Neu: Steuerdossier – Steuererklärung vorbereiten. Mehr erfahren →

Steuerrechnung

Provisorische Steuerrechnung anpassen: so geht's

Kurz beantwortet: Die provisorische Steuerrechnung beruht auf deiner letzten Veranlagung. Hat sich dein Einkommen verändert, lass sie anpassen – sonst droht eine Nachzahlung. Beispiel: CHF 12’000 mehr Lohn bei 25 % Grenzsteuersatz ergeben rund CHF 3’000 mehr Steuern, also etwa CHF 250 pro Monat, die du zurücklegen oder vorauszahlen solltest.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Warum die Rechnung oft nicht stimmt

Kurz: Die Steuerverwaltung kennt dein aktuelles Einkommen erst, wenn du die Steuererklärung eingereicht hast und sie veranlagt ist. Bis dahin stellt sie Rechnungen auf Basis des letzten bekannten Jahres – bei Kantons- und Gemeindesteuern oft in Raten, bei der Bundessteuer in der Regel als eine Rechnung im Folgejahr.

Nach einer Lohnerhöhung, einem Bonus, einer Heirat oder einem Jobwechsel ist die provisorische Rechnung deshalb fast immer zu tief. Bei einer Lohnreduktion, Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder der Geburt eines Kindes ist sie zu hoch. In beiden Fällen lohnt es sich, aktiv zu werden.

Zu tief: Nachzahlung vermeiden

Ein Beispiel: Dein Bruttolohn steigt um CHF 12’000 pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % entstehen rund CHF 3’000 zusätzliche Steuern. Bezahlst du nur die provisorischen Raten, kommt dieser Betrag ein bis zwei Jahre später als Schlussrechnung – oft dann, wenn der Mehrlohn längst ins Budget eingeflossen ist.

Die Lösung ist eine monatliche Rückstellung von etwa CHF 250 auf ein separates Konto oder eine freiwillige Vorauszahlung an die Steuerverwaltung. Viele Kantone verzinsen Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins, auf Nachzahlungen fällt dagegen ein Ausgleichs- oder Verzugszins an. Wie die Rückstellung aufgebaut wird, erklärt Steuern monatlich zurücklegen.

Zu hoch: Raten senken lassen

Ist die Rechnung zu hoch, kannst du bei der Steuerverwaltung eine Anpassung verlangen. Die meisten Kantone bieten dafür ein Online-Formular oder eine Funktion im Steuerportal an. Du gibst das voraussichtliche Einkommen und die wichtigsten Abzüge an, die Raten werden neu berechnet.

Wichtig: Eine Senkung ist kein Erlass. Liegt deine Schätzung zu tief, zahlst du die Differenz später mit Zins nach. Schätze deshalb vorsichtig und rechne lieber mit etwas mehr Einkommen als mit zu wenig.

Fälligkeit und Zins

Die direkte Bundessteuer wird in der Regel am 1. März des Folgejahres fällig und ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Für Kantons- und Gemeindesteuern gelten kantonale Termine und Ratenpläne. Wer nach Ablauf der Zahlungsfrist bezahlt, schuldet Verzugszins; wer früher bezahlt, erhält in vielen Kantonen einen Vergütungszins.

Die Zinssätze legen Bund und Kantone jährlich fest. Sie liegen bei Vorauszahlungen teilweise über dem, was ein Sparkonto abwirft – eine Vorauszahlung kann deshalb die bessere Rückstellung sein, sofern du das Geld bis zur Fälligkeit nicht brauchst.

Wann sich eine Anpassung besonders lohnt

Eine Anpassung lohnt sich vor allem in Übergangsjahren: beim ersten Job nach der Ausbildung, nach der Geburt eines Kindes mit reduziertem Pensum, bei der Pensionierung und nach einem Umzug in einen anderen Kanton. In diesen Jahren weicht das Einkommen am stärksten vom Vorjahr ab – und die provisorische Rechnung entsprechend.

So planst du die Steuern im Budget

Die Faustregel: Steuern sind Fixkosten, die jährlich kommen. Teile die erwartete Jahressteuer durch zwölf und richte einen Dauerauftrag auf ein Steuerkonto ein, ab dem Monat, in dem der Lohn kommt. Ändert sich der Lohn, passt du den Dauerauftrag im gleichen Monat an – nicht erst, wenn die Schlussrechnung da ist.

In BudgetHub legst du die Steuerrückstellung als Fixkosten an und siehst bei jeder Lohnänderung sofort, ob sie noch passt. Wer quellenbesteuert ist, hat diese Sorge nur teilweise – siehe nachträgliche ordentliche Veranlagung.

Häufige Fragen

Muss ich die provisorische Steuerrechnung bezahlen?+

Ja. Sie ist eine Akontozahlung auf die definitive Steuer. Wer sie nicht bezahlt, schuldet nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszins.

Wie lasse ich die provisorische Rechnung anpassen?+

Über das Formular oder Portal der kantonalen Steuerverwaltung: voraussichtliches Einkommen und wichtigste Abzüge angeben, die Raten werden neu berechnet.

Was passiert, wenn ich zu wenig bezahlt habe?+

Mit der definitiven Veranlagung kommt eine Schlussrechnung über die Differenz, je nach Kanton mit Ausgleichs- oder Verzugszins.

Bekomme ich Zins, wenn ich zu viel bezahlt habe?+

Zu viel bezahlte Steuern werden zurückerstattet, in vielen Kantonen mit einem Vergütungszins. Die Sätze legt der Kanton jährlich fest.

Wann wird die Bundessteuer fällig?+

In der Regel am 1. März des Jahres nach der Steuerperiode, mit 30 Tagen Zahlungsfrist. Danach läuft Verzugszins.

Wie viel sollte ich nach einer Lohnerhöhung zurücklegen?+

Mehrlohn mal Grenzsteuersatz, geteilt durch zwölf. Bei CHF 12’000 mehr und 25 % sind es rund CHF 250 pro Monat.

Kann ich die provisorische Rechnung in Raten bezahlen?+

Viele Kantone stellen die Kantons- und Gemeindesteuern ohnehin in mehreren Raten. Für grössere Beträge kannst du zusätzlich einen Ratenplan beantragen; während der Ratenzahlung läuft in der Regel Zins.

Leg die Steuerrechnung monatlich zurück

Die Steuerrechnung ist selten eine Überraschung – sie kommt nur selten zum passenden Zeitpunkt. Mit einer monatlichen Rückstellung im Budget verliert sie ihren Schrecken.