Die wichtigsten Fristen
Kurz: Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss deine Kündigung bis spätestens Ende November bei der bisherigen Kasse eingehen. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum – verschicke die Kündigung daher eingeschrieben.
Schliesse zuerst die neue Grundversicherung ab (die Aufnahme ist garantiert) und kündige erst dann die alte. So entsteht keine Deckungslücke.
- Wechsel auf 1.1.: Kündigung bis Ende November bei der Kasse
- Eingang zählt, nicht Poststempel → eingeschrieben senden
- Erst neue Kasse abschliessen, dann alte kündigen
- Franchise-Erhöhung ist auf Jahresbeginn möglich
Sonderfall unterjähriger Wechsel
Wer im Standardmodell mit der tiefsten Franchise versichert ist, kann bei einer angekündigten Prämienerhöhung unter Umständen auch auf Mitte Jahr kündigen. Die meisten Wechsel finden aber zum Jahresende statt – plane rechtzeitig, damit die Frist nicht verstreicht.
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Die zweite, weniger bekannte Frist
Wer die Grundfranchise von CHF 300 und das Standardmodell mit freier Arztwahl hat, kann die Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen – mit dreimonatiger Frist, also bis Ende März.
Mit höherer Franchise oder in einem Sparmodell entfällt diese Möglichkeit: Dort ist nur der Jahreswechsel möglich. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied zwischen den Modellen jenseits der Prämie.
Was für Zusatzversicherungen gilt
Sie folgen dem Versicherungsvertragsgesetz und haben eigene Fristen, häufig drei Monate auf Ende des Versicherungsjahres. Deine Kasse darf dich nicht zwingen, sie beim Wechsel der Grundversicherung mitzukündigen.
Prämienverbilligung wird unterschätzt
Massgebend ist nicht der Bruttolohn, sondern eine kantonal definierte Bemessungsgrundlage – meist das steuerbare Einkommen mit Zu- und Abschlägen. Zwischen beiden liegt eine erhebliche Differenz.
Mehrere Kantone verbilligen Kinder- und Jugendprämien zudem nach grosszügigeren Regeln, teils auch bei mittleren Einkommen. Ein abgelehnter Antrag kostet nichts ausser dem Formular.
Die Franchise passend zum Profil
Die höchste Franchise lohnt sich, wenn die jährlichen Gesundheitskosten unter dem Break-Even liegen – meist bei rund CHF 1'800 bis 2'200. Die beste Grundlage sind die tatsächlichen Kosten der letzten drei Jahre.
Bei Kindern gilt das Gegenteil: Es gibt keine Mindestfranchise, und der Prämienrabatt für höhere Stufen fällt im Verhältnis klein aus. Für Kinder ist die tiefste Franchise fast immer richtig.
Kinder und Familienrabatte
Für Kinder gibt es keine Mindestfranchise, und viele Kassen staffeln die Prämien ab dem zweiten oder dritten Kind – bei einzelnen ist das dritte Kind prämienfrei.
Für Familien zählt deshalb die Gesamtrechnung, nicht die günstigste Einzelprämie. Die Kasse mit dem tiefsten Erwachsenentarif ist bei drei Kindern nicht zwingend die günstigste.
