Kurz beantwortet
Ehepaare werden gemeinsam veranlagt: Beide Einkommen werden addiert, dafür gelten mildere Tarife (Verheiratetentarif/Splitting je nach Kanton). Verdienen beide ähnlich viel und gut, steigt die Progression oft – die berühmte «Heiratsstrafe» bei der Bundessteuer. Bei ungleicher Einkommensverteilung wirkt die gemeinsame Veranlagung dagegen oft entlastend.
Was du konkret tun kannst
Ändern lässt sich der Zivilstand-Effekt kaum – aber optimieren: Beide zahlen je in die eigene Säule 3a ein (doppelter Abzug), Zweitverdienerabzug nutzen (Bund), und Einkäufe in die Pensionskasse gezielt in Jahren mit hoher Progression tätigen.
Konkubinat: getrennt veranlagt
Konkubinatspaare füllen zwei Erklärungen aus. Kinderabzüge und Betreuungskosten werden aufgeteilt bzw. dem Elternteil mit der elterlichen Sorge/dem höheren Unterhalt zugeordnet – die Details regeln die Kantone.
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