Festes Einkommen
AHV und PK-Rente als Einnahmen, erhöhte Gesundheitskategorie.
Vermögensverzehr planen
Wer Erspartes nutzt, plant den Verzehr bewusst.
In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.
Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand
Was sich gegenüber der Erwerbszeit verschiebt:
- AHV-Rente: zwischen CHF 1’260 und 2’520 pro Monat, für Ehepaare mit Plafond
- Pensionskassenrente: individuell, zusammen mit der AHV meist 60–70 % des letzten Lohns
- Neu: 13. AHV-Rente ab Dezember 2026, als Zuschlag zur Dezemberrente
- Weg: Pendeln, auswärtige Verpflegung, Sparbeiträge in die Vorsorge
- Höher: Gesundheitskosten, Freizeit, allenfalls Unterstützung für Angehörige
Der Übergang im ersten Jahr
Die Steuern sinken mit Verzögerung, weil die Rechnung noch auf dem letzten Erwerbsjahr beruht. Wer im ersten Rentenjahr mit tieferen Steuern plant, hat eine Lücke – dieser Übergang gehört als Rückstellung in die Vorlage.
Die Einnahmen kommen aus mehreren Quellen
AHV, Pensionskassenrente und allenfalls Kapitalbezüge oder Ergänzungsleistungen. Die Vorlage führt sie getrennt, weil sie unterschiedlich besteuert werden: Renten voll als Einkommen, Kapitalbezüge einmalig zu reduziertem Satz, Ergänzungsleistungen steuerfrei.
Ab Dezember 2026 kommt die 13. AHV-Rente dazu – ein Zwölftel der jährlichen Altersrenten, ausbezahlt mit der Dezemberrente. Sie gehört als eigene Zeile erfasst, weil sie steuerbar ist und im Dezemberbudget sonst als Bonus wirkt.
Welche Ausgaben steigen und welche sinken
Weg fallen Pendelkosten, auswärtige Verpflegung und die Sparbeiträge in die Vorsorge. Höher werden Gesundheitskosten, Freizeit und – oft unterschätzt – Unterstützung für Angehörige.
Die Fixkosten bleiben nahezu unverändert. Bei einem Einkommensrückgang auf 60 bis 70 Prozent ist das der entscheidende Punkt: Miete und Krankenkasse sinken nicht mit, weshalb der prozentuale Anteil der Fixkosten am Budget deutlich steigt.
Der Übergang im ersten Rentenjahr
Die Steuern sinken mit Verzögerung, weil die Rechnung oft noch auf dem letzten Erwerbsjahr beruht. Das erste Rentenjahr ist deshalb regelmässig enger als die Jahre danach – dieser Übergang gehört als Rückstellung eingeplant.
Ebenfalls im Übergang: die Frage nach Kapitalbezug oder Rente. Sie muss je nach Pensionskasse ein bis drei Jahre vorher angemeldet werden und ist unwiderruflich – wer die Frist verpasst, erhält automatisch die Rente.
