Pensum zu erhöhen, zählt nicht nur die Steuer. Mehrlohn erhöht auch die AHV-Beiträge, kann die Prämienverbilligung oder Kita-Subventionen senken und verändert die Betreuungskosten. Der Zweitverdienerabzug steigt bis zum Höchstbetrag mit, danach nicht mehr.
Rechne deshalb das verfügbare Einkommen nach allen Effekten: Mehrlohn minus Steuern, Abgaben und zusätzliche Betreuung. In BudgetHub legst du dafür ein Szenario an. Mehr zu den Kinderkosten unter Kinderbetreuungskosten abziehen.
Selbständiger Partner, Rente, Arbeitslosigkeit
Ist ein Partner selbständig erwerbend, zählt dessen Reingewinn als Erwerbseinkommen. Bei Taggeldern der Arbeitslosenversicherung, der Mutterschaftsentschädigung oder der Unfallversicherung gilt der Ersatz als Erwerbseinkommen, weil er den Lohn ersetzt. Renten der AHV oder der Pensionskasse zählen dagegen nicht.
Fällt ein Partner während des Jahres aus dem Erwerbsleben, wird der Abzug auf Basis des tatsächlich erzielten Erwerbseinkommens berechnet. Wer im Sommer pensioniert wird, kann für das halbe Jahr mit Erwerbseinkommen also noch einen Zweitverdienerabzug geltend machen.
Rechenbeispiel für ein Paar
Sie verdient netto 85’000 Franken, er arbeitet 50 % und kommt auf 36’000 Franken Erwerbseinkommen nach Abzügen. Beim Bund beträgt der Zweitverdienerabzug 50 % von 36’000, also CHF 14’100. Erhöht er auf 70 % und verdient 50’400 Franken, wäre der Abzug rechnerisch 25’200 – er bleibt aber beim Höchstbetrag von CHF 14’100. Der Mehrlohn wird deshalb ab diesem Punkt voll zum gemeinsamen Grenzsteuersatz besteuert.
Häufige Missverständnisse
Der Abzug ist kein Bonus für Doppelverdiener, sondern ein Ausgleich der gemeinsamen Progression. Er macht die Ehe steuerlich nicht automatisch günstiger als das Konkubinat – bei zwei ähnlich hohen Einkommen kann die Heiratsstrafe bleiben.
Ebenso wenig gilt er für das Jahr der Heirat nur anteilig: Wer im Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr gemeinsam besteuert und erhält den vollen Abzug. Mehr unter Heirat im Dezember.
