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Mietrecht

Wohnung kündigen: Fristen, Termine, Ersatzmieter

Kurz beantwortet: Eine Mietwohnung kündigst du mit mindestens drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin oder den im Vertrag genannten. Die Kündigung muss vor Fristbeginn beim Vermieter eintreffen. Willst du früher ausziehen, brauchst du einen zumutbaren Ersatzmieter – sonst zahlst du bei CHF 1’800 Miete bis zu CHF 5’400 für drei Monate doppelt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Frist und Termin

Kurz: Für Wohnungen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Gekündigt werden kann nur auf einen Termin – den im Mietvertrag vereinbarten oder, wenn keiner vereinbart ist, auf einen ortsüblichen Termin. Gibt es keinen Ortsgebrauch, gilt das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.

Häufige Termine sind Ende März, Ende Juni und Ende September; in einigen Kantonen und Städten ist das Ende jedes Monats ausser Dezember üblich. Der 31. Dezember ist vielerorts kein Kündigungstermin. Der Mietvertrag oder die kantonale Schlichtungsbehörde gibt Auskunft.

Die Kündigung richtig zustellen

Die Kündigung durch die Mieterin oder den Mieter muss schriftlich sein. Bei einer Familienwohnung, in der ein Ehepaar oder eingetragene Partner leben, braucht es die Unterschrift beider – sonst ist sie nichtig.

Entscheidend ist der Empfang: Die Kündigung muss beim Vermieter eingetroffen sein, bevor die Frist beginnt. Nimmt der Empfänger einen eingeschriebenen Brief nicht sofort entgegen, gilt er in der Regel schon an dem Tag als zugestellt, an dem er ihn auf der Post erstmals abholen könnte. Wer auf Ende Juni kündigt, schickt den Brief deshalb so ab, dass er spätestens Mitte März ankommt – mit Reserve.

Früher ausziehen mit Ersatzmieter

Willst du vor dem Termin ausziehen, kannst du einen Ersatzmieter vorschlagen. Er muss zahlungsfähig sein und bereit, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter ab, endet deine Zahlungspflicht trotzdem.

Ohne Ersatzmieter schuldest du die Miete bis zum ordentlichen Termin. Bei CHF 1’800 Miete und drei Monaten Überschneidung mit der neuen Wohnung sind das CHF 5’400 – ein Betrag, der in jedes Umzugsbudget gehört. Was ein Umzug sonst kostet, zeigt Umzugskosten Schweiz.

Wenn der Vermieter kündigt

Der Vermieter muss für die Kündigung ein amtliches Formular verwenden. Fehlt es, ist die Kündigung nichtig. Ist die Kündigung missbräuchlich oder bedeutet sie eine Härte, kannst du sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung verlangen.

Bei Sanierungen gelten besondere Regeln, siehe Sanierungskündigung. Die Schlichtungsverfahren sind kostenlos.

Übergabe und Kaution

Bei der Wohnungsübergabe hältst du den Zustand im Protokoll fest. Für normale Abnutzung haftest du nicht. Die Kaution von höchstens 3 Monatsmieten gibt die Bank frei, wenn Vermieter und Mieter zustimmen oder der Vermieter innert eines Jahres keine Forderung geltend macht. Mehr unter Mietkaution zurückbekommen.

Muster für die Kündigung

Eine Kündigung braucht keine Begründung. Sie enthält Name und Adresse, die genaue Bezeichnung der Wohnung, den Kündigungstermin, das Datum und die Unterschriften aller Mietenden – bei der Familienwohnung beider Ehegatten. Wer einen Ersatzmieter vorschlagen will, nennt ihn in einem separaten Schreiben mit Namen, Kontakt und Angaben zur Zahlungsfähigkeit.

Bitte im gleichen Brief um einen Termin für die Wohnungsabnahme und um Bestätigung des Eingangs. Bewahre eine Kopie und den Einschreibebeleg auf, bis die Kaution zurück ist.

Kündigung bei befristetem Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum. Vorher aussteigen kannst du nur mit einem zumutbaren Ersatzmieter oder einer Einigung mit dem Vermieter. Wird der Vertrag nach Ablauf stillschweigend fortgesetzt, gilt er als unbefristet – dann gelten wieder die üblichen Fristen und Termine.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?+

Mindestens drei Monate auf einen vertraglichen oder ortsüblichen Termin. Der Vertrag kann eine längere Frist vorsehen.

Kann ich auf Ende Dezember kündigen?+

Nur, wenn Vertrag oder Ortsgebrauch diesen Termin vorsehen. Vielerorts ist der 31. Dezember kein Kündigungstermin.

Muss die Kündigung eingeschrieben sein?+

Schriftlich muss sie sein, eingeschrieben ist für den Nachweis empfehlenswert. Sie muss vor Fristbeginn beim Vermieter eintreffen.

Braucht es bei Ehepaaren beide Unterschriften?+

Bei einer Familienwohnung ja. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung nichtig.

Was passiert, wenn ich keinen Ersatzmieter finde?+

Dann zahlst du die Miete bis zum ordentlichen Kündigungstermin, auch wenn du schon ausgezogen bist.

Kann der Vermieter per Brief kündigen?+

Nein. Der Vermieter muss das amtliche Formular verwenden, sonst ist die Kündigung nichtig.

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