Familie

Heiraten und Steuern: Verheiratet vs. Konkubinat

Gemeinsame Veranlagung kann die Progression erhöhen («Heiratsstrafe») oder senken – je nach Einkommensverteilung. Die Logik dahinter, ehrlich erklärt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Ehepaare werden gemeinsam veranlagt: Beide Einkommen werden addiert, dafür gelten mildere Tarife (Verheiratetentarif/Splitting je nach Kanton). Verdienen beide ähnlich viel und gut, steigt die Progression oft – die berühmte «Heiratsstrafe» bei der Bundessteuer. Bei ungleicher Einkommensverteilung wirkt die gemeinsame Veranlagung dagegen oft entlastend.

Was du konkret tun kannst

Ändern lässt sich der Zivilstand-Effekt kaum – aber optimieren: Beide zahlen je in die eigene Säule 3a ein (doppelter Abzug), Zweitverdienerabzug nutzen (Bund), und Einkäufe in die Pensionskasse gezielt in Jahren mit hoher Progression tätigen.

Konkubinat: getrennt veranlagt

Konkubinatspaare füllen zwei Erklärungen aus. Kinderabzüge und Betreuungskosten werden aufgeteilt bzw. dem Elternteil mit der elterlichen Sorge/dem höheren Unterhalt zugeordnet – die Details regeln die Kantone.

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Häufige Fragen

Zahlen Verheiratete immer mehr Steuern?+

Nein. Bei ungleichen Einkommen entlastet die gemeinsame Veranlagung oft. Die Mehrbelastung trifft vor allem Doppelverdiener-Paare mit zwei guten Einkommen – primär bei der direkten Bundessteuer.

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