Schulden

Betreibung in der Schweiz: Ablauf, Fristen, Rechtsvorschlag

Kurz beantwortet: Eine Betreibung beginnt mit dem Zahlungsbefehl. Ab Zustellung bleiben 10 Tage für den Rechtsvorschlag – dann muss der Gläubiger vor Gericht die Rechtsöffnung verlangen. Ohne Rechtsvorschlag kann er frühestens nach 20 Tagen die Fortsetzung verlangen; es folgt die Pfändung, bei der das Existenzminimum geschützt bleibt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert September 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Der Ablauf in fünf Schritten

Kurz: Erstens stellt der Gläubiger beim Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren – dafür muss er nicht beweisen, dass die Forderung besteht. Zweitens stellt das Amt dir den Zahlungsbefehl zu. Drittens hast du 10 Tage Zeit für den Rechtsvorschlag. Viertens kann der Gläubiger, wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, frühestens 20 Tage nach der Zustellung das Fortsetzungsbegehren stellen. Fünftens folgt bei Privatpersonen die Pfändung.

Wichtig zu wissen: Weil für das Betreibungsbegehren kein Beweis nötig ist, kann grundsätzlich jede Person jede andere betreiben. Der Eintrag im Betreibungsregister entsteht trotzdem – und genau der wird bei Wohnungsbewerbungen verlangt.

  • 1. Betreibungsbegehren des Gläubigers (ohne Beweis)
  • 2. Zustellung des Zahlungsbefehls
  • 3. 10 Tage für den Rechtsvorschlag
  • 4. Fortsetzungsbegehren frühestens nach 20 Tagen
  • 5. Pfändung (bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Konkurs)

Rechtsvorschlag: wann und wie

Der Rechtsvorschlag ist ein einfaches «Ich bestreite die Forderung» – ohne Begründung, mündlich gegenüber der überbringenden Person oder schriftlich beim Betreibungsamt innert 10 Tagen. Danach steht die Betreibung still. Der Gläubiger muss jetzt vor Gericht die Rechtsöffnung verlangen oder die Forderung auf dem ordentlichen Weg einklagen.

Einen Rechtsvorschlag erheben sollte, wer die Forderung ganz oder teilweise bestreitet – etwa weil schon bezahlt wurde oder der Betrag nicht stimmt. Wer die Schuld anerkennt, gewinnt mit einem Rechtsvorschlag nur Zeit, verursacht aber zusätzliche Kosten, die am Ende oft beim Schuldner landen.

Pfändung und Existenzminimum

Bei der Pfändung nimmt das Betreibungsamt Lohn oder Vermögenswerte in Beschlag – aber nie das Existenzminimum. Dieses setzt sich aus einem Grundbetrag und den tatsächlichen Wohn- und Krankenkassenkosten zusammen. Der Grundbetrag liegt nach den Richtlinien der Betreibungsämter für eine alleinstehende Person bei CHF 1'200 pro Monat, für ein Ehepaar bei CHF 1'700, dazu kommen Zuschläge für Kinder.

Die Steuern gehören nicht zum Existenzminimum. Das führt in der Praxis zu einem Teufelskreis: Wer gepfändet wird, kann die laufenden Steuern oft nicht bezahlen – und wird dafür erneut betrieben. Eine Schuldenberatung kann hier Lösungen mit den Steuerbehörden aushandeln.

  • Grundbetrag alleinstehend: CHF 1'200/Monat
  • Grundbetrag Ehepaar: CHF 1'700/Monat
  • Dazu: Miete, Krankenkasse, Kinderzuschläge
  • Steuern sind NICHT im Existenzminimum

Betreibung löschen lassen

Ein Eintrag verschwindet aus dem Auszug, wenn der Gläubiger die Betreibung zurückzieht oder ein Gericht die Forderung abweist. Seit 2019 gibt es zusätzlich einen Weg ohne Mitwirkung des Gläubigers: Frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls kannst du beim Betreibungsamt verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird – sofern du Rechtsvorschlag erhoben hast und der Gläubiger danach nicht innert 20 Tagen nachweist, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat.

Wer die Forderung bezahlt, sollte den Gläubiger ausdrücklich um den Rückzug der Betreibung bitten. Die blosse Zahlung löscht den Eintrag nicht automatisch.

Verlustschein: die Schuld verschwindet nicht

Findet das Betreibungsamt nichts Pfändbares, erhält der Gläubiger einen Verlustschein. Die Forderung verjährt erst nach 20 Jahren und ist ab dann nicht mehr verzinslich. Mit einem Verlustschein kann der Gläubiger jederzeit erneut betreiben, sobald du wieder zu Vermögen kommst.

Wer den Überblick über offene Rechnungen verliert, gerät am schnellsten in eine Betreibung. In BudgetHub siehst du Fixkosten und Fälligkeiten auf einen Blick – und kannst eine Rückzahlung als Sparziel planen. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Rechtsvorschlag?+

10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Der Rechtsvorschlag braucht keine Begründung und kann mündlich oder schriftlich erhoben werden.

Kann mich jeder betreiben?+

Grundsätzlich ja – für das Betreibungsbegehren muss der Gläubiger die Forderung nicht beweisen. Deshalb gibt es den Rechtsvorschlag und die Möglichkeit, unberechtigte Einträge sperren zu lassen.

Was bleibt mir bei einer Lohnpfändung?+

Das Existenzminimum: ein Grundbetrag (alleinstehend CHF 1'200, Ehepaar CHF 1'700) plus Miete, Krankenkasse und Zuschläge für Kinder. Steuern sind darin nicht enthalten.

Wie werde ich einen Betreibungseintrag los?+

Durch Rückzug des Gläubigers, durch ein abweisendes Gerichtsurteil oder – nach Rechtsvorschlag – mit einem Gesuch um Nichtbekanntgabe frühestens drei Monate nach Zustellung, wenn der Gläubiger kein Verfahren einleitet.

Löscht eine Zahlung die Betreibung?+

Nein, nicht automatisch. Nach der Zahlung den Gläubiger ausdrücklich um den Rückzug der Betreibung bitten.

Wie lange gilt ein Verlustschein?+

Die verurkundete Forderung verjährt 20 Jahre nach Ausstellung. Der Gläubiger kann in dieser Zeit erneut betreiben.

Wo bekomme ich Hilfe?+

Bei einer anerkannten Schuldenberatung – in vielen Kantonen kostenlos. Je früher, desto mehr Spielraum gibt es für Lösungen.

Der erste Schritt ist der Überblick

Schuldenabbau beginnt nicht mit Disziplin, sondern mit einer vollständigen Liste. Solange unklar ist, wie viel monatlich wirklich frei bleibt, bleibt jeder Plan Vermutung.