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Frist

Bis wann kann ich die Krankenkasse kündigen? (2026)

Kurz beantwortet: Die ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung endet am 30. November, mit Wirkung auf den 1. Januar. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse. Mit Grundfranchise und Standardmodell ist zusätzlich eine Kündigung auf Ende Juni möglich.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Krankenkassenprämien 2027: Prognose und Fristen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Die wichtigsten Fristen

Kurz: Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss deine Kündigung bis spätestens Ende November bei der bisherigen Kasse eingehen. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum – verschicke die Kündigung daher eingeschrieben.

Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab (die Aufnahme ist garantiert) und kündige erst dann die alte. So entsteht keine Deckungslücke.

  • Wechsel auf 1.1.: Kündigung bis Ende November bei der Kasse
  • Eingang zählt, nicht Poststempel → eingeschrieben senden
  • Erst neue Kasse abschliessen, dann alte kündigen
  • Franchise-Erhöhung ist auf Jahresbeginn möglich

Sonderfall unterjähriger Wechsel

Wer im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert ist, kann bei einer angekündigten Prämienerhöhung unter Umständen auch auf Mitte Jahr kündigen. Die meisten Wechsel finden aber zum Jahresende statt – plane rechtzeitig, damit die Frist nicht verstreicht.

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Die zweite, weniger bekannte Frist

Wer die Grundfranchise von CHF 300 und das Standardmodell mit freier Arztwahl hat, kann die Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen – mit dreimonatiger Frist, also bis Ende März.

Mit höherer Franchise oder in einem Sparmodell entfällt diese Möglichkeit: Dort ist nur der Jahreswechsel möglich. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied zwischen den Modellen jenseits der Prämie.

Was für Zusatzversicherungen gilt

Sie folgen dem Versicherungsvertragsgesetz und haben eigene Fristen, häufig drei Monate auf Ende des Versicherungsjahres. Deine Kasse darf dich nicht zwingen, sie beim Wechsel der Grundversicherung mitzukündigen.

Prämienverbilligung wird unterschätzt

Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.

Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.

Die Franchise passend zum Profil

Die höchste Franchise lohnt sich, wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter dem Break-Even liegen – meist bei rund CHF 1'800 bis 2'200. Die beste Grundlage sind die tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre.

Bei Kindern gilt das Gegenteil: Es gibt keine Mindestfranchise, und der Prämienrabatt für höhere Stufen fällt im Verhältnis klein aus. Für Kinder ist die tiefste Franchise fast immer richtig.

Kinder und Familienrabatte

Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.

Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?+

Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss die Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Zählt der Poststempel oder der Eingang?+

Der Eingang bei der Kasse ist massgebend. Sende die Kündigung deshalb eingeschrieben und rechtzeitig.

Kann ich unterjährig wechseln?+

In bestimmten Fällen ja, etwa im Standardmodell mit tiefster Franchise bei einer angekündigten Prämienerhöhung. Die meisten Wechsel erfolgen aber zum Jahresende.

Wann endet die Kündigungsfrist der Krankenkasse?+

Am 30. November, mit Wirkung auf den 1. Januar. Massgebend ist der Eingang bei der bisherigen Kasse.

Kann ich auch mitten im Jahr wechseln?+

Nur mit Grundfranchise und Standardmodell – dann ist eine Kündigung auf Ende Juni mit dreimonatiger Frist möglich. Bei höherer Franchise oder Sparmodell nicht.

Gilt die Frist auch für die Zusatzversicherung?+

Nein. Zusatzversicherungen folgen dem Versicherungsvertragsgesetz mit eigenen Fristen, häufig drei Monaten auf Ende des Versicherungsjahres.

Lohnt sich ein Antrag auf Prämienverbilligung?+

Häufiger als angenommen. Massgebend ist eine kantonale Bemessungsgrundlage, nicht der Bruttolohn – und eine Ablehnung kostet nichts.

Ab wann lohnt sich die hohe Franchise?+

Wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter rund CHF 1'800 bis 2'200 liegen – und wenn das Eigenrisiko von bis zu CHF 3'200 verfügbar ist.

Gibt es Rabatte für mehrere Kinder?+

Ja, viele Kassen staffeln ab dem zweiten oder dritten Kind. Für Familien zählt die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie.

Zur Methodik: Prämien, Rabatte und Franchisestufen sind recherchierte Richtwerte 2026 (BAG, Vergleichsportale) und bewusst als Orientierung deklariert. Deine konkreten Zahlen hängen von Kasse, Kanton, Prämienregion und Modell ab.

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