Die wichtigsten Fristen
Kurz: Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss deine Kündigung bis spätestens Ende November bei der bisherigen Kasse eingehen. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum – verschicke die Kündigung daher eingeschrieben.
Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab (die Aufnahme ist garantiert) und kündige erst dann die alte. So entsteht keine Deckungslücke.
- Wechsel auf 1.1.: Kündigung bis Ende November bei der Kasse
- Eingang zählt, nicht Poststempel → eingeschrieben senden
- Erst neue Kasse abschliessen, dann alte kündigen
- Franchise-Erhöhung ist auf Jahresbeginn möglich
Sonderfall unterjähriger Wechsel
Wer im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert ist, kann bei einer angekündigten Prämienerhöhung unter Umständen auch auf Mitte Jahr kündigen. Die meisten Wechsel finden aber zum Jahresende statt – plane rechtzeitig, damit die Frist nicht verstreicht.
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