Neues Einpersonen-Budget
Fixkosten verteilen sich neu – oft steigen die Pro-Kopf-Kosten. Plane vollständig neu.
Überblick verschafft Sicherheit
Gerade in unsicheren Phasen gibt ein klares Budget Halt.
In BudgetHub passt du dein Budget an die neue Situation an, statt es neu zu bauen – die bisherigen Zahlen bleiben als Vergleichsmassstab erhalten.
Finanzen entflechten
Nach einer Trennung müssen gemeinsame Konten und Daueraufträge getrennt und das Budget auf ein Einkommen neu aufgestellt werden. Fixkosten, die vorher geteilt wurden (Miete, Versicherungen), trägst du nun allein – ein neuer Notgroschen schafft Sicherheit.
Was sofort geregelt werden muss
Diese Punkte laufen sonst weiter, als wäre nichts geschehen:
- Daueraufträge und Lastschriften auf gemeinsamen Konten prüfen und anpassen.
- Krankenkasse: Adressänderung melden und Prämienverbilligung neu beantragen – die Bemessungsgrundlage hat sich geändert.
- Steuern: ab dem Trennungsjahr getrennte Veranlagung, oft mit anderem Tarif.
- Mietvertrag: Wer bleibt, wer geht, und wer haftet weiterhin?
- Versicherungen, die auf beide lauteten, neu aufsetzen.
Der Posten, der als Erstes geopfert wird
Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.
Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.
Rückstellungen tragen durch Übergänge
In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.
Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.
Vorsorge bei Erwerbspausen
Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.
Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.
Gemeinsame Verträge entflechten
Mietvertrag, Konten, Versicherungen, Abos und allfällige Kredite laufen weiter, bis sie aktiv geändert werden. Bei Solidarhaftung – etwa im gemeinsamen Mietvertrag – haftest du weiter für die ganze Summe.
Deshalb gehört die Entflechtung an den Anfang, nicht ans Ende. Ein Konto, das auf beide lautet, kann von jeder Person allein geleert werden.
Was am Trennungstag steuerlich passiert
Bei einer tatsächlichen Trennung werden beide für das gesamte laufende Steuerjahr getrennt veranlagt – nicht anteilig ab dem Trennungsdatum, sondern rückwirkend für das ganze Jahr. Das kann in beide Richtungen wirken: Wer bisher vom Splitting profitierte, zahlt mehr; wer den kleineren Lohn hatte, oft weniger.
Praktisch wichtig ist die Meldung an die Steuerbehörde. Bleibt sie aus, laufen die Akontorechnungen auf der alten Grundlage weiter, und die Korrektur kommt als Nachzahlung. Beide sollten das Trennungsdatum schriftlich melden und die Akontobeträge anpassen lassen.
Unterhaltszahlungen sind beim Zahlenden abziehbar und beim Empfangenden steuerbar – das gilt für Ehegattenunterhalt und für Kinderunterhalt bis zur Volljährigkeit. Wer die Steuerfolge nicht einrechnet, plant den Unterhalt auf beiden Seiten falsch.
Was in den ersten Tagen geregelt sein muss
Gemeinsame Konten mit Einzelunterschrift sollten sofort auf gemeinsame Verfügung umgestellt oder aufgeteilt werden – nicht aus Misstrauen, sondern weil sonst beide dauerhaft für Bezüge des anderen einstehen. Dasselbe gilt für Kreditkarten mit Zusatzkarte.
Die Prämienverbilligung ist neu zu beantragen: Sie richtet sich nach dem Haushalt, und der hat sich geändert. Wer als Paar keinen Anspruch hatte, hat ihn allein möglicherweise – besonders mit Kindern im Haushalt. Der Anspruch beginnt frühestens mit der Anmeldung.
Bei der beruflichen Vorsorge gilt: Das während der Ehe geäufnete Guthaben wird bei Scheidung hälftig geteilt, unabhängig davon, wer eingezahlt hat. Bei blosser Trennung geschieht noch nichts – bei langer Trennungsdauer wächst der später zu teilende Betrag also weiter.
