Vorlage

Pflegekosten Vorlage: Heimkosten der Eltern planen

Die kurze Antwort: Die Pflegekosten-Vorlage stellt Renten und Heimkosten eines Elternteils gegenüber – Hotellerie, Betreuung, Pflege-Eigenanteil (max. CHF 23.00 pro Tag), persönliche Auslagen, Krankenkasse und Steuern. Im Beispiel kostet der Heimplatz insgesamt CHF 7’977 pro Monat. Die Vorlage zeigt sofort, wie gross die Lücke zur Rente ist und wie lange das Vermögen reicht. Excel und PDF kostenlos.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Oktober 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Vorlage kostenlos herunterladen – ohne Anmeldung

Excel-Datei mit Formeln (auch für Google Sheets, LibreOffice, Numbers) und PDF zum Ausdrucken. Stand 2026.

Interaktive Vorlage · CHF / Monat
Hotellerie (Pensionstaxe)
CHF
Betreuungstaxe
CHF
Pflege-Eigenanteil
CHF
Persönliche Auslagen (Coiffeur, Kleidung, Telefon)
CHF
Krankenkasse Grundversicherung
CHF
Zusatzversicherungen
CHF
Steuern (Rückstellung)
CHF
Diverses (Geschenke, Ausflüge)
CHF
TotalCHF 7’977

Beträge sind Richtwerte – passe sie an deine Situation an. Lade die Vorlage als CSV herunter oder erstelle sie direkt in BudgetHub.

Für wen die Vorlage gedacht ist

Kurz: Wenn ein Elternteil ins Heim zieht, übernehmen oft die Kinder die Finanzen: Heimrechnung, Krankenkasse, Steuern, Antrag auf Ergänzungsleistungen. Die Vorlage schafft in einer Stunde den Überblick, den es für diese Aufgaben braucht – und eine Grundlage, um mit Geschwistern, Heim und Ausgleichskasse zu sprechen.

Sie eignet sich auch für Personen, die selbst einen Heimeintritt planen und wissen wollen, ob ihre Renten und ihr Vermögen reichen.

Die Positionen

PostenBeispiel pro Monat
Hotellerie (Pensionstaxe)CHF 4’864
BetreuungstaxeCHF 1’216
Pflege-EigenanteilCHF 699
Persönliche Auslagen (Coiffeur, Kleidung, Telefon)CHF 300
Krankenkasse GrundversicherungCHF 488
ZusatzversicherungenCHF 60
Steuern (Rückstellung)CHF 250
Diverses (Geschenke, Ausflüge)CHF 100

Hotellerie CHF 160 und Betreuung CHF 40 pro Tag sind mittlere Tarife; dein Heim hat eine eigene Taxordnung. In die Einkommenszeile trägst du AHV-Rente, Pensionskassenrente und allenfalls Hilflosenentschädigung ein. Die Vorlage rechnet die monatliche Lücke automatisch.

Wie lange reicht das Vermögen?

Teile das verfügbare Vermögen durch die monatliche Lücke – das ergibt die Anzahl Monate, bis das Ersparte aufgebraucht ist. Liegt das Vermögen unter CHF 100’000 (Ehepaare CHF 200’000), besteht oft schon jetzt ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der Antrag wirkt erst ab dem Monat der Einreichung – nicht warten, bis das Konto leer ist.

Die Vorlage hat eine Spalte für die Ist-Werte: So lässt sich jeden Monat prüfen, ob die Heimrechnung den Erwartungen entspricht und ob Zusatzleistungen anfallen, die nicht geplant waren.

  • Einnahmen: AHV, PK, Hilflosenentschädigung, EL
  • Ausgaben: Taxen, Auslagen, Krankenkasse, Steuern
  • Lücke × 12 = jährlicher Vermögensverzehr

Tipps für Angehörige

Führe für den Elternteil ein separates Konto oder einen separaten Hub, getrennt von deinen eigenen Finanzen. Bewahre alle Belege auf – die Ausgleichskasse und das Steueramt verlangen sie. Und kläre früh, wer welche Aufgaben übernimmt, damit nicht eine Person alles allein trägt.

Pflege- und Heimkosten sind teilweise von den Steuern abziehbar. Die Vorlage hilft, die Beträge für die Steuererklärung zusammenzustellen.

Ein Beispiel durchgerechnet

Herr S., 88, lebt seit Kurzem im Pflegeheim. Seine AHV-Rente beträgt CHF 2'300, die Pensionskassenrente CHF 1'400, zusammen CHF 3'700 pro Monat. Die Vorlage zeigt Gesamtkosten von rund CHF 7'980 inklusive Krankenkasse, Steuern und persönlichen Auslagen. Die monatliche Lücke beträgt damit über CHF 4'200, pro Jahr gut CHF 50'000.

Mit einem Vermögen von CHF 90'000 liegt er bereits unter der EL-Schwelle. Seine Tochter reicht deshalb im Eintrittsmonat den Antrag auf Ergänzungsleistungen ein und beantragt zusätzlich eine Hilflosenentschädigung. In der Vorlage trägt sie beide Leistungen als Einnahmen ein, sobald die Verfügungen da sind – und sieht, dass die Lücke danach weitgehend geschlossen ist.

Die nächsten Schritte

Nach dem Ausfüllen stehen meist drei Fragen: Reicht das Geld? Besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung? Ist ein Vorsorgeauftrag vorhanden? Für alle drei bietet BudgetHub eigene Ratgeber und den Pflegeheim-Kostenrechner.

Übernimm die Struktur direkt in BudgetHub – die Kategorien sind angelegt, und statt einer Tabelle, die man vergisst, siehst du jeden Monat, wie Plan und Ist auseinanderlaufen. Kostenlos, ohne Bankverbindung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?+

Die Bewohnenden zahlen typischerweise CHF 5'000 bis 9'000; im Beispiel der Vorlage sind es mit Krankenkasse und Steuern CHF 7’977.

Ist die Pflegekosten-Vorlage kostenlos?+

Ja, als Excel mit Formeln und als PDF, ohne Anmeldung.

Was ist der Pflege-Eigenanteil?+

Der Teil der Pflegekosten, den die Bewohnenden selbst zahlen: höchstens 20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags, rund CHF 23.00 pro Tag.

Wann besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen?+

Wenn die Einnahmen die anerkannten Heimkosten nicht decken und das Vermögen unter CHF 100’000 liegt (Ehepaare CHF 200’000).

Müssen Kinder für die Heimkosten aufkommen?+

Nein. Eine Verwandtenunterstützungspflicht kann nur bei Sozialhilfe und guten Verhältnissen der Kinder entstehen.

Welche Belege braucht es für die EL?+

Rentenverfügungen, Kontoauszüge, Steuererklärung, Heimvertrag und Taxordnung, Krankenkassenpolice und Belege zu Liegenschaften und Schenkungen.

Kann ich die Vorlage für Spitex-Kosten nutzen?+

Ja. Ersetze Hotellerie und Betreuung durch Miete, Spitex-Eigenanteil und Hauswirtschaft – die Logik von Einnahmen und Lücke bleibt gleich.

Wie lange reicht das Vermögen im Heim?+

Vermögen geteilt durch die monatliche Lücke ergibt die Anzahl Monate. Die Vorlage rechnet das automatisch, sobald Einnahmen und Kosten eingetragen sind.

Halt das Ergebnis fest

Eine einmalige Berechnung beantwortet die Frage von heute. Interessant wird es, wenn du in drei Monaten siehst, ob sich etwas bewegt hat.