Das Geld gehört dir – es ist nur gesperrt
Die Kaution läuft auf ein Konto, das auf deinen Namen lautet und nur mit Zustimmung beider Seiten aufgelöst werden kann. Zinsen fallen dir zu. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Vorstellung, das Geld sei «bei der Verwaltung» – es ist dein Vermögen, vorübergehend blockiert.
Höchstens drei Monatsmieten dürfen verlangt werden, und zwar bezogen auf den Nettomietzins ohne Nebenkosten. Wird mehr gefordert, ist der Überschuss unzulässig.
Die Ein-Jahres-Regel
Nach Ende des Mietverhältnisses hat die Vermieterschaft ein Jahr Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Geschieht das nicht – kein rechtliches Verfahren, keine Betreibung – kannst du die Bank direkt zur Auszahlung auffordern, ohne Unterschrift der Gegenseite.
Diese Regel ist erstaunlich unbekannt, und genau deshalb bleiben Kautionen manchmal jahrelang liegen. Ein kurzer Brief an die Bank genügt.
Streit vermeiden: das Übergabeprotokoll
Fast jeder Kautionsstreit entscheidet sich am Protokoll der Wohnungsübergabe. Was dort nicht als Mangel festgehalten ist, kann später kaum mehr geltend gemacht werden. Nimm dir Zeit, fotografiere jeden beanstandeten Punkt und unterschreibe nichts, dem du nicht zustimmst – ein Vermerk «mit Vorbehalt» ist zulässig.
Mit BudgetHub siehst du sofort, was die neue Miete in deinem Monatsbudget verändert – und wohin der freigewordene Betrag am besten fliesst.
Die Nebenkosten, die im Inserat fehlen
Zur Nettomiete kommen Nebenkosten von CHF 150 bis 300, dazu Strom, Serafe, Internet und Hausratversicherung – zusammen nochmals CHF 120 bis 220 im Monat.
Wer mit der Inseratsangabe plant, unterschätzt die Wohnkosten deshalb regelmässig um CHF 300 bis 500. Für die Drittel-Regel zählt die Bruttomiete, nicht der Nettomietzins.
Die Drittel-Regel und ihre Grenze
Höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens für die Bruttomiete – so sortieren auch Verwaltungen die Dossiers. Über 35 bis 40 Prozent wird das Budget anfällig für jede unerwartete Ausgabe.
Die Regel bezieht sich auf die Bruttomiete inklusive Nebenkosten. Wer nur den Nettomietzins rechnet, unterschätzt die Belastung je nach Wohnung um CHF 150 bis 300 im Monat.
Wohneigentum und die Tragbarkeitsrechnung
Banken rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund fünf Prozent, einem Prozent Unterhalt und der Amortisation. Zusammen dürfen diese Kosten ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
Dass der tatsächliche Zins tiefer liegt, ändert daran nichts – der kalkulatorische Satz ist ein Stresstest, keine Prognose.
