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Familie & Steuern

Zweitverdienerabzug: so wird er berechnet

Kurz beantwortet: Verdienen beide Ehepartner, zieht der Bund 2026 50 % des tieferen Erwerbseinkommens ab, mindestens CHF 8’600 und höchstens CHF 14’100. Verdient die zweite Person weniger als CHF 8’600, ist der Abzug so hoch wie ihr Einkommen. Beispiel: Bei CHF 22’000 tieferem Einkommen beträgt er CHF 11’000.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Warum es den Abzug gibt

Kurz: Ehepaare werden gemeinsam besteuert. Ohne Ausgleich würde das zweite Einkommen in der höheren Progressionsstufe des ersten landen und wäre stärker belastet, als wenn die Person allein lebte. Der Zweitverdienerabzug mildert diesen Effekt und soll die Erwerbstätigkeit beider Partner nicht bestrafen.

Er gilt für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, die in ungetrennter Ehe leben und beide ein Erwerbseinkommen haben – als Angestellte oder selbständig. Konkubinatspaare werden einzeln besteuert und brauchen den Abzug nicht.

Die Berechnung beim Bund

Tieferes ErwerbseinkommenAbzug BundRegel
CHF 6’000CHF 6’000höchstens das Einkommen
CHF 12’000CHF 8’600Mindestabzug
CHF 22’000CHF 11’00050 %
CHF 40’000CHF 14’100Höchstabzug

Massgebend ist das Erwerbseinkommen nach Abzug der Berufskosten und der Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und die berufliche Vorsorge. Ein Renteneinkommen oder Vermögensertrag zählt nicht als Erwerbseinkommen.

Kantone mit eigenen Modellen

Die Kantone regeln den Ausgleich für Ehepaare selbst. Manche kennen ebenfalls einen Zweitverdienerabzug – als festen Betrag, als Prozentsatz oder mit eigener Ober- und Untergrenze –, andere setzen auf Splitting: Das gemeinsame Einkommen wird zu einem tieferen Satz besteuert, als es allein ergäbe.

Für deine Erklärung heisst das: Die Steuersoftware berechnet den Zweitverdienerabzug für Bund und Kanton getrennt. Wer die Wirkung von Mehr- oder Wenigerarbeit abschätzen will, rechnet beide Ebenen mit dem kantonalen Steuerrechner.

Lohnt sich ein höheres Pensum?

Beim Entscheid, das Pensum zu erhöhen, zählt nicht nur die Steuer. Mehrlohn erhöht auch die AHV-Beiträge, kann die Prämienverbilligung oder Kita-Subventionen senken und verändert die Betreuungskosten. Der Zweitverdienerabzug steigt bis zum Höchstbetrag mit, danach nicht mehr.

Rechne deshalb das verfügbare Einkommen nach allen Effekten: Mehrlohn minus Steuern, Abgaben und zusätzliche Betreuung. In BudgetHub legst du dafür ein Szenario an. Mehr zu den Kinderkosten unter Kinderbetreuungskosten abziehen.

Selbständiger Partner, Rente, Arbeitslosigkeit

Ist ein Partner selbständig erwerbend, zählt dessen Reingewinn als Erwerbseinkommen. Bei Taggeldern der Arbeitslosenversicherung, der Mutterschaftsentschädigung oder der Unfallversicherung gilt der Ersatz als Erwerbseinkommen, weil er den Lohn ersetzt. Renten der AHV oder der Pensionskasse zählen dagegen nicht.

Fällt ein Partner während des Jahres aus dem Erwerbsleben, wird der Abzug auf Basis des tatsächlich erzielten Erwerbseinkommens berechnet. Wer im Sommer pensioniert wird, kann für das halbe Jahr mit Erwerbseinkommen also noch einen Zweitverdienerabzug geltend machen.

Rechenbeispiel für ein Paar

Sie verdient netto 85’000 Franken, er arbeitet 50 % und kommt auf 36’000 Franken Erwerbseinkommen nach Abzügen. Beim Bund beträgt der Zweitverdienerabzug 50 % von 36’000, also CHF 14’100. Erhöht er auf 70 % und verdient 50’400 Franken, wäre der Abzug rechnerisch 25’200 – er bleibt aber beim Höchstbetrag von CHF 14’100. Der Mehrlohn wird deshalb ab diesem Punkt voll zum gemeinsamen Grenzsteuersatz besteuert.

Häufige Missverständnisse

Der Abzug ist kein Bonus für Doppelverdiener, sondern ein Ausgleich der gemeinsamen Progression. Er macht die Ehe steuerlich nicht automatisch günstiger als das Konkubinat – bei zwei ähnlich hohen Einkommen kann die Heiratsstrafe bleiben.

Ebenso wenig gilt er für das Jahr der Heirat nur anteilig: Wer im Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr gemeinsam besteuert und erhält den vollen Abzug. Mehr unter Heirat im Dezember.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zweitverdienerabzug 2026?+

Beim Bund 50 % des tieferen Erwerbseinkommens, mindestens CHF 8’600, höchstens CHF 14’100.

Was gilt, wenn die zweite Person weniger als CHF 8’600 verdient?+

Dann ist der Abzug so hoch wie das tiefere Erwerbseinkommen selbst. Er kann nicht höher sein als das Einkommen.

Gilt der Abzug für Konkubinatspaare?+

Nein. Konkubinatspaare werden einzeln besteuert; eine gemeinsame Progression entsteht gar nicht.

Zählt eine Rente als Erwerbseinkommen?+

Nein. Massgebend ist nur das Erwerbseinkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit.

Haben die Kantone denselben Abzug?+

Nicht unbedingt. Die Kantone haben eigene Abzüge oder Splitting-Modelle. Die Steuersoftware berechnet beide Ebenen getrennt.

Bekomme ich den Abzug im Heiratsjahr voll?+

Ja. Ehepaare werden für das ganze Heiratsjahr gemeinsam besteuert, der Abzug gilt für das ganze Jahr.

Zählt Arbeitslosengeld für den Zweitverdienerabzug?+

Ja. Taggelder der Arbeitslosen-, Unfall- oder Mutterschaftsversicherung ersetzen Lohn und gelten deshalb als Erwerbseinkommen.

Lohnt sich ein höheres Pensum trotz Progression?+

Meist ja, weil vom Mehrlohn netto mehr bleibt als die zusätzliche Steuer. Rechne aber Betreuungskosten und allfällige tiefere Prämienverbilligung mit, bevor du entscheidest.

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