Die Regel: erst zahlen, dann wechseln
Kurz: Das Krankenversicherungsgesetz sperrt den Wechsel für säumige Versicherte. Solange ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen, für die die Kasse gemahnt hat, sowie Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig bezahlt sind, bleibt die Kündigung der Grundversicherung wirkungslos. Du bleibst bei der bisherigen Kasse, auch wenn du dich bei einer neuen angemeldet hast.
Für den Wechsel auf 1. Januar 2027 heisst das: Die Kündigung muss bis zum 30. November eintreffen, und die Ausstände müssen bis Ende Jahr beglichen sein. Eine Ratenvereinbarung genügt nicht, solange noch Beträge offen sind.
So gehst du konkret vor
Wenn du trotz offener Rechnungen zu einer günstigeren Kasse wechseln willst:
- Saldo bei der bisherigen Kasse schriftlich anfragen – inklusive Zinsen und Betreibungskosten
- Den gesamten Betrag so überweisen, dass er vor Ende Jahr gutgeschrieben ist
- Kündigung eingeschrieben senden, so dass sie bis zum 30. November eintrifft
- Bei der neuen Kasse anmelden und den Zahlungsbeleg aufbewahren
- Im Januar prüfen, ob die alte Kasse den Austritt bestätigt hat
Was die Zusatzversicherung betrifft
Die Wechselsperre gilt nur für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen folgen dem Vertragsrecht: Die Kasse kann bei Zahlungsverzug Leistungen aussetzen oder den Vertrag nach Mahnung kündigen. Wer eine neue Zusatzversicherung abschliessen will, muss Gesundheitsfragen beantworten und kann abgelehnt werden.
Wer knapp bei Kasse ist, prüft deshalb zuerst, welche Zusatzversicherungen wirklich nötig sind. Eine überflüssige Zusatzversicherung zu kündigen, entlastet das Budget sofort und ohne Risiko für die Grundversorgung.
Wenn du die Ausstände nicht zahlen kannst
Dann ist ein Wechsel vorerst nicht möglich – aber andere Hebel bleiben. Prüfe zuerst die Prämienverbilligung deines Kantons; sie wird direkt an die Kasse überwiesen und senkt die laufende Prämie. Bei einem Modellwechsel oder einer Franchiseanpassung innerhalb derselben Kasse gilt die Sperre nicht: Ein günstigeres Hausarzt- oder Telmed-Modell kannst du auch mit Ausständen wählen.
Bei Schulden, die sich nicht mehr aus dem laufenden Budget abtragen lassen, helfen die kantonalen Budget- und Schuldenberatungen kostenlos. Wie eine Betreibung abläuft und was ein Verlustschein bedeutet, steht unter Betreibung in der Schweiz.
Betreibung, Verlustschein und Kanton
Bezahlt jemand gemahnte Prämien nicht, leitet die Kasse die Betreibung ein. Endet sie mit einem Verlustschein, übernimmt der Wohnkanton einen grossen Teil der Forderung, die Schuld gegenüber dem Kanton oder der Kasse bleibt aber bestehen. Einige Kantone führen zudem Listen säumiger Versicherter, für die nur noch Notfallbehandlungen bezahlt werden.
Für junge Erwachsene gilt eine Besonderheit: Prämienschulden aus der Zeit der Minderjährigkeit gehen nicht mehr auf sie über. Wer volljährig wird und von offenen Prämien der Eltern erfährt, sollte die Situation mit der Kasse klären, bevor er wechselt.
Die Prämie zuerst bezahlen
Die Krankenkassenprämie gehört zu den Rechnungen, die du immer zuerst bezahlst – zusammen mit Miete und Steuern. Ausstände führen rasch zu Betreibung, Gebühren und Zinsen, die die eigentliche Prämie verteuern.
Ein separates Konto für Fixkosten mit Dauerauftrag am Zahltag verhindert, dass die Prämie mit dem Alltag konkurriert. In BudgetHub siehst du, wie viel nach Miete, Prämie und Steuern wirklich bleibt. Wann die Kündigung eintreffen muss, zeigt der Fristenkalender.
