Schulden

Existenzminimum-Rechner: was nicht pfändbar ist

Kurz beantwortet: Das betreibungsrechtliche Existenzminimum für eine alleinstehende Person besteht aus einem Grundbetrag von CHF 1’200 plus Miete, Krankenkasse und Berufsauslagen. Bei CHF 1’300 Miete, CHF 450 Krankenkasse und CHF 250 Berufsauslagen sind das CHF 3’200. Was vom Nettolohn darüber liegt – hier CHF 1’300 – kann gepfändet werden.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Existenzminimum-Rechner
GrundbetragCHF 1’200
Existenzminimum (Notbedarf)CHF 3’200
Pfändbar pro Monat (Schätzung)CHF 1’300

Grundbeträge nach den Richtlinien zu Art. 93 SchKG. Laufende Steuern gehören nicht zum Existenzminimum. Verbindlich rechnet das Betreibungsamt.

Kostenlos starten, ohne Kreditkarte und ohne Bankverknüpfung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser, bis du sie selbst speicherst.

Was das Existenzminimum ist

Kurz: Das Existenzminimum ist der Betrag, den das Betreibungsamt einer verschuldeten Person bei einer Lohnpfändung lassen muss (Art. 93 SchKG). Es besteht aus einem pauschalen Grundbetrag und konkreten Zuschlägen für Wohnen, Krankenkasse und Arbeitsweg.

Die Grundbeträge stammen aus den Richtlinien der Betreibungsbeamten: CHF 1’200 für Alleinstehende, CHF 1’350 für Alleinerziehende, CHF 1’700 für Paare, dazu CHF 400 pro Kind bis 10 und CHF 600 pro Kind über 10 Jahre. Damit müssen Essen, Kleidung, Körperpflege, Strom und Kommunikation bezahlt werden.

  • Grundbetrag (pauschal)
  • Miete inkl. Nebenkosten (effektiv, angemessen)
  • Krankenkasse Grundversicherung, Berufsauslagen

Zwei Beispiele

HaushaltNotbedarfNettoeinkommenpfändbar
Alleinstehend, Miete 1'300CHF 3’200CHF 4’500CHF 1’300
Paar mit 2 Kindern (7 und 12), Miete 2'000CHF 6’250CHF 7’200CHF 950

Bei der Familie bleibt trotz höherem Einkommen nur wenig pfändbar, weil Grundbetrag, Kinderzuschläge, Miete und Krankenkasse fast alles beanspruchen: CHF 950 pro Monat. Liegt das Einkommen unter dem Notbedarf, ist gar nichts pfändbar – dann stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus.

Was nicht ins Existenzminimum gehört

Laufende Steuern zählen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht dazu. Wer gepfändet wird, kann seine Steuern deshalb oft nicht mehr bezahlen – und gerät in eine Schuldenspirale. Auch Schuldenrückzahlungen, Leasingraten oder Zusatzversicherungen werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Ein Auto wird nur angerechnet, wenn es für den Arbeitsweg oder aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Eine zu teure Wohnung wird nach einer Übergangsfrist nur bis zu einem ortsüblichen Betrag anerkannt.

Zuschläge, die oft vergessen werden

Neben Miete und Krankenkasse anerkennt das Betreibungsamt weitere notwendige Ausgaben: Fahrkosten zum Arbeitsplatz (ÖV-Abo oder, wenn nötig, Auto), Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder, geschuldete und tatsächlich bezahlte Unterhaltsbeiträge sowie besondere Auslagen für Schule oder Gesundheit. Wer diese Belege nicht vorlegt, erhält ein zu tiefes Existenzminimum.

Zum Pfändungsvollzug sollten deshalb Mietvertrag, Krankenkassenpolice, Lohnabrechnungen, Abo-Belege und Unterhaltsurteile mitgebracht werden. Ändert sich die Lage während der Pfändung – etwa durch eine Mietzinserhöhung oder einen Stellenverlust –, kann eine Revision verlangt werden.

Für Selbständige ist das Existenzminimum schwieriger zu berechnen, weil das Einkommen schwankt. Hier schätzt das Amt den Durchschnitt; wer regelmässig Belege einreicht, schützt sich vor zu hohen Pfändungsquoten.

Raus aus der Pfändung

Eine Lohnpfändung dauert höchstens ein Jahr pro Pfändung, kann sich aber bei mehreren Gläubigern aneinanderreihen. Der wichtigste Schritt ist eine kostenlose Schuldenberatung: Sie verhandelt mit Gläubigern, prüft eine Sanierung und hilft, die Steuern wieder einzuplanen.

Trag deine Zahlen einmal in BudgetHub ein – dann siehst du jeden Monat, was nach Fixkosten wirklich bleibt, und wo sich eine Änderung lohnt. Kostenlos, ohne Bankverbindung, Daten in der Schweiz.

Richtwert und eigene Lage

Ein Richtwert beschreibt den Durchschnitt, nicht deine Situation. Er ist brauchbar als Ausgangspunkt und wird erst durch den Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate aussagekräftig.

Wo dein Wert um mehr als zwanzig Prozent abweicht, gibt es dafür meist einen konkreten Grund – Wohnregion, Haushaltsgrösse oder eine Besonderheit deiner Lebenssituation. Diesen Grund zu kennen ist wertvoller als der Durchschnitt selbst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz?+

Der Grundbetrag beträgt CHF 1’200 für Alleinstehende und CHF 1’700 für Paare; dazu kommen Miete, Krankenkasse und Berufsauslagen. Insgesamt liegt es meist zwischen CHF 2'500 und 4'000 pro Person.

Werden die Steuern im Existenzminimum berücksichtigt?+

Nein. Laufende Steuern gehören nach der Rechtsprechung nicht zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?+

Eine Pfändung läuft höchstens ein Jahr. Bei weiteren Betreibungen können neue Pfändungen folgen.

Wird der 13. Monatslohn gepfändet?+

Ja. Er erhöht das Einkommen im Auszahlungsmonat, und der Teil über dem Existenzminimum ist pfändbar.

Ist das Existenzminimum dasselbe wie das SKOS-Minimum?+

Nein. Die SKOS-Richtlinien gelten für die Sozialhilfe und rechnen anders; das betreibungsrechtliche Existenzminimum gilt bei Pfändungen.

Kann ich eine falsche Berechnung anfechten?+

Ja, mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde innert 10 Tagen nach Erhalt der Pfändungsurkunde.

Werden AHV-Renten und Ergänzungsleistungen gepfändet?+

Ergänzungsleistungen sind unpfändbar. AHV-Renten und Pensionskassenrenten sind beschränkt pfändbar – nur der Teil über dem Existenzminimum, wie beim Lohn.

Wie verlässlich sind Richtwerte?+

Als Ausgangspunkt brauchbar, als Massstab nicht. Erst der Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate macht sie aussagekräftig.

Der erste Schritt ist der Überblick

Schuldenabbau beginnt nicht mit Disziplin, sondern mit einer vollständigen Liste. Solange unklar ist, wie viel monatlich wirklich frei bleibt, bleibt jeder Plan Vermutung.