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Familie

Heiraten und Steuern: Verheiratet vs. Konkubinat

Kurz beantwortet: Ehepaare werden gemeinsam veranlagt, Konkubinatspaare einzeln. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen führt die Zusammenrechnung zu höherer Progression – bei stark ungleichen Einkommen wirkt sie entlastend. Steuerlich gibt es also keine allgemein bessere Variante.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Kurz beantwortet

Ehepaare werden gemeinsam veranlagt: Beide Einkommen werden addiert, dafür gelten mildere Tarife (Verheiratetentarif/Splitting je nach Kanton). Verdienen beide ähnlich viel und gut, steigt die Progression oft – die berühmte «Heiratsstrafe» bei der Bundessteuer. Bei ungleicher Einkommensverteilung wirkt die gemeinsame Veranlagung dagegen oft entlastend.

Was du konkret tun kannst

Ändern lässt sich der Zivilstand-Effekt kaum – aber optimieren: Beide zahlen je in die eigene Säule 3a ein (doppelter Abzug), Zweitverdienerabzug nutzen (Bund), und Einkäufe in die Pensionskasse gezielt in Jahren mit hoher Progression tätigen.

Konkubinat: getrennt veranlagt

Konkubinatspaare füllen zwei Erklärungen aus. Kinderabzüge und Betreuungskosten werden aufgeteilt bzw. dem Elternteil mit der elterlichen Sorge/dem höheren Unterhalt zugeordnet – die Details regeln die Kantone.

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Was jenseits der Steuern zählt

Die Ehe bringt Ansprüche, die im Konkubinat fehlen: gesetzliches Erbrecht, AHV-Hinterlassenenrente und den Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung. Diese Punkte sind langfristig meist gewichtiger als die jährliche Steuerdifferenz.

Konkubinatspaare können vieles davon vertraglich herstellen – Testament, Begünstigungserklärung bei der Pensionskasse, Vorsorgeauftrag. Automatisch geschieht es nicht.

Warum die Antwort vom Einkommensverhältnis abhängt

Ehepaare werden gemeinsam veranlagt: Die Einkommen werden zusammengerechnet und zum entsprechend höheren Progressionssatz besteuert. Zum Ausgleich gelten ein tieferer Tarif für Verheiratete und ein Zweiverdienerabzug.

Daraus folgt eine klare Logik: Bei stark unterschiedlichen Einkommen entlastet die Heirat, weil der Verheiratetentarif greift. Bei zwei ähnlich hohen Einkommen kann sie belasten, weil die Zusammenrechnung die Progression stärker treibt als die Entlastung sie mildert.

Was jenseits der Steuern zählt

Die Steuerfrage ist selten die wichtigste. Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht, Anspruch auf AHV-Hinterlassenenrente und den Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung – all das fehlt im Konkubinat vollständig.

Umgekehrt sind Konkubinatspartner in mehreren Kantonen erbschaftssteuerpflichtig wie Nichtverwandte, während Ehegatten überall befreit sind. Wer im Konkubinat lebt, sollte diese Lücken mit Testament, Begünstigungserklärung und Vorsorgeauftrag schliessen.

Der Plafond bei der AHV

Ein Punkt, der bei der Rechnung oft fehlt: Die AHV-Renten von Ehepaaren sind auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert. Zwei Konkubinatspartner erhalten dagegen je ihre volle Einzelrente – über den Ruhestand summiert sich das erheblich.

Damit dreht sich das Bild im Alter teilweise um. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.

Die Pensumsfrage ehrlich rechnen

Ein höheres Pensum bringt netto oft weniger als erwartet: Betreuungskosten steigen, einkommensabhängige Subventionen sinken, und die Progression greift beim Zweiteinkommen zum Grenzsteuersatz des Haushalts.

Die Rechnung gehört trotzdem um die Vorsorge ergänzt. Beitragsjahre und Sparbeiträge lassen sich später kaum nachholen – langfristig spricht das meist für das höhere Pensum, auch wenn der Monatseffekt klein ist.

Erziehungsgutschriften bei der AHV

Für jedes Jahr mit elterlicher Sorge für ein Kind unter 16 wird ein fiktives Einkommen bei der Rentenberechnung angerechnet – das Dreifache der jährlichen Mindestrente. Ein Antrag ist nicht nötig.

Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge sollte schriftlich vereinbart werden, wie geteilt wird. Diese Vereinbarung wird bei der Rentenanmeldung verlangt und ist Jahrzehnte später schwer zu rekonstruieren.

Sparen für Kinder

Ein Jugendsparkonto für kleine Beträge, für längere Horizonte auch Wertschriftenlösungen. Wichtiger als der Betrag ist der frühe Start – die Laufzeit wirkt stärker.

Die eigene Vorsorge hat allerdings Vorrang: Für die Ausbildung der Kinder gibt es Stipendien und Darlehen, für die eigene Altersvorsorge nicht.

Häufige Fragen

Zahlen Verheiratete immer mehr Steuern?+

Nein. Bei ungleichen Einkommen entlastet die gemeinsame Veranlagung oft. Die Mehrbelastung trifft vor allem Doppelverdiener-Paare mit zwei guten Einkommen – primär bei der direkten Bundessteuer.

Zahlen Verheiratete mehr Steuern?+

Bei zwei ähnlich hohen Einkommen häufig ja, wegen der gemeinsamen Veranlagung und der Progression. Bei stark ungleichen Einkommen wirkt die Ehe steuerlich meist entlastend.

Was ändert sich bei der Vorsorge?+

Die Ehe bringt AHV-Hinterlassenenrente, gesetzliches Erbrecht und den Vorsorgeausgleich bei Scheidung. Im Konkubinat müssen diese Punkte einzeln geregelt werden.

Lohnt sich Heiraten aus Steuergründen?+

Als alleiniger Grund selten – die Differenz kann in beide Richtungen gehen und bewegt sich bei mittleren Einkommen meist zwischen CHF 500 Mehrbelastung und CHF 2'000 Entlastung pro Jahr. Die vorsorge- und erbrechtlichen Unterschiede wiegen langfristig schwerer.

Zahlen Verheiratete mehr Steuern?+

Bei zwei ähnlich hohen Einkommen häufig ja, wegen der gemeinsamen Veranlagung. Bei stark unterschiedlichen Einkommen entlastet der Verheiratetentarif dagegen meist.

Was ist der AHV-Plafond?+

Die Renten von Ehepaaren sind auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt. Konkubinatspaare erhalten je die volle Einzelrente – im Alter ein spürbarer Unterschied.

Lohnt sich eine Pensumserhöhung mit Kindern?+

Kurzfristig oft weniger als erwartet, weil Betreuungskosten und Progression steigen. Langfristig meist ja, wegen der Vorsorgewirkung.

Muss ich Erziehungsgutschriften beantragen?+

Nein, sie werden bei der Rentenberechnung automatisch berücksichtigt. Teilungsvereinbarungen zwischen unverheirateten Eltern gehören aber aufbewahrt.

Soll ich für die Kinder oder für mich sparen?+

Zuerst Notgroschen und eigene Vorsorge. Für die Ausbildung gibt es Stipendien und Darlehen, für die Altersvorsorge nicht.

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