Für wen die Vorlage gedacht ist
Kurz: Wenn ein Elternteil ins Heim zieht, übernehmen oft die Kinder die Finanzen: Heimrechnung, Krankenkasse, Steuern, Antrag auf Ergänzungsleistungen. Die Vorlage schafft in einer Stunde den Überblick, den es für diese Aufgaben braucht – und eine Grundlage, um mit Geschwistern, Heim und Ausgleichskasse zu sprechen.
Sie eignet sich auch für Personen, die selbst einen Heimeintritt planen und wissen wollen, ob ihre Renten und ihr Vermögen reichen.
Die Positionen
| Posten | Beispiel pro Monat |
|---|---|
| Hotellerie (Pensionstaxe) | CHF 4’864 |
| Betreuungstaxe | CHF 1’216 |
| Pflege-Eigenanteil | CHF 699 |
| Persönliche Auslagen (Coiffeur, Kleidung, Telefon) | CHF 300 |
| Krankenkasse Grundversicherung | CHF 488 |
| Zusatzversicherungen | CHF 60 |
| Steuern (Rückstellung) | CHF 250 |
| Diverses (Geschenke, Ausflüge) | CHF 100 |
Hotellerie CHF 160 und Betreuung CHF 40 pro Tag sind mittlere Tarife; dein Heim hat eine eigene Taxordnung. In die Einkommenszeile trägst du AHV-Rente, Pensionskassenrente und allenfalls Hilflosenentschädigung ein. Die Vorlage rechnet die monatliche Lücke automatisch.
Wie lange reicht das Vermögen?
Teile das verfügbare Vermögen durch die monatliche Lücke – das ergibt die Anzahl Monate, bis das Ersparte aufgebraucht ist. Liegt das Vermögen unter CHF 100’000 (Ehepaare CHF 200’000), besteht oft schon jetzt ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der Antrag wirkt erst ab dem Monat der Einreichung – nicht warten, bis das Konto leer ist.
Die Vorlage hat eine Spalte für die Ist-Werte: So lässt sich jeden Monat prüfen, ob die Heimrechnung den Erwartungen entspricht und ob Zusatzleistungen anfallen, die nicht geplant waren.
- Einnahmen: AHV, PK, Hilflosenentschädigung, EL
- Ausgaben: Taxen, Auslagen, Krankenkasse, Steuern
- Lücke × 12 = jährlicher Vermögensverzehr
Tipps für Angehörige
Führe für den Elternteil ein separates Konto oder einen separaten Hub, getrennt von deinen eigenen Finanzen. Bewahre alle Belege auf – die Ausgleichskasse und das Steueramt verlangen sie. Und kläre früh, wer welche Aufgaben übernimmt, damit nicht eine Person alles allein trägt.
Pflege- und Heimkosten sind teilweise von den Steuern abziehbar. Die Vorlage hilft, die Beträge für die Steuererklärung zusammenzustellen.
Ein Beispiel durchgerechnet
Herr S., 88, lebt seit Kurzem im Pflegeheim. Seine AHV-Rente beträgt CHF 2'300, die Pensionskassenrente CHF 1'400, zusammen CHF 3'700 pro Monat. Die Vorlage zeigt Gesamtkosten von rund CHF 7'980 inklusive Krankenkasse, Steuern und persönlichen Auslagen. Die monatliche Lücke beträgt damit über CHF 4'200, pro Jahr gut CHF 50'000.
Mit einem Vermögen von CHF 90'000 liegt er bereits unter der EL-Schwelle. Seine Tochter reicht deshalb im Eintrittsmonat den Antrag auf Ergänzungsleistungen ein und beantragt zusätzlich eine Hilflosenentschädigung. In der Vorlage trägt sie beide Leistungen als Einnahmen ein, sobald die Verfügungen da sind – und sieht, dass die Lücke danach weitgehend geschlossen ist.
Die nächsten Schritte
Nach dem Ausfüllen stehen meist drei Fragen: Reicht das Geld? Besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung? Ist ein Vorsorgeauftrag vorhanden? Für alle drei bietet BudgetHub eigene Ratgeber und den Pflegeheim-Kostenrechner.
Übernimm die Struktur direkt in BudgetHub – die Kategorien sind angelegt, und statt einer Tabelle, die man vergisst, siehst du jeden Monat, wie Plan und Ist auseinanderlaufen. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
